Bei der Gemeinde Kolitzheim gehen wieder Beschwerden verärgerter Mitbürgerinnen und Mitbürger über Verunreinigungen durch Hundekot, vor allem innerorts, auf öffentlichen Straßen, (Geh-) Wegen, (Spiel-) Plätzen, Grünflächen und in den Friedhöfen ein. Wir möchten Sie als verantwortungsbewusste(n) Hundebesitzer/-in darauf hinweisen, dass dies für die Allgemeinheit ein großes Ärgernis darstellt und überhaupt kein gutes Bild für die öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, aber auch für Sie selbst abgibt.
Distanzieren Sie sich selbst von uneinsichtigen und gedankenlosen Hundebesitzern. Gleichzeitig möchten wir an dieser Stelle diejenigen loben, welche sich bereits vorbildlich verhalten. Es sei erwähnt, dass die Hundesteuer eine Aufwandsteuer ohne jegliche (direkte) Gegenleistung, insbesondere in Form der Beseitigung von Hinterlassenschaften, Reinigungsarbeiten o. ä. durch die Gemeinde, ist.
Im Übrigen gilt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 27.01.2021) der Gemeinde Kolitzheim, dazu zählen u. a. auch die Geh- und Radwege, erlassen. Danach kann nach § 13 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Buchst. b) dieser Verordnung die Verunreinigung durch Tiere als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Ferner gilt Vorgenanntes sinngemäß auch für Pferdehalter/-innen.
Die Gemeinde appelliert dringend an alle Hunde- und Pferdebesitzer, ihre Tiere so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht belästigt wird und Hinterlassenschaften umgehend ordnungsgemäß beseitigt werden. Nur so kann jedem eine saubere und hygienische Umwelt garantiert werden.