Der Winter hat Einzug gehalten und damit auch die Notwendigkeit, Anlagen und Armaturen winterfest zu machen. Bitte denken Sie an Ihre Pflicht, Ihre Wasserzähler gut vor Frost zu schützen. Dies gilt besonders für Bauwasseranschlüsse und Zähler in ungeheizten Neubauten, Zählerschächten oder Kellern. Sie sollten mit Isoliermaterial umhüllt werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Dämmstoffe vor Nässe geschützt sind.
Steht das Wasser bei Minusgraden länger im Inneren der Zähler, gefriert es leicht und bringt schließlich das Glas der Wasserzähler zum Platzen. Die Funktion des Wasserzählers als geeichte Messeinrichtung ist dann nicht mehr gegeben. Frostschäden kommen Sie teuer zu stehen, da Sie die Kosten für den entstandenen Wasserschaden sowie die Auswechslung des Zählers selbst tragen müssen.