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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 25/2025
Amtliche Nachrichten
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Die Gemeinde informiert: Klimaschutz geht uns alle an! Vermeidung von Schottergärten und Einsatz nachhaltiger Materialien bei Sichtschutzelementen

Vermeidung von Schottergärten und Einsatz nachhaltiger Materialien bei Sichtschutzelementen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine zunehmende Gestaltung privater Grundstücke mit Schotterflächen sowie den verstärkten Einbau von künstlichen Sichtschutzelementen. Diese Tendenz wirkt sich nachteilig auf das Ortsbild, die ökologische Qualität und das Mikroklima aus. Mit dem Thema hat sich auch zuletzt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2025 befasst.

Warum Schottergärten problematisch sind

In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Gärten und Vorgärten mit Schotter oder Kies gestaltet. Diese Gestaltungsform mag auf den ersten Blick pflegeleicht erscheinen, bringt aber erhebliche ökologische Nachteile mit sich:

  • Erhöhte Aufheizung im Sommer: Steinflächen speichern Wärme und geben sie in den Abendstunden wieder ab. Dies verstärkt die Hitzeentwicklung – besonders in dicht bebauten Gebieten.
  • Weniger Lebensraum für Tiere: Insekten, Vögel und Kleintiere finden in solchen Arealen kaum Nahrung oder Schutz.
  • Keine Verbesserung des Mikroklimas: Pflanzen filtern Feinstaub, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und sorgen für Verdunstungskühlung – Schotterflächen hingegen leisten hierzu keinen Beitrag.
  • Pflegeaufwand wird unterschätzt: Trotz ihres Rufes als „pflegeleicht“ müssen auch Schottergärten regelmäßig von Unkraut befreit und gereinigt werden.

Die Gemeinde bittet daher ausdrücklich darum, bei der Gestaltung privater Freiflächen auf Schottergärten gänzlich zu verzichten und stattdessen auf naturnahe sowie bepflanzte Flächen zurückzugreifen. Pflanzen tragen maßgeblich zur Verbesserung des Klimas, zur Förderung der Artenvielfalt und zur Luftqualität bei.

Auch der Einsatz nachhaltiger Materialien bei Sichtschutzelementen wird ausdrücklich empfohlen. Hierzu zählen insbesondere Holz, lebende Hecken oder Rankpflanzen. Künstliche Sichtschutzwände aus Kunststoff oder Beton sind aus gestalterischer und ökologischer Sicht weniger geeignet und sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da gerade Sichtschutzelemente aus Kunststoff über Jahre hinweg Mikroplastik ins Grundwasser abgeben.

Rechtliche Hinweise

Nach Art. 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung sowie den Empfehlungen bzw. Festsetzungen in den jeweiligen Bebauungsplänen der Gemeinde Kolitzheim gilt, dass nicht überbaute Flächen „zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind. Reine Stein- oder Kiesflächen entsprechen diesen Anforderungen in der Regel nicht. Ausnahme bilden hier lediglich naturnah angelegte Steingärten. Vom Erlass einer Ortsgestaltungssatzung sieht die Gemeinde derzeit ab. Ebenso unterliegen Einfriedungen und Sichtschutzanlagen bestimmten Höhen- und Gestaltungsanforderungen. In den jeweiligen Bebauungsplänen finden Sie entsprechende Regelungen.

Empfehlungen
  • Verwendung regionaler Pflanzen und heimischer Gehölze
  • Bevorzugung natürlicher Materialien bei Sichtschutzelementen, wie z.B. Holz sowie pflanzliche Sichtschutzalternativen, wie etwa Hainbuchenhecken oder Kletterpflanzen
  • Zurückhaltung bei Kunststoff- und Betonelementen, die sich stark aufheizen und ökologisch belastender sind
  • Berücksichtigung natürlicher Farb- und Gestaltungskonzepte, die sich ins Ortsbild einfügen

Die Gemeinde dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und zur ökologischen Aufwertung beitragen.