21. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans "Am Schweinfurter Tor II" in Zeilitzheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Anja Hein vom Architekturbüro arc.grün, Kitzingen.
Mit der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 05.07.2022 wurden dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und die Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit der fachlichen Bewertung des Büros arc.grün zugesandt. Alle weiteren Unterlagen wurden dem Gemeinderat im Vorfeld digital zur Verfügung gestellt.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von 11. April bis 13. Mai 2022 statt.
Einleitend teilt der Vorsitzende mit, dass keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind.
Der Vorsitzende erteilt Frau Hein das Wort.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung der Behörden und Träger gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Schweinfurter Tor II“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen und die Umweltprüfung nach § 2a BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 18.06.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 18.05.2021 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.06.2021 bis 30.07.2021 statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 07.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung in der jeweiligen Fassung vom 07.12.2021 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Schweinfurter Tor II“ in der Fassung vom 07.12.2021 mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 07.12.2021 mit Begründung und Umweltbericht wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen.
Feststellungsbeschluss zur 21. Flächennutzungsplanänderung
Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung wurden vorgetragen. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen und Beschlüsse ergeben sich nur Änderungen und Ergänzungen der Begründung der Flächennutzungsplanänderung. Diese wurden bereits vor der Sitzung in die Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.07.2022 eingearbeitet. Eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim stellt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 05.07.2022 fest.
Anerkennungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Schweinfurter Tor II"
Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung wurden vorgetragen. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen und Beschlüsse ergeben sich nur Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Hinweise und der Begründung des Bebauungsplanes sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Diese wurden bereits vor der Sitzung in den Bebauungsplan in der Fassung vom 05.07.2022 eingearbeitet. Eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich.
Der vom Büro arc.grün gefertigte Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schweinfurter Tor II“ in der Fassung vom 05.07.2022 entspricht den Vorstellungen des Gemeinderates und wird anerkannt.
Halbjahresberichte
Einwohnerentwicklung
Der Vorsitzende erläutert die Einwohnerentwicklung in den einzelnen Gemeindeteilen im 1. Halbjahr 2022.
Die Einwohnerstatistik zeigt einen Zuwachs von 67 Einwohnern auf 5.818 Personen. Außerdem kann die Gemeinde 32 Geburten gegenüber 18 Sterbefälle, also einen deutlichen Geburtenüberschuss, verzeichnen.
Finanzbericht
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kämmerer Knoblach das Wort.
Anhand der Gruppierungsübersicht zur vorläufigen Jahresrechnung 2022 gibt Herr Knoblach nähere Erläuterungen zu den Finanzdaten der Gemeinde und zur Abwicklung des Haushalts. Die Spalte Haushaltsansatz umfasst den Ansatz für das gesamte Jahr 2022. Die weiteren Spalten Rechnungsergebnis und Istergebnis umfassen den Zeitraum 01.01. – 30.06.2022. Vom Gesamt-Haushaltsansatz über 22 Mio. € wurden bisher ca. 7,2 Mio. € rechnerisch abgewickelt.
Weiterhin erklärt der Kämmerer ausführlich, was die jeweiligen Bezeichnungen bedeuten. Rücklagen werden noch von 0,4 % bis 2,2 % verzinst. Der Haushalt verläuft weitestgehend planmäßig.
| Daten der Gemeinde Kolitzheim zum 30.06.2022: | |
| Schuldenstand gesamt: | 875.000 € |
| Geldanlagen bei Banken: | 11.500.000 € |
| Bausparguthaben gesamt: | 540.000 € |
Laufende Konten weisen aktuell ca. 0,5 Mio. € aus.
Die Finanzkraft der Gemeinde liegt für 2022 mit ca. 750 €/EW weiterhin vergleichsweise im Mittelfeld.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gremium bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Kämmerer Knoblach für seine Erläuterungen.
Sachstandsbericht zu den gemeindlichen Baumaßnahmen
Der Vorsitzende erteilt Herrn Herbig das Wort, der entsprechende Erläuterungen zu den Baumaßnahmen in der Gemeinde gibt:
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die ausführende Firma zur Grünflächenpflege keinen Fangkorb nutzt.
Außerdem wurden im Graben am Anwesen Schweinfurter Straße 28 in Kolitzheim Steinplatten rausgerissen.
Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gremium bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Herbig für seine Erläuterungen.