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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 25/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2023

vom 13.06.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Kirchgaden Zeilitzheim

In der Gemeinderatssitzung am 18.04.2023 (Protokoll lfd. Nr. 63.2) wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der geringen Breite der Straße „An den Kirchgaden“, regelmäßig LKW am Anwesen „Unterer Dorfstraße 2“ in Zeilitzheim hängenbleiben. Die Straße „An den Kirchgaden“ wird daher mit Z 264-2,7 für Fahrzeuge mit einer Breite über 2,7 m gesperrt. An der Einfahrt von der Brückenstraße in die Straße „An den Kirchgaden“ wird zusätzlich das Zusatzschild „in 100 m“ und „keine Wendemöglichkeit für LKW“ angebracht, damit die Müllabfuhr bis zum Anwesen „An den Kirchgaden 7“ fahren kann. Die Polizeiinspektion Gerolzhofen und das Landratsamt Schweinfurt haben gegen die geplante Beschilderung keine Einwände.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Beschilderung von der „Unteren Dorfstraße“ in die Straße „An den Kirchgaden“ nicht notwendig ist, da hier die Enge der Fahrbahn augenscheinlich ersichtlich ist. Aus dieser Richtung fahren keine LKW’s ein.

Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschilderung zur Kenntnis und beschließt diese, mit Ausnahme der Beschilderung von der „Unteren Dorfstraße“ kommend in die Straße „An den Kirchgaden“.

Slipanlage Stammheim

In der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023 (Protokoll lfd. Nr. 63.6) wurde mitgeteilt, dass an der Slipanlage in Stammheim ein Schild fehlt. Mit Anordnung vom 25.02.2015 wurde das Zusatzzeichen „PKW mit Trailer frei“ angeordnet. Dieses Schild fehlt und soll jetzt durch das Zusatzzeichen „Feuerwehr frei“ ersetzt werden.

Aus dem Gremium werden Bedenken geäußert, da mit dieser Beschilderung Privatpersonen nicht mehr slipen dürfen.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt lediglich die Zufahrt für die Feuerwehr genehmigt hat.

Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschilderung zur Kenntnis und beschließt diese.

In diesem Zusammenhang wird die touristische Entwicklung in Stammheim angesprochen und nach der Umsetzung der „gelben Welle“, sowie nach der verbliebenen zeitlichen Nutzung der Slipanlage durch die Fa. Beuerlein gefragt.

Nach einigen Wortmeldungen hierzu wird im Gremium festgestellt, dass die Förderung des Naherholungswertes und die touristische Entwicklung als gesondertes Thema behandelt werden soll. Der Vorsitzende wird die verbliebene Dauer der Nutzung der Slipanlage durch die Fa. Beuerlein prüfen lassen.

Untere Dorfstraße 18, Zeilitzheim

Der Vorsitzende informiert das Gremium zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß §45 StVo durch das Landratsamt Schweinfurt, Straßenverkehrsamt.

In Zeilitzheim an der Offenen Ganztagsschule, Untere Dorfstr. 18 werden vor dem Eingangsbereich aus beiden Fahrtrichtungen jeweils die Verkehrszeichenkombination aus den Zeichen Z 101, ZZ 1012-50 (Schule), Z 274-30, ZZ 1042-33 (Mo – Fr 11 – 17 h) aufgestellt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist mit dem Schild Z 274-50 wieder aufzuheben.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass eine Beschilderung an der Grundschule in der Herlheimer Straße ebenfalls geprüft werden soll.

Weiterhin wird aus dem Gremium nach den Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen an der OGTS und in der Brückenstraße gefragt. Diese möchten die Zeilitzheimer Gemeinderäte einsehen.