Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort einen gemeindlichen Bauplatz im Baugebiet „Oberer Ried“ in Unterspiesheim zum Erwerb an. Das angebotene Grundstück Nr. 1 (Fl. Nrn. 604/4 und 603/1) mit einer Gesamtfläche von 1.344 m² ist im Lageplan farblich gekennzeichnet.
| Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen: | |
| - | Grundstückskaufpreis: Gebot (in €/m²) |
| - | zzgl. Erschließungskosten: ca. 70 €/m² |
| - | Die Anträge mit Anlagen können bis zum 12.12.2025 bei der Gemeinde in schriftlicher Form durch eigenhändige Unterschrift der antragstellenden Person in verschlossenem Umschlag mit äußerlich gut sichtbarem Vermerk „Bauplatzerwerb Mehrfamilienhaus“ eingereicht werden. |
| - | Die Wohnungen müssen auf dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Der Verkauf als Eigentumswohnungen ist nicht gewünscht. |
| - | Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. Kriterien hierfür sind der Preis und das Konzept (s. u.). |
| - | Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von 3 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein). |
| - | Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bauplatzerwerb ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird. |
Mit dem Antrag auf Bauplatzerwerb muss ein Konzept zur Bebauung des Grundstücks vorgelegt werden.
Dieses muss insbesondere folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
Sämtliche Anlagen werden ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrages. Eine nachträgliche Änderung ist ohne die Zustimmung der Gemeinde nicht mehr möglich.
Auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Ried“ der Gemeinde Kolitzheim wird hingewiesen. Die Planunterlagen hierzu, weitere Informationen sowie alle Vordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde (www.kolitzheim.de – Bauen & Wohnen – Bebauungspläne) abrufbar.
Hinweis: Die Vermarktung der Mehrfamilienhaus-Grundstücke erfolgt in Abschnitten. Zunächst wird nun eines der drei Grundstücke, auf denen nach der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Ried“ eine entsprechende Bebauung zulässig ist, angeboten. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.