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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 28/2024
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.07.2024



Bekanntgabe der Genehmigung des Haushalts 2024

Die Haushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben des Landratsamts Schweinfurt vom 20.06.2024 rechtsaufsichtlich genehmigt. Dieses Schreiben und der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 18.06.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Nach den einleitenden Worten bittet der Vorsitzende Frau Kämmerin Jutta Martinelli um ihren Bericht hierzu.

Frau Martinelli verliest die Auflagen zu Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen vom Landratsamt Schweinfurt.

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Im Kreditvertrag ist eine jederzeit mögliche Sondertilgung zu vereinbaren.

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Ab 2025 ist der Haushalt so zu gestalten, dass die jeweils fällig werdenden Geldanlagen in voller Höhe und ausschließlich zur Sondertilgung verwendet werden. Eine Verwendung zur Finanzierung von im Haushalt veranschlagten Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden.

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Die Gemeinde hat in regelmäßigen Abständen zu prüfen und aktenkundig zu machen, ob eine vorgezogene Auflösung der Geldanlagen im Verhältnis zur Kreditaufnahme günstiger ist. Sollte die Auflösung einer Geldanlage günstiger sein, als die Neuaufnahme oder die Fortführung eines Kredits, ist der Auflösung der Geldanlage der Vorzug zu geben. Die freiwerdenden Mittel sind ebenfalls ausschließlich zur Sondertilgung zu verwenden.

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Die Gemeinde meldet dem Landratsamt Ende 2024 die tatsächlich erfolgte Kreditaufnahme.

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Im Hinblick auf die prognostizierte Schuldenentwicklung, die Ende 2027 ca. 271% über dem Landesdurchschnitt 2022 liegen soll, ist eine Priorisierung der im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Investitionen dahingehend vorzunehmen, dass Pflichtaufgaben stets Vorrang vor freiwilligen Aufgaben haben. Zur Reduzierung des Kreditbedarfs sollen freiwillige Maßnahmen gestrichen bzw. verschoben werden und zudem auch Pflichtaufgaben dahingehend zu untersuchen, inwieweit deren Erfüllung auf spätere Jahre verschoben werden kann.

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Werden Investitionen nicht oder nur teilweise im veranschlagten Umfang ausgeführt (kassenwirksam), darf die Kreditermächtigung auch nur im entsprechenden Umfang ausgeschöpft werden.

Aus dem Gremium wird das Schreiben des Landratsamtes vom 19.05.2023 zur Haushaltssatzung 2023 angesprochen. In diesem werden ebenfalls Auflagen zur Kreditaufnahme genannt. Die langfristigen Anlagen der Gelder führen zu Verlusten bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme. Auch wird in dem Schreiben erwähnt, dass seit 2018 unter Missachtung des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 KommHV Rücklagenmittel angelegt wurden. Die Gemeinde konnte schon 2023 die Finanzierungsreihenfolge nicht mehr einhalten. Der Gemeinderat hätte darüber schon frühzeitig informiert werden müssen. Ein Appell geht auch Richtung Gemeinderat um künftig Entscheidungen unter Beachtung der Auflagen zu treffen.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Gelder zinsbringend angelegt wurden, um Negativzinsen zu vermeiden. Er weist auch eindringlich darauf hin, dass er immer vor nicht notwendigen Investitionen gewarnt hat und jede Entscheidung nicht von ihm oder von der Verwaltung, sondern vom Gemeinderat beschlossen wurde, so auch die Rathauserweiterung, die Feuerwehrhäuser und auch wie aktuell die Bauhoferweiterung. Diese Investitionen sind Pflichtaufgaben, um vernünftige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Landratsamts Schweinfurt vom 20.06.2024 über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 und dem Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 18.06.2024 zur Kenntnis.

Altort- und Familienförderung

Dem Gremium wurde zur Einladung der heutigen Sitzung die Beschlussvorlage, sowie die Richtlinien zur Altort- und Familienförderung übersandt.

Ausschöpfung der Fördermittel

Die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde wurde unter Auflagen, insbesondere die kommenden Haushaltsjahre betreffend, rechtsaufsichtlich genehmigt. Unter anderem wurde im Hinblick auf die Schuldenentwicklung vorgegeben, die freiwilligen Aufgaben zu streichen oder zu verschieben. Hierzu zählen unter anderem auch die Altort- und Familienförderungen. Die Ausgabenentwicklung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Insgesamt wurden seit Einführung der Altort- und Familienförderung ca. 2.600.000 Euro Fördergelder von der Gemeinde ausgezahlt. Es liegen zurzeit noch 77 offene Anträge auf Förderung vor, davon 21 Antragstellungen bereits in diesem Jahr.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es keinen rechtlichen Anspruch gibt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung! Die Kämmerin Jutta Martinelli schlägt vor, die freiwilligen Fördermittel auszusetzen, bis Klarheit über die finanziellen Spielräume besteht.

Über das Thema pro und contra wird im Gremium diskutiert. Es kommt zur Sprache, dass diese Art der Förderung vermutlich für die nächsten Jahrzehnte eingestellt wird. Gerade innerorts sollte ein Anreiz geschaffen werden, damit die Innenentwicklung voran geht. Zu Bedenken sei auch die aktuelle Zinspolitik, die es jungen Familien erschwert Kredite zu erfüllen.

Für zukünftige Fördermaßnahmen sollte auf Vorschlag eines Mitgliedes ein Gestaltungshandbuch erstellt werden, aus welchem hervorgeht, welche Leistungen förderfähig sind und welche ausgenommen werden. Momentan wird auch beispielsweise ein Whirlpool im Badezimmer gefördert. Von dem Jahresbudget von 250.000 Euro sind bereits 100.000 Euro vergeben. 150.000 Euro könnten für das Haushaltsjahr 2024 noch ausgezahlt werden.

Die 77 Förderanträge, welche bereits eingegangen sind, sollen noch berücksichtigt werden, da die Antragsteller eine Fördersumme eingeplant haben, so ein Mitglied des Gemeinderates. Ab sofort sollen aber keine weiteren Anträge entgegengenommen werden. Sollten noch Anträge eingehen, werden die Personen von der Gemeindeverwaltung diesbezüglich informiert.

Die Kämmerin ergänzt, dass die Familienförderung erst beim Einzug geltend gemacht werden kann. Dann wäre ein bereits eingegangener Antrag bei einem Einzug nach dem 31.12.2024 nicht förderfähig.

Entscheidung über die Fortführung der Förderprogramme

Die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle hat in den Auflagen zur Genehmigung des Haushalts 2024, zur Reduzierung des Kreditbedarfs, eine Streichung bzw. Verschiebung der freiwilligen Maßnahmen gefordert. Unter Punkt 5 der Richtlinie zur Altortförderung wurde bereits festgelegt, dass die Förderung entfällt, wenn es der Gemeinde aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist, die erforderlichen Eigenmittel aufzubringen. Die Verwaltung empfiehlt eine Aussetzung der Altort- und Familienförderung, bis es die Haushaltslage der Gemeinde wieder hergibt.

Die Richtlinie über die Förderung von Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz in den Altorten und in den Altsiedlungen in der Gemeinde Kolitzheim, sowie die Richtlinie der Gemeinde Kolitzheim zur Förderung des Wohnhausbaus für Familien mit Kindern wird ab sofort ausgesetzt. Es werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen. Wenn es die Haushaltslage der Gemeinde wieder hergibt, wird über die Einführung der Förderungen neu entschieden.

Die vorliegenden Anträge werden auf Ausführungszeitraum und Kosten überprüft. Anschließend ist eine Regelung zur Abwicklung noch zu beschließen.