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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 27/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2023

vom 27.06.2023

Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Lindach" (26. Änderung)

Mit Schreiben vom 15.06.2023 beantragte die Belectric GmbH, Kolitzheim die Aufstellung

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim im Parallelverfahren.

Ziel ist die Realisierung eines Solarparks auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1788, 1789, 1790 und 1791 der Gemarkung Lindach mit einer Gesamtfläche von 7,83 ha. Die Lage der Grundstücke wird anhand eines Lageplanes mit Visualisierungen erläutert. Die Blickfeldanalyse wird aus verschiedenen Standpunkten gezeigt.

Das o.g. Ziel kann nur mit der erfolgreichen Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der im betroffenen Bereich ein sonstiges Sondergebiet (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" ausweist, realisiert werden.

Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolitzheim im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

Dem Antragsteller ist bewusst, dass mit einem Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine Garantie für eine anschließende tatsächliche Verwirklichung einhergeht. Dies ist abhängig von der im Laufe des Verfahrens zu prüfenden Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet keine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme.

Die gemeindlichen Kriterien zum Bau von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Kolitzheim werden eingehalten (Positionspapier, Beschluss vom 27.10.2009 mit Konkretisierungen, Beschluss vom 24.01.2023). Es handelt sich um den ersten Anlagenstandort und die beantragte Gesamtfläche von 7,83 ha liegt unter der zulässigen Fläche von 17,45 ha in Lindach. Die Grundstücke weisen unterdurchschnittliche Bodenzahlen auf (35 – 41 und 50 auf einer kleinen Fläche südwestlich) und sind in der Planungshilfe der Regierung für Gemeinden als grüne Flächen mit geringem Raumwiderstand definiert.

Geplant ist beim zukünftigen Umspannwerk Herleshof einzuspeisen. Ein weiterer Einspeisepunkt wäre das Umspannwerk Röthlein/Heidenfeld. Nach Möglichkeit wird immer die kürzeste Kabeltrasse gewählt.

Auf die Mitteilung aus dem Gremium, dass die beplante Fläche und das anschließende Gebiet „Schleifwiesen und Nußloch“ einheitlich als Naherholungsgebiet genutzt wird, teilt der Vorsitzende mit, dass die Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes aus den 60er Jahren stammen und das Gebiet „Schleifwiesen und Nußloch“ zu einem späteren Zeitpunkt als Naturschutzgebiet, in dem der Naturschutz noch höher gestellt ist, eingetragen wurde.

Aus dem Gremium wird auf evtl. vorhandene Drainagen in den Ackergrundstücken hingewiesen, die aus früheren Zeiten stammen und nicht dokumentiert wurden.

Die öffentliche Beteiligung der Bürger erfolgt im Rahmen des gesamten Verfahrens.

Zunächst erfolgt die artenschutzrechtliche Prüfung.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes (26. Änderung) sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Sondergebiet Photovoltaik Lindach“ gemäß dem vorliegenden Antrag der Belectric GmbH, Kolitzheim vom 15.06.2023 für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1788, 1789, 1790 und 1791 der Gemarkung Lindach.

Der Antragsteller hat die gesamten Kosten dieser Verfahren zu tragen. Er hat ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen, das die Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in Absprache mit der Gemeinde erstellt.

Mit diesem Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geht keine Garantie für eine anschließende tatsächliche Verwirklichung einher.

Erlass einer Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke

Der Vorsitzende teilt mit, dass in Bayern die Bepflanzungen und Begrünungen von unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke gemäß Art. 7 BayBO geregelt sind. Für diese Flächen besteht grundsätzlich eine Begrünungspflicht. Weitergehende Regelungen hierzu werden den Kommunen selbst überlassen.

Den Gemeinderäten wurden zur Vorbereitung zur heutigen Sitzung zwei Mustersatzungen, die der Stadt Würzburg und die der Gemeinde Waldbrunn, zur Verfügung gestellt.

Wie in der Sitzung des Gemeinderates am 13.06.2023 (Protokoll lfd. Nr. 92.2) der Vorsitzende bereits mitgeteilt hat, bedarf es nicht nur den Erlass einer Satzung sondern auch die Überprüfung und Einhaltung der Vorschriften und die Festlegung der Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser. Die Gemeinde hat keine personellen Kapazitäten dies zu überwachen und zu kontrollieren; was die Gemeinde im Übrigen in erster Linie auch nicht möchte. Zunächst besteht zum Bürger ein Vertrauensverhältnis. Der Vorsitzende sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf, da keine hohe Anzahl an Schottergärten als großflächige Gartenflächen in den Gemeindeteilen vorhanden sind. Zunächst bedarf es auch der Definitionsklärung von großflächigen Gartenflächen.

Zur Meinungsfindung im Gremium bittet der Vorsitzende die Gremiumsmitglieder um ihre Wortmeldungen.

Zunächst begründet ein Gemeinderat, der diesen Tagesordnungspunkt gewünscht hatte, dass es ihm um Schottergärten ab ca. 100 m² geht. Da sich auf diesen Schottergärten keine Natur entwickeln kann und die Überhitzung vorhanden ist, sollte die Gemeinde durch den Erlass einer Satzung ein Zeichen zum Schutz der Natur setzen.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass Klimaschutz jede Person betreiben kann. Es gibt schon genügend Vorschriften für den einzelnen Bürger. Die Problematik wird eher bei den großen Firmen gesehen, die immer mehr Flächen versiegeln.

Mehrfach wird aus dem Gremium mitgeteilt, dass eher ein Anreizsystem mit Zuschüssen für z.B. zusätzliche Baumpflanzungen, Einbau von Zisternen, entwickelt werden sollte. Es gibt viele Bürger die Natur- und Klimaschutz ernst nehmen und umsetzen. Es soll auch an die Selbstverantwortung des Einzelnen appelliert werden.

Weiterhin wird noch mitgeteilt, dass bestimmt jedem -bei kritischer Inaugenscheinnahme- noch Flächen im Dorf für Baumpflanzungen auffallen. Die Bauhofmitarbeiter sind dafür sehr offen. Auch die Obst- und Gartenbauvereine können angesprochen werden.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen auf den Erlass einer Satzung zu verzichten und in der Sitzung nach der Sommerpause das Anreizsystem mit Zuschüssen zu diskutieren. Bis dahin kann sich jeder Gemeinderat in seinem Gemeindeteil ein entsprechendes Bild machen und auch über eine gemeindliche Finanzierung nachdenken.

Der Gemeinderat beschließt vom Erlass einer Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke abzusehen und in einer weiteren Gemeinderatssitzung über ein Zuschusssystem für zusätzliche Begrünung und den Einbau von Zisternen zu entscheiden.

Antrag auf eine Jugendversammlung ("Was geht in Kolitzheim")

Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 13.06.2023 (Protokoll lfd. Nr. 87.1) mitgeteilt, hat ein Gremiumsmitglied einen Antrag auf eine Jugendversammlung gestellt.

Bevor der Vorsitzende das Wort erteilt, informiert er noch über eine mögliche Unterstützung durch das Kreisjugendamt.

Das Gremiumsmitglied erläutert den Antrag, der den Gemeinderäten vor der Sitzung digital zugesandt wurde. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren soll eine Möglichkeit gegeben werden sich aktiv am politischen Gemeindegeschehen zu beteiligen. Eine Jugendversammlung bietet eine Plattform um den Jugendlichen Gehör zu verschaffen und sie zu Wort kommen zu lassen. Es sollen Arbeitsgruppen nach Alter gebildet werden um Vorschläge zu erarbeiten. Die Versammlung kann in regelmäßigen Abständen stattfinden. Der Gemeinderat sollte daran teilnehmen.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass eine Vertreterin des Kreisjugendamts bei einem Informationsgespräch bereits mitteilte, dass eine Jugendversammlung ohne Gemeinderat stattfinden sollte. Ihre Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Jugendlichen bei Anwesenheit des gesamten Gemeinderates nicht äußern.

Weiter informiert der Vorsitzende aus den Jugendversammlungen, die bereits vor Jahren stattfanden. Schwerpunktthemen waren damals Skaterbahn und Jugendräume.

Zum Vorschlag aus dem Gremium, dass zuerst im jeweiligen Gemeindeteil die Jugendlichen zusammenfinden sollten um Themen zu erarbeiten, teilen die Gemeinderäte mit, dass sich die Jugendlichen gemeindeübergreifend zu einer Großveranstaltung zusammenfinden sollten.

Zur Teilnahme des Gemeinderates wird aus dem Gremium vorgeschlagen, dass dieser erst zu einer späteren Uhrzeit an der Jugendversammlung teilnehmen könnte, z.B. nach der Erarbeitung der Ideen die vorgebracht werden möchten.

Der Vorsitzende schlägt vor die Vertreterin des Kreisjugendamtes zu einer Sitzung des Gemeinderates einzuladen, damit sie ihre Erfahrungen erläutern kann. Sie könnte bei der Vorbereitung und Durchführung des Jugendforums behilflich sein.

Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

Alltagsradwegenetz im Landkreis Schweinfurt

Der Vorsitzende informiert das Gremium über den Ergebnisbericht zum Alltagsradwegenetz des Landkreises Schweinfurt.

Er benennt einzelne Strecken, wie z.B.

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die Ortsdurchfahrt Kolitzheim, die für Fahrradpendler problematisch ist

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die Verbindung Kolitzheim – Gaibach, die straßenbegleitend sein sollte, mit hoher Priorität

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die Verbindung Kolitzheim – Lindach, mit niedriger Priorität, die Straße kann genutzt werden; Straßen mit einer geringen Verkehrsbelastung (unter 1.000 Fahrzeuge/Tag) können auch von Berufspendlern mit Fahrrad genutzt werden.

Fazit ist, dass wenig wünschenswerte Strecken im Konzept enthalten sind.

Für den Bau eines Radweges von Unterspiesheim – Schwebheim hat der Freistaat Bayern bereits seine Zusage erteilt.

Der Wunsch zum Bau eines Radweges von Sulzheim - Oberspiesheim kam von Sulzheimer Seite (die Oberspiesheimer Wege sind betoniert, die Sulzheimer nur geschottert).

Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterspiesheim

Zum Kommandanten und zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterspiesheim wurden in der Versammlung am 12.06.2023 gewählt:

Erster Kommandant:

Christian Pretscher, Unterspiesheim

Stellv. Kommandant:

Tobias Forstmeier, Unterspiesheim

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Christian Pretscher zum 1. Kommandanten und die Wahl von Herrn Tobias Forstmeier zum stellvertretenden Kommandanten.

Informationen zu Preissteigerungen bei zukünftigen Baumaßnahmen

Ausbau des Max-Pohly-Rings in Kolitzheim

Der Vorsitzende informiert zu erheblichen Preissteigerungen bei der Kostenberechnung zum Ausbau des Max-Pohly-Rings in Kolitzheim.

Die Kostenschätzung belief sich ursprünglich auf 160.000,-- €. Die Kosten zum bepreisten Leistungsverzeichnis wurden brutto mit 373.000,-- € berechnet, wurden aber nochmals auf 320.000,-- € korrigiert.

Die Ausschreibung konnte nicht freigegeben werden, da diese hohen Kosten nicht im Haushalt veranschlagt sind.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass Kostenfaktoren die Entwässerung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurde und der erforderliche Straßenaufbau sind.

Die Gremiumsmitglieder stellen fest, dass der Planer nochmals zu einer Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause eingeladen werden soll.

Umgestaltung des Weihers mit Umgriff in Stammheim

Der Vorsitzende informiert das Gremium zu Mehrkosten bei der Umgestaltung des Weihers mit Umgriff in Stammheim, auf Grund des Geländers, sowie Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals, welche in der Kostenberechnung des Büros arc.grün nicht enthalten waren und einer allgemeinen Preissteigerung von 17% seit der Kostenberechnung von arc.grün im Jahre 2021. Gegenüber dieser Kostenberechnung in Höhe von rund 600.000,-- € hat das Büro fmp nun Kosten in Höhe von 775.000,-- € errechnet.

Die Ausschreibung wird nun erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

Information zum Start der Markterkundung (Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0)

Der Vorsitzende informiert das Gremium zum Start des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Gigabitrichtlinien des Bundes 2.0.