Folgende gemeindliche Steuern werden am 03.07.2023 zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für Jahreszahler
Soweit Sie der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge durch die Gemeinde rechtzeitig abgebucht. Die übrigen Abgabepflichtigen werden unter Angabe der FAD-Nummer um fristgerechte Überweisung gebeten.