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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 25/2025
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Schweickhof Nord“ im Gemeindeteil Herlheim

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Schweickhof Nord“ im Gemeindeteil Herlheim

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.11.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemeindeteil Herlheim beschlossen. Dieser erhält die Bezeichnung „Schweickhof Nord“ und dient der Bauleitplanung zur neuen Grundschule mit Ganztagsschule.

Dessen räumlicher Geltungsbereich am nördlichen Siedlungsrand mit einer Fläche von ca. 1,56 Hektar umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke mit den amtlichen Flur-Nrn. 1430, 1428 und 1437 der Gemarkung Herlheim. Die genaue Abgrenzung ist dem beilegenden Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Kolitzheim, 05.12.2025

Gemeinde Kolitzheim

gez.
Horst Herbert
Erster Bürgermeister