Der Vorsitzende spricht von einer interessanten Veranstaltung die am 17.11.2023 im Sportheim in Kolitzheim stattfand. Die Moderation hatte Frau Bettina Stampf vom Kreisjugendamt des Landratsamtes Schweinfurt übernommen. Die Gemeinde wurde von den drei Bürgermeistern, der Gemeinderätin Frau Johanna Wieland und der Mitarbeiterin Frau Romy Henkel vertreten. Es waren 40 Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren anwesend.
Dies entspricht 10% der 400 eingeladenen Jugendlichen. Eine Quote mit der man zufrieden sein kann.
Die Ergebnisse des Abends wurden in eine Prioritätenliste zusammengefasst, aus der ersichtlich ist „was“, „wer“, bis „wann“ erledigt bzw. sich kümmert.
| Priorität-Nr. | Was | Wer | bis Wann |
| 1. | „Disco-Bus“ | 1. Bgm. Horst Herbert | Februar 2024 |
| 2. | „SB-Laden“ | GRin Johanna Wieland | Februar 2024 |
| 2. | „Deutschlandticket“ für Stammheim | 1. Bgm. Horst Herbert | Februar 2024 |
| 3. | „Jugendräume“ in Kolitzheim, Zeilitzheim und Herlheim | 3. Bgm. Berthold Pfaff | Januar 2024 |
| 4. | „Skaterbahn“ | 2. Bgm. Gerd Endres | Januar 2024 |
Der Vorsitzende erläutert zum „Disco-Bus“, dass sich die Jugendlichen ein ähnliches Konzept wie den Rufbus „Call Heinz“ wünschen, nur dass dieser Bus auch nachts fahren sollte. Leider ist ein „Disco-Bus“ nicht finanzierbar.
Laut Zeitungsbericht lässt der Landkreis Schweinfurt sein eigenes Nahverkehrskonzept für die nächsten zwei Jahre ruhen, da es nicht finanzierbar ist.
Auch das „Deutschlandticket“ (49,-- €/mtl.) kann den Stammheimer Schülern nicht zur Verfügung gestellt werden. Stammheim befindet sich als einzigster Gemeindeteil im Verkehrsverbund Mainfranken. Der Verkehrsverbund Mainfranken bietet das 365,-- €-Ticket (mtl. 30,-- €/31,-- €) an. Im Schulbusverkehr (der Landkreis ist für die weiterführenden Schulen zuständig) wird das günstigste Ticket übernommen.
Außerdem ist der Rufbus „Call Heinz“ nicht für den Schülerverkehr gedacht.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass der Mainschleifen-Shuttle nur im Volkacher Raum fährt.
Der Landkreis Schweinfurt hatte seine Bezuschussung eingestellt, da er sein eigenes Nahverkehrskonzept entwickeln wollte. Da dieses nun vorerst nicht weiterverfolgt wird,
könnte der Mainschleifen-Shuttle für Gerolzhofen und Kolitzheim mit Gemeindeteilen wieder eingesetzt werden. Mit dem Landratsamt sollten Gespräche geführt werden.
Frau Gemeinderätin Johanna Wieland hat sich bereit erklärt Informationen zu einem „SB-Laden“ (ähnlich wie in der Gemeinde Donnersdorf) einzuholen. Diese Thematik ist auch für andere Altersgruppen von Bedeutung. Dieses Thema wird noch vertieft um später weiter zu informieren.
Um das Thema Jugendräume hat sich Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff bereits intensiv gekümmert. Räumlichkeiten im alten Rathaus in Kolitzheim wurden begutachtet. Das obere Stockwerk könnte teilweise geräumt werden. Mit den Mitarbeitern der Bücherei bzgl. einer Umorganisation ist noch zu sprechen. Das alte Rathaus bietet sich für Jugendräume sehr gut
an.
Die Räumlichkeit für Fundfahrräder könnte nach Räumung ebenfalls zur Verfügung stehen.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass es vier Grundregeln für die Umsetzung von Jugendräumen gibt: feste Öffnungszeiten, Alkoholverbot, Rauchverbot (besteht in allen öffentlichen Räumen) und die Aufsicht muss gewährleistet sein.
Für Jugendräume in Zeilitzheim werden noch geeignete Räumlichkeiten gesucht.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass sich der rückwärtige Raum im historischen Rathaus mit seinem separaten Eingang und separaten Toiletten sehr gut anbietet. Die gesammelten Archivunterlagen bzw. heimatkundliche Unterlagen könnten in andere Räumlichkeiten eingelagert werden. Evtl. wäre der Dachboden des Sportheims für eine zeitnahe Lösung geeignet. Als langfristige Lösung bietet sich später dann das leerstehende Schulgebäude in Zeilitzheim an. Zur Umsetzung bzw. Umorganisation sind noch Gespräche zu führen.
Jugendräume in Herlheim ergeben sich durch den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Herlheim. Der Herlheimer Jugend könnte dann ein Raum im alten Feuerwehrhaus zur Verfügung gestellt werden.
Zum Thema Skaterbahn / Skaterplatz teilt der Vorsitzende mit, dass dieser Wunsch schon seit 30 Jahren besteht. Leider wurde nie ein ideales Grundstück -mit genügend Abstand zu Wohnbebauung- zur Umsetzung in der Gemeinde Kolitzheim gefunden.
Aus dem Gremium wird der obere Teil des Schulverkehrsübungsplatzes in Zeilitzheim mit einem Bereich des Spielplatzes zur Überlegung vorgeschlagen.
Zuständig für das Thema „Skaterbahn“ ist Herr 2. Bürgermeister Gerd Endres, der bereits über eine Whats App Gruppe Kontakt zu den interessierten Jugendlichen aufgenommen hat.
Er stimmt derzeit einen Besprechungstermin ab um genaueres in Erfahrung zu bringen, wie z.B. was sich die Jugendlichen genau vorstellen und welche Geräte oder welche Bahn benötigt wird.
Aus dem Gremium wird als Anschauungsobjekt der Skaterpark in Schwebheim genannt.
Allgemein wird im Gremium festgestellt, dass die Ansätze sehr gut sind und die Themenpunkte weiter vertieft werden.#
Kostenbeteiligung bei Anschaffungen von Spielplatzgeräten kirchlicher Träger
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Kassiererin der Vorstandschaft des Kindergartens Oberspiesheim.
Der Kindergarten Oberspiesheim benötigt ein neues Außenspielgerät und beantragt aus diesem Grunde einen Zuschuss durch die Gemeinde.
Das vorhandene Außenspielgerät ist in die Jahre gekommen und das Holz sehr verwittert.
Die bisherige Metallrutsche kann nicht mehr genutzt werden. Der Vorsitzende zeigt hierzu entsprechende Bilder an Hand des Beamers.
Das gewünschte Außenspielgerät steht bereits im Kindergarten Zeilitzheim und kostet zwischen 20.000,-- € und 25.000,-- €.
Bisher hat die Gemeinde für Spielgeräte im Außenbereich bei Kindergärten kirchlicher Träger einen Zuschuss in Höhe von 2/3 der Kosten gewährt.
Die 2/3-Regelung kam ursprünglich aus einer gesetzlichen Vorgabe. Als diese vor Jahren gesetzlich aufgelöst wurde hatte die Gemeinde diese Regelung -ohne Rechtsanspruch- übernommen.
Grundsätzlich kann über die Zuschusshöhe neu beraten werden. Der Vorsitzende weist jedoch auch auf die Kindergartenräumlichkeiten hin. Die Frage ist, ob die Gemeinde solche Leistungen auf Dauer noch gewähren kann.
Zunächst erteilt der Vorsitzende der Vertreterin der Vorstandschaft des Kindergartens Oberspiesheim das Wort, die den Zuschussantrag nochmals begründet.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass bei Zuschussanträgen zwischen Gebäude und Spielgeräten getrennt werden kann.
Auf die Anfrage aus dem Gremium bzgl. der Aufstellung des Spielgerätes, teilt der Vorsitzende mit, dass die Aufstellung durch den gemeindlichen Bauhof möglich ist.
Die Vertreterin der Vorstandschaft teilt dem Gremium mit, dass mit der Aufstellung durch den gemeindlichen Bauhof dem Kindergarten schon sehr geholfen wäre und sie als Kassiererin mit der 2/3-Regelung auch finanziell zurecht kommt.
Aus dem Gremium wird die Abstimmung vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt die bisherige 2/3-Regelung für die Anschaffung von Außenspielgeräten für Kindergärten kirchlicher Träger zu belassen und dem Kindergarten Oberspiesheim einen entsprechenden Zuschuss zur Beschaffung des vorgestellten Spielgerätes zu gewähren.
Änderung der Wasserabgabesatzung
Der Bayerische Gemeindetag hat in Abstimmung mit dem Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) Änderungen in der Wasserabgabesatzung empfohlen. Zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung wurde dem Gemeinderat das Rundschreiben des Gemeindetages vom 28.11.2023 und die vorbereitete Beschlussvorlage digital zugesandt. Der Vorsitzende erläutert die Ergänzungen und Änderungen der betroffenen Paragraphen.
Der Gemeinderat Kolitzheim beschließt die Änderung des § 4 Abs. 4 „Anschluss und Benutzungsrecht“, des § 13 Abs. 1 „Abnehmerpflichten, Haftung“ und des § 15 Abs. 3 Satz 2 „Art und Umfang der Versorgung“ der Wasserabgabesatzung (WAS). Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Verkehrsrechtliche Anordnung an der Einmündung des Rad- und Wirtschaftswegs in den Lachenbrunnweg in Unterspiesheim
Im Alltagsradwegekonzept des Landkreises Schweinfurt wurde auf die fehlende Beschilderung am kombinierten Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg bei Unterspiesheim hingewiesen. Es wurde bei der Polizeiinspektion Gerolzhofen und dem Landratsamt Schweinfurt um Stellungnahme gebeten.
Das Landratsamt hat nach Abstimmung mit der Polizeiinspektion Gerolzhofen folgende Stellungnahme aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht abgegeben:
„Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Vorfahrtsregelung im Bereich Lachenbrunnweg und Einmündung Geh-/Radweg durch Verkehrszeichen 306 mit Zusatzzeichen 1002-13 zu verdeutlichen.
Die Einmündung des Geh-/Radwegs in den Lachenbrunnweg ist mit Verkehrszeichen 205 zu beschildern. Zudem ist das Ende des Geh- und Radweges zu beschildern mit Verkehrszeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31.
Zudem sollte die Eckausrundung mit einer unterbrochenen Linie markiert werden.“
Aus dem Gemeinderat wird mehrfach Unverständnis für die große Anzahl von Schildern geäußert; dies ist nicht notwendig. Die bisherige Beschilderung wird als ausreichend gesehen; zusätzlich soll die Markierung der Eckausrundung mit einer unterbrochenen Linie erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Beschilderung auf die Markierung der Eckausrundung mit einer unterbrochenen Linie zu beschränken.