Vorstellung der sanierungsbedürftigen Kanäle in Unter- und Oberspiesheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Hugo Barthel vom Ingenieurbüro ProTerra, Knetzgau und den Klärwärter Herrn Stefan Hellert.
Nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden erteilt er Herrn Hugo Barthel das Wort, der an Hand einer Power-Point-Präsentation die sanierungsbedürftigen Kanäle in Unter- und Oberspiesheim nach der ausgewerteten Kanalbefahrung vorstellt.
Der Auftrag zur Kanalbefahrung wurde am 21.12.2022 der Firma Kanal-Türpe, Gerolzhofen erteilt. Die Schlussrechnung beläuft sich auf rund 212.000,-- €. Diese beinhaltet Mehrkosten von 49.000,-- €.
Untersucht wurden 466 Schächte, 5.155 m Hauptkanal und 7.735 m Leitungen.
Ausgeschrieben war die Untersuchung von 2.500 m Leitungen. Tatsächlich ergaben sich dann 7.735 m Leitungsuntersuchung. Die Differenz ergibt somit Mehrkosten in Höhe von 83.000,-- €, die jedoch durch Einsparungen von Arbeiten, die nicht notwendig waren auf 49.000,-- € reduziert werden konnten. Der Gemeinderat wurde seinerzeit zu den Mehrkosten bereits informiert.
Das Ergebnis der Kanalbefahrung (Haltungen) ergab:
| Verformungen | 15 Stück |
| Risse | 545 Stück |
| Rohrbrüche | 35 Stück |
| Einragende Stutzen | 88 Stück |
| Schadhafte Anschlüsse | 493 Stück |
| Boden sichtbar | 15 Stück |
| Hohlraum | 5 Stück |
| Wurzeleinwüchse | 11 Stück |
| Hindernisse | 4 Stück |
| Infiltrationen | 63 Stück |
| Ungeziefer | 4 Stück |
| Klarer Zufluss aus Anschlüssen | 27 Stück |
Das Ergebnis der Kanalbefahrung (Leitungen) ergab:
| Verformungen | 32 Stück |
| Risse | 409 Stück |
| Rohrbrüche | 38 Stück |
| Boden sichtbar | 38 Stück |
| Hohlraum | 0 Stück |
| Wurzeleinwüchse | 40 Stück |
| Hindernisse | 21 Stück |
| Infiltrationen | 80 Stück |
| Ungeziefer | 8 Stück |
| Exfiltration | 5 Stück |
An Hand von Bildern zeigt Herr Barthel verschiedene Schadensbilder. Die Schäden sind in Lageplänen dargestellt und in Schadensklassen eingeteilt. So sind z.B. Schäden der Schadensklasse 5 (im Lageplan rot dargestellt) sofort sanierungsbedürftig.
Bei Kanalbefahrungen ist auch das Fremdwasser ein großes Thema. Auf weiteren Lageplänen ist ersichtlich, dass in Unterspiesheim weniger Schadensfälle vorliegen, jedoch in Oberspiesheim z.B. im 1. Bauabschnitt des Wohngebietes viele Schadensfälle vorgefunden wurden. In der Schubertstraße und der Beethovenstraße häuft sich der Fremdwasserzutritt.
Die geschätzte Fremdwassermenge in Ober- und Unterspiesheim gesamt beläuft sich auf 8,55 Liter/Sekunde. Herr Barthel ergänzt noch, dass diese Schätzung aus Befahrungen in den Trockenmonaten (Juni – August 2025) berechnet wurde. Der Fremdwasseranteil ist sehr hoch.
Die tägliche Wassermenge zum Pumpwerk Unterspieheim wird auf 7 l/s geschätzt.
Herr Barthel informiert weiter zur hydraulischen Berechnung. Hierbei geht es um die Wahl des Bemessungsregens; 1 – 2-jährige Regenereignisse oder 3 – 5-jährige Regenereignisse. Auf Grund von DIN-Tabellen hat er ein 5 jähriges Regenereignis als hydraulische Anforderung am Entwässerungssystem angesetzt. Somit errechnet sich bei einer halbstündigen Regendauer ein Gesamtabfluss von 22,72 mm. Das heißt bei einem starken ländlichen Regen errechnen sich 22 l Wasser/30 Minuten.
Er benennt die überstaugefährdeten Bereiche in Ober- und Unterspiesheim; die Bereiche an denen Wasser aus dem Kanal austritt. Herr Barthel betont, dass damit nicht die Rückstauebene gemeint ist. Gegen Rückstau muss sich jeder Bauherr selbst sichern.
Mit folgender Zusammenfassung zum baulichen Zustand der Kanäle schließt Herr Barthel seine Präsentation ab:
| - | altersbedingt mittelfristig sanierungsbedürftige Kanäle (Altorte, alte Siedlungsgebiete) |
| - | Anschlussleitungen bzw. Anschlüsse oft in schlechtem Zustand |
| - | viel zu hoher Fremdwasseranteil |
| - | speziell in Oberspiesheim in der Schubertstraße und in der Beethovenstraße |
| - | überwiegend Anschlussleitungen (Drainagen) vorhanden |
Als nächster Schritt wäre eine Sanierungsplanung zu erstellen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Barthel für seine Ausführungen und teilt mit, dass für ihn zunächst die Kanalsanierung der Hauptstraße in Unterspiesheim Vorrang hat, da das staatliche Straßenbauamt eine Sanierung der Straße angekündigt hat.
Herr Barthel informiert noch, dass bei einer Kanalsanierung zusammenhängende Bereiche berücksichtigt werden müssen und nicht nur die Schäden der Stufe 5 saniert werden dürfen.
Ein Angebot zur Sanierungsplanung liegt der Verwaltung vor.
Aus dem Gremium wird festgestellt, dass die Hauseigentümer schadhafte Hausanschlüsse ebenfalls sanieren müssen, da die Gemeinde für eine Sanierung bis zur Grundstücksgrenze zuständig ist. Eine Gesamtlösung ist erforderlich.
Nachdem Herr Barthel die Fragen der Gremiumsmitglieder beantwortet hat, verabschiedet der Vorsitzende ihn und bedankt sich nochmals für seine ausführlichen Darstellungen.
Anschließend entsteht im Gremium eine weitere Diskussion.
Der Vorsitzende informiert über Zuschussrichtlinien für Kanalsanierungen und zu einer möglichen Umlagefähigkeit der Sanierungsmaßnahmen auf die Gemeindebürger gemäß dem Kanal- und Wasserrecht.
Der Klärwärter Herr Stefan Hellert beantwortet ebenfalls Fragen der Gremiumsmitglieder.
Im Januar / Februar soll der Haushalt 2026 besprochen werden. Erforderliche Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
Bushaltestelle in Stammheim
Zunächst informiert der Vorsitzende das Gremium zu den von der Regierung von Unterfranken mitgeteilten zwei Förderprogrammen. Ein Förderprogramm ist für eine „einfachere Variante“ bei einem Fördersatz von bis zu 75%, mit einer max. Fördersumme von rund 13.000,-- € vorgesehen. Das zweite Förderprogramm, mit einer max. Fördersumme von rund 47.000,-- €, ebenfalls bei einem Fördersatz von bis zu 75% beinhaltet einen angehobenen Bordstein.
Der Fördersatz für die Gemeinde ist jedoch noch nicht festgelegt.
An Hand von Skizzen und Bildern stellt der Vorsitzende eine Variante 1 und eine Variante 2 von Überdachungen vor. Die Bushaltestelle befindet sich in der Maintalstraße zwischen den Anwesen 37 und 39.
Die Variante 1 umfasst ein Plattenfundament mit Gehwegüberdachung. Die Überdachung selbst wäre ein Fertigbauteil und reicht nicht in den Grabenbereich ein. Das Fertigbauteil beinhaltet keine Seitenelemente. Die Kosten für diese Überdachung belaufen sich auf ca. 10.000,-- €, zuzüglich der Kosten für das Plattenfundament.
Die Variante 2 umfasst Köcherfundamente mit einem Buswartehaus über dem Graben. Der Gehweg bleibt frei von Pfosten. Die Überdachung selbst wäre eine individuelle Stahlkonstruktion, für die Kosten von rund 20.000,-- € entstehen.
Die Verwaltung favorisiert die Variante 1. Bei Variante 2 ist der Planungsaufwand höher.
Zu beachten ist, dass ein Statiker und ein Planungsbüro beauftragt werden müssen. Die Regierung fordert eine qualifizierte Planung mit bemaßten Plänen, keine Skizzen. Die hierfür angenommenen Kosten von 40.000,-- € werden hierfür jedoch nicht ausreichen.
Im Gremium entsteht hierzu eine längere Diskussion, da die hohen Kosten und der hohe Planungsaufwand nicht im Verhältnis zu einer einfachen Überdachung stehen.
Die Stammheimer Gemeinderäte stellen fest -da sie sich zur Ausarbeitung auch bei der Regierung informiert hatten- dass sie diese Forderungen mit einem großen Aufwand nicht so wahrgenommen haben. Es wird um nochmalige Prüfung gebeten. Durch eine Bodenplatte wollte man etwas Raum gewinnen. Die Frage ist nur, wie weit in Richtung Graben zurückgegangen werden kann.
Nach weiteren Meinungsäußerungen wird im Gremium festgestellt, dass diese Diskussion die Gleiche ist, wie die des Gremiums vor ca. 1,5 Jahren. Der Gemeinderat erfährt nichts Neues.
Im Haushalt wurden 40.000,-- € bei einem Zuschuss von 30.000,-- € angesetzt. Zur schnellen Umsetzung und als Schutz für die Schulkinder stellt die Variante 1 die einfachste Lösung dar.
Die Variante 2 ist viel zu aufwendig. Für die Variante 1 wird nur ein Statiker für die Bodenplatte benötigt.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass ein Statiker wohl ein Bodengutachten benötigt.
Im Gremium wird festgestellt, dass die Überdachung zu klein für alle Schulkinder erscheint, die mit dem Bus fahren.
Aus dem Gremium wird noch vorgeschlagen ein Carport auf den Graben zu stellen und diesen soweit zu verrohren wie es erforderlich ist.
Abschließend macht der Vorsitzende folgende zwei Lösungsvorschläge die von der Verwaltung geprüft werden:
Lösung 1:
Eine Überdachung aufzustellen, mit einer Fläche von 50 cm weiter in Richtung Graben. Die Gesamtkosten sind zu ermitteln.
Lösung 2:
Den Graben um ca. 2 Meter zu verrohren und hierdurch die Fläche so zu verlängern, dass eine Holzüberdachung bzw. ein Carport errichtet werden kann. Die Gesamtkosten sind ebenfalls zu ermitteln.
Der Gemeinderat stimmt den zwei Lösungsvorschlägen des Vorsitzenden zu.