Bürgerentscheid zum Standort der neu zu errichtenden Grundschule
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Einladung zur heutigen Sitzung eine umfangreiche Beschlussvorlage erhalten.
Einleitend informiert der Vorsitzende über das Einreichen eines Bürgerbegehrens bzgl. des gefassten Gemeinderatsbeschlusses zum Schulstandort der Grundschule in Herlheim, mit Abgabe der Unterschriftenlisten am 02.01.2023. Die Prüfung der zum zweiten Mal eingereichten Unterschriften ergab, dass die Unterschriftenlisten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der nächste Schritt ist nun die Entscheidung im Gremium über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens. Der Gemeinderat kann das Bürgerbegehren übernehmen. Das würde bedeuten, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 aufgehoben und durch den Vorschlag des Bürgerbegehrens (Standort Unterspiesheim) ersetzt wird. Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten, also bis
spätestens 10.04.2023 durchzuführen. Die Zielsetzung ist, dass die wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Kolitzheim über den Standort Schule entscheiden können. Der Vorsitzende ist dahingehend der gleichen Auffassung wie die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt werden sollte. Es können aber auch noch Anträge zu weiteren Bürgerentscheiden für weitere Standorte eingehen. Dann wäre nach dem Gesetz eine Stichfrage notwendig, wenn z.B. zwei von drei Standortfragen die Mehrheiten erhalten würden.
Der Vorsitzende fordert nach seinen einleitenden Worten den Gemeinderat auf seine Einwendungen bzw. Anträge zur Tagesordnung -wie am Anfang dieser Sitzung benannt- mitzuteilen:
| 1. | Es wird beantragt den Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 2.2 als positiven Beschlussvorschlag zu formulieren. |
| 2. | Es wird beantragt den Tagesordnungspunkt 2.3 von der Tagesordnung zu nehmen, da für ein Ratsbegehren keine Notwendigkeit gesehen wird. Sollte der Bürgerentscheid keine Mehrheit in der Bürgerschaft finden ist der Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 weiter gültig. |
Ein weiteres Ratsmitglied beantragt gemäß § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung des gesamten zweiten Tagesordnungspunktes (Antrag Nr. 3).
zu Antrag Nr.1
Dies wurde bereits zur heutigen Sitzung des Gemeinderates berücksichtigt und der Beschlussvorschlag positiv formuliert.
zu Antrag Nr. 2
Der Tagesordnungspunkt 2.3 ist eine wichtige Entscheidungsmöglichkeit des Gemeinderates und ein zentraler Punkt erläutert der Vorsitzende.
Nach einer weiteren Erklärung im Gremium zieht das Gemeinderatsmitglied seinen Antrag auf Änderung der Tagesordnung zurück.
zu Antrag Nr. 3
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung im Gremium.
Der Gemeinderat folgt dem Antrag Nr. 3 und befürwortet die namentliche Abstimmung des zweiten Tagesordnungspunktes.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort, der dem Gremium die Erläuterungen und gesetzlichen Vorgaben zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gibt.
Feststellung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheides "Neubau der Grundschule in Unterspiesheim" (Art. 18a Abs. 1 und 8 Gemeindeordnung)
Der Gemeinderat stellt die Zahl der zulässig geleisteten gültigen Unterschriften mit „1.338“ fest (Art. 18 a Abs. 5 Satz 2 GO). Das gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftenquorum ist somit erreicht.
In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass das Schulwesen und die kommunale Bauleitplanung einer Kommune als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann.
Das Bürgerbegehren ist somit formell und materiell zulässig.
Der Gemeinderat stellt damit die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Standort Schule“ in Unterspiesheim fest (Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO). Die Entscheidung des Gemeinderates ist den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens schriftlich bekannt zu geben.
Herr Ritz informiert das Gremium über die rechtlichen Auswirkungen dieses Beschlusses:
Von jetzt an dürfen bis zur Durchführung des Bürgerentscheides keine Entscheidungen der Gemeindeorgane mehr getroffen werden, die dem Begehren entgegenstehen. Der Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2022 über den Standort darf auch nicht mehr vollzogen werden (Art. 18 a Abs. 9 Halbsatz 1 GO i.V.m. Art. 36 Satz 1 GO).
Beschluss zur möglichen Übernahme der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme (Art. 18a Abs. 14 Gemeindeordnung)
Herr Ritz führt aus, dass ein Bürgerentscheid grundsätzlich entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt (Art. 18 a Abs. 14 Satz 1 GO).
Ziel des Bürgerbegehrens „Standort Schule“ ist die Herbeiführung eines Bürgerentscheids über die Standortfrage „Neubau der Grundschule in Unterspiesheim“. Damit sollen allen Gemeindebürgerinnen und -bürgern die Möglichkeit der Mitbestimmung an der Entscheidung eingeräumt werden.
Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass jeder Gemeinderat und -rätin bedenken möchte, dass er / sie von Gemeindebürgerinnen und -bürgern aus allen Gemeindeteilen gewählt wurde und aus diesem Grunde er / sie die Bürgerschaft der gesamten Gemeinde Kolitzheim zu vertreten hat.
Der Gemeinderat lehnt die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme „Neubau der Grundschule in Unterspiesheim“ ab.
Beschluss zur Durchführung eines möglichen Ratsbegehrens (Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung)
Der Geschäftsleiter Herr Ritz führt weiterhin aus, dass der Gemeinderat auch beschließen kann, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein weiterer konkurrierender Bürgerentscheid (Ratsbegehren) gegenübergestellt wird (Art. 18 a Abs. 2 GO).
Dieser ist in aller Regel als Entscheidungsalternative für die Bevölkerung gedacht, sodass sich die jeweils in der Fragestellung des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebrachten Standortziele üblicherweise widersprechen. Der Beschluss des Gemeinderats einen Bürgerentscheid herbeiführen zu wollen braucht jedoch nicht begründet
werden.
Der Gemeinderat hat am 13.12.2022 in rechtlich zulässiger Art und Weise im Sinne von Art. 45 Abs. 1 GO i. V. m. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 07.10.2020 für den Neubau der Grundschule mit 12:9 Stimmen den Standort Herlheim beschlossen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, der Bevölkerung die umfassende Möglichkeit über alle drei Standorte Unterspiesheim, Herlheim und Kolitzheim beim Bürgerentscheid abzustimmen. Der Gemeinderat kann dem gegenständlichen durch Bürgerbegehren am 02.01.2023 beantragten Bürgerentscheid 1 „Standort Unterspiesheim“ deshalb auch
gleichzeitig ein konkurrierendes Ratsbegehren (Nrn. 1 und 2) mit Standorte Herlheim und Kolitzheim gegenüberstellen und beschließen.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat ein oder mehrere eigene Ratsbegehren im Sinne des Art. 18 a Abs. 2 GO zu initiieren.
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, ein oder mehrere eigene Ratsbegehren durchzuführen, erläutert der Vorsitzende, dass nun über eine oder über zwei Standortentscheidungen zu beschließen ist. Wie dem Gremium schon bekannt, ist bei mehreren zur Abstimmung stehenden Anträgen zuerst über den Antrag abzustimmen, welcher voraussichtlich einen größeren Aufwand erfordert oder einschneidendere
Maßnahmen zum Gegenstand hat.
Daraus ergibt sich die Abstimmung zur Initiierung mehrerer Ratsbegehren für den Standort Herlheim und für den Standort Kolitzheim.
Der Gemeinderat lehnt die Initiierung mehrerer Ratsbegehren für den Standort Herlheim und für den Standort Kolitzheim ab.
Da die Initiierung mehrerer Ratsbegehren abgelehnt wurde erfolgt die Abstimmung zur Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Herlheim.
Der Gemeinderat lehnt die Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Herlheim ebenfalls ab.
Da die Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Herlheim abgelehnt wurde erfolgt die Abstimmung zur Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Kolitzheim.
Der Gemeinderat lehnt die Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Kolitzheim ebenfalls ab.
Da die Initiierung eines Ratsbegehrens für den Standort Kolitzheim auch abgelehnt wurde bittet der Vorsitzende um weitere Vorschläge aus dem Gremium, da der Gemeinderat zwar die Initiierung eines oder mehrerer Ratsbegehren befürwortet aber jeden in Frage kommenden Standort mehrheitlich ablehnt.
Da aus dem Gremium keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, schlägt der Vorsitzende vor diesen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates nochmals aufzunehmen. Bis dahin besteht noch die Möglichkeit, dass ein konkurrierendes Bürgerbegehren eingereicht werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird beim Bürgerentscheid über den Standort Unterspiesheim entschieden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Aus dem Gremium wird noch mitgeteilt, dass in den sozialen Medien zur Thematik viele Falschaussagen kursieren und eine negative Stimmung verbreitet wird. Die Gemeinde Kolitzheim sollte hierzu eine Klarstellung liefern.
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass im Amtsblatt die Veröffentlichung aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 erfolgte.
Weiterhin informiert der Vorsitzende das Gremium darüber, dass er mit dem heutigen Beschluss, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, als Bürgermeister zur Neutralität verpflichtet ist. Er darf somit keine Position mehr beziehen, auch nicht in den kommenden Bürgerversammlungen.
Festlegung eines Termins für die Durchführung des Bürgerentscheides
Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Der Gemeinderat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens weitere drei Monate verlängern. (Art. 18 a Abs. 10 Satz 1 GO).
Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist unter Tagesordnungspunkt 2.1. in der am heutigen 10.01.2023 stattfindenden Gemeinderatssitzung festgestellt worden. Damit ist der Bürgerentscheid grundsätzlich spätestens bis 10.04.2023 (Ereignisfrist nach Art. 31 Abs. 1 BayVwVfG i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB) durchzuführen.
Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde (Art. 18 a Abs. 10 Satz 2 GO).
Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger (Art. 18 a Abs. 10 Satz 3 GO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 GO, Art. 1 und 2 GLKrWG; entscheidend für die zweimonatige Fristberechnung ist nunmehr der Abstimmungstag). Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten (Art. 18a Abs. 10 Satz 4 GO).
Da der Sonntag, 10.04.2023 das Osterwochenende ist, schlägt der Vorsitzende den Sonntag, 02.04.2023 oder den Sonntag, 26.03.2023 vor.
Der Gemeinderat bestimmt als Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid den Sonntag, 26.03.2023 (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Zur Durchführung schlägt der Vorsitzende vor, neben der Briefwahl ein zentrales Wahllokal in Kolitzheim einzurichten. Da dies ebenerdig sein sollte, schlägt er das Sportheim in Kolitzheim vor. Die Wahlhelfer werden aus allen Gemeindeteilen eingeteilt.
Der Gemeinderat beschließt neben der Briefwahl ein zentrales Wahllokal im Sportheim in Kolitzheim einzurichten.
Raumsituation der offenen Ganztagsschule in Zeilitzheim
Flächenerweiterung durch einen Anbau in Fertigbauweise
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals die Damen der Offenen Ganztagsschule Kolitzheim (OGTS) Frau Kristina Trunk-Ludwig und Frau Sabine Stawitzki, sowie die Rektorin der Grundschule Kolitzheim Frau Michaela Kirchner.
Die Räumlichkeiten der OGTS sind sehr beengt. Der Besprechungstermin mit einem Vertreter des Staatlichen Schulamtes Schweinfurt hat zwischenzeitlich stattgefunden. Der Vorsitzende erteilt Frau 2. Bürgermeisterin Katharina Graf das Wort, die das Ergebnis des Gespräches zusammenfasst. Die Klassenzimmer des Schulgebäudes in Zeilitzheim stehen der OGTS zur Betreuungsmöglichkeit am Nachmittag zur Verfügung. Eine Beschränkung der Aufnahmezahlen sollte künftig erfolgen. Aus Platzmangel wird die Lösung mit Containern befürwortet, was auch das OGTS-Team wünscht.
Anschließend erteilt der Vorsitzende Frau Stawitzki und Frau Trunk-Ludwig das Wort und bittet um eine Stellungnahme aus Sicht der OGTS. In der OGTS werden ca. 60 Kinder in drei Kurzgruppen (bis 14 Uhr) und einer Langgruppe (bis 16 Uhr) betreut. Der am häufigst besuchte Tag ist der Dienstag mit 59 Kindern. Frau Stawitzki erläutert dem Gremium wie sich die Abläufe in der OGTS darstellen, nachdem täglich (außer freitags) die Schüler zu verschiedenen Uhrzeiten eintreffenden Bussen von den Betreuerinnen im Empfang genommen werden. Es gibt drei verschiedene Essenszeiten. Die Hausaufgaben werden in der Grundschule erledigt. Das ständige „hin und her“ zwischen den Räumen der OGTS und der Grundschule ist mit einem großen Zeitaufwand verbunden. Diese Zeit fehlt in der Kinderbetreuungszeit. Wäre die Betreuung an einem Ort möglich käme dies den Schülern zugute. Dadurch würde auch viel mehr Ruhe entstehen und das Gemeinschaftsgefühl der Kinder würde sich verbessern. Für getrennte Räumlichkeiten ist das Personal zu wenig.
Der Vorsitzende erläutert -auf Anfrage- die Finanzierung der OGTS. Die höchste Kinderzahl ist zwischen 12 und 14 Uhr anwesend; danach bis 16 Uhr nur noch ca. 1/3 der Kinder. Die Langgruppe bis 16 Uhr wird von der Regierung höher gefördert. In dieser Zeit besteht auch die Verpflichtung der Hausaufgabenbetreuung. In der Kurzgruppe bis 14 Uhr besteht diese nicht. Die Hausaufgaben können aber erledigt werden.
Der Vorsitzende erteilt Frau Rektorin Kirchner das Wort und bittet sie um ihre Stellungnahme. Grundsätzlich ist es immer sinnvoller alles unter einem Dach zu haben, was auch in der neuen Grundschule so sein wird. Das pädagogische Konzept sieht in der Zeit von 12 bis 14 Uhr eine Spielzeit mit pädagogischer Freizeitgestaltung vor. Dass die Hausaufgaben in dieser Zeit freiwillig von den Schülern erledigt werden können ist ein Angebot der OGTS. Auf der anderen Seite sind aber auch die Eltern, die den Anspruch haben, dass die Hausaufgaben auch in der Kurzgruppe erledigt werden sollen. Es sollen 4 Personen 60 Kinder gleichzeitig in verschiedenen Räumen betreuen.
Der Vorsitzende ist nach wie vor der Meinung, dass die Aufnahme von 60 Kindern zu viel sind für die jetzigen Räumlichkeiten. In der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr werden Angebote gemacht, die personell nicht zu bewältigen sind: Essen, Hausaufgaben, Freispielzeit, pädagogische Angebote. Er fragt Frau Kirchner, ob eine Änderung des pädagogischen Konzeptes z.B. hinsichtlich des verpflichtenden Mittagessens möglich ist, was Frau Kirchner ablehnt. Die Schülergruppen kommen zu drei verschiedenen Zeiten, je nach Stundenplan (nach der 4, 5 oder 6 Schulstunde) in der OGTS an und haben demnach auch drei verschiedene Essenszeiten. Das gemeinsame Mittagessen ist ihr wichtig und die Eltern erwarten auch, dass Hausaufgaben gemacht werden können.
Anhand des Beamers zeigt der Vorsitzende 3 verschiedene Varianten zum Stellen von Containern auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 434 nördlich des ehemaligen Raiffeisengebäudes. Zu beachten ist, dass sich auf dem Grundstück eine Scheune im Eigentum des Sportvereins Zeilitzheim befindet. Die Scheune muss anfahrbar bleiben. Daher ist ein entsprechender Abstand zum Eingangstor einzuhalten. Außerdem steht noch ein Gastank, der außer Betrieb ist, dort.
Variante A
Nutzfläche 68,20 m² (Bruttofläche)
Variante B
Nutzfläche 73,72 m² (Bruttofläche)
Variante C
Nutzfläche 88,83 m² (Bruttofläche)
Variante A wäre am vorteilhaftesten, da bei den Varianten B und C die Zufahrt zur Scheune eingeschränkt ist.
Ein entsprechender Durchbruch erfolgt zum bestehenden Gebäude. Ein dort sich noch befindlicher Tresor der Raiffeisenbank würde im Zuge des Durchbruchs abgebrochen und entfernt werden. Der Gastank wird ebenfalls entsorgt.
Die Kosten für einen Container mit der Nutzfläche von ca. 68 m² belaufen sich einschließlich des Fundaments auf ca. 125.000,-- € brutto, zuzüglich der Kosten für die Genehmigungsplanung und der Abbrucharbeiten.
Der Vorsitzende bittet das Gremium um Diskussionsbeiträge.
Es wird mitgeteilt, dass die Containerlösung keine Lösung darstellt, da die Schülerzahl weiterhin begrenzt ist. Der „Knackpunkt“ ist der Personalschlüssel. Kann dieser aufgestockt werden? Aus Sicht der Eltern wird darum gebeten, die Erledigung der Hausaufgaben auch in der Kurzgruppe zu belassen. Sollten die Hausaufgaben auch nur teilweise erledigt werden können, ist das trotzdem eine große Hilfe für die Eltern.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass es für die OGTS keinen Personalschlüssel gibt. Es geht alleine um die staatliche Finanzierung, die für die Kurzgruppe weniger ist. Bei mehr Anmeldungen für die Langgruppe wäre die Finanzierung besser. Damit könnte der Kooperationspartner auch mehr Personal einstellen.
Frau Kirchner teilt hierzu mit, dass bereits vorgeschlagen wurde eine Person über den Bundesfreiwilligen Dienst (BuFDi) oder Praktikanten einzustellen. Es gibt auch die Möglichkeit der Gründung eines Fördervereins und das Personal selbst einzustellen.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Gemeinde für die Einstellung eines BuFDis nicht antragsberechtigt ist und somit nicht anerkannt wird. Dies müsste ein Dritter, z.B. die Schule selbst beantragen. Außerdem ist die Einstellung des Personals für die OGTS eine staatliche Aufgabe. Die Regierung hat dies an Kolping weitergegeben.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass es wichtig ist, dass die neuen Schulräume von der OGTS genutzt werden. Die Frage bleibt, ob Kolping genügend Personal eingestellt hat.
Diese Frage ist aber an die Regierung zu richten, so der Vorsitzende. Frau Stawitzki ergänzt noch, dass mehr Personal auf Grund der räumlichen Trennung benötigt wird. Außerdem ist sie der Meinung, dass es sehr schwierig ist weiteres fachliches Personal zu finden. Sie und ihre Kolleginnen sind so flexibel, dass sie ihre Arbeitszeiten nach den Buchungszeiten für die Schüler festgelegt haben.
Frau 2. Bürgermeisterin Katharina Graf ergreift das Wort und teilt mit, dass sich die Behördenvertreter auf eine Lösung geeinigt hatten. Niemand wollte eine Schülerzahlbeschränkung von 40 Schülern. Daher hatte man sich für die Containerlösung für die nächsten Jahre entschieden. Die Betreuungsplätze sollen zukünftig so ausgeschrieben werden, dass die Anmeldungen bis 16 Uhr vor den Anmeldungen bis 14 Uhr berücksichtigt werden. Die Gemeinde kann die Personalproblematik nicht lösen.
Der Vorsitzende teilt noch mit, dass der Landkreis Schweinfurt wegen der Kreisstraße, die an der OGTS vorbeiführt, noch bzgl. des Abstandes der Container zur Kreisstraße gehört werden muss.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat die Containerlösung nördlich des ehemaligen Raiffeisengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 434 in Zeilitzheim.
Ersatzbeschaffungen von Löschfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren Stammheim und Unterspiesheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals die Herren Kreisbrandinspektor Alexander Bönig, Kreisbrandmeister Daniel Scheller, sowie die 1. Kommandanten Michael Kirchner aus Unterspiesheim und Christian Hogen aus Stammheim.
Herr 1. Kommandant Michael Kirchner hat einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Unterspiesheim gestellt. Die Feuerwehr Stammheim äußert diesen Wunsch ebenfalls. Der Vorsitzende erteilt Herrn Kirchner das Wort, der mitteilt, dass die jetzigen Löschfahrzeuge LF 16 mit den Baujahren 1994
(Unterspiesheim) und 1998 (Stammheim) „in die Jahre gekommen sind“. Es ist zu beachten, dass die Nachfolgemodelle HLF 10 „Hilfeleistungsfahrzeug“ nach Bestellung zwei Jahre Lieferzeit haben. Bis zur Bestellung muss man aber auch mit ca. einem Jahr rechnen, d. h. die Fahrzeuge wären in 3 Jahren einsatzbereit. Die Kosten für ein Fahrzeug belaufen sich auf ca. 450.000,-- €. Die Förderung hierfür beträgt ca. 100.000,-- €. Die Fahrzeuge müssen herstellerneutral ausgeschrieben werden. Es gibt noch die Möglichkeit einer weiteren Förderung von 10 % falls zwei Kommunen zusammen zwei baugleiche Fahrzeuge bestellen.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kreisbrandinspektor Alexander Bönig, der sich bereits mit einem Mitarbeiter der Regierung in Verbindung gesetzt hat, das Wort. Um die zusätzliche 10 %ige Förderung ausschöpfen zu können, muss die Gemeinde Kolitzheim eine weitere Kommune finden, die ein nahezu komplett identisches Fahrzeug HLF 10 beim gleichen Hersteller bestellt. Selbst der Mitarbeiter der Regierung hat mitgeteilt, dass das nahezu unmöglich sein wird. Herr Bönig hat bereits mit einer weiteren Kommune Kontakt aufgenommen. Die Kommandanten der Feuerwehren müssen dies genau besprechen. Herr Kirchner ergänzt, dass er bestrebt ist, eine Feuerwehr zu finden, die auch ein HLF 10 baugleich bestellt, jedoch die Erfolgswahrscheinlichkeit nicht sehr hoch sein wird.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass drei versierte Gremiumsmitglieder neutral die jetzigen LF 16 in Augenschein nehmen und den Istzustand feststellen.
Auf Anfrage vom Vorsitzenden wie der Zustand der Fahrzeuge ist, teilt Herr Kirchner mit, dass das Alter schon so weit fortgeschritten ist, dass er den Antrag für eine Ersatzbeschaffung gestellt hat; natürlich auch mit dem Wissen, dass die Fahrzeuge erst in 3 Jahren zur Verfügung stehen.
Herr 1. Kommandant Christian Hogen teilt mit, dass auch wenn die LF 16 noch 5 Jahre im Einsatz sind hohe Reparaturkosten anfallen werden.
Auf Mitteilung aus dem Gremium bestätigt Kämmerer Werner Knoblach, dass für die HLF 10 bereits Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt aufgenommen sind.
Im Gremium wird der Vorschlag die LF 16 in Augenschein zu nehmen für gut empfunden. In der Zwischenzeit können die Kommandanten trotzdem mit anderen Feuerwehrkommandanten Verbindung aufnehmen.
Folgende Personen werden die Fahrzeuge bei der Fa. Kilian Meusert, Kolitzheim in Augenschein nehmen: Herr Mike Endres, Herr Berthold Pfaff und Herr Norbert Weissenseel.
Der Tagesordnungspunkt wird in 4 Wochen wieder auf die Sitzung des Gemeinderates genommen.