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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 3/2025
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2025

Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen in der Fliederstraße, Brunnenleite und Binsenflecken in Zeilitzheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Markus Schraub vom Ingenieurbüro fmp, Schweinfurt.

Wie dem Gremium bekannt, ist eine Sanierung bzw. Teilsanierung der Straßen Brunnenleite, Binsenflecken und Fliederstraße in Zeilitzheim erforderlich. Da die Gehsteige in den Straßen Binsenflecken und Fliederstraße vom Glasfaserausbau noch halbseitig offen sind, ist eine Entscheidung, wie weiter verfahren werden soll, zu treffen. Herr Markus Schraub hat ein Sanierungskonzept mit Bestandsaufnahmen und grober Kostenschätzung erarbeitet. Der Vorsitzende erteilt ihm das Wort.

An Hand von Fotos zeigt Herr Schraub zunächst die Gegebenheiten der Straße Brunnenleite. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass der Gehweg im Kurvenbereich sehr mitgenommen ist. Der Asphalt ist löchrig und hat sich teilweise aufgelöst. Die Gehwege links und rechts sind schmäler als 1,50 m. An Hand der weiteren Fotos ist ersichtlich, dass kein Straßenausbau notwendig ist. Nach einer möglichen Deckenerneuerung haben die schmalen Gehsteige links und rechts der Fahrbahn weiter Bestand. Für die Brunnenleite sind Ausbesserungsarbeiten im Konzept vorgesehen und bei der Kostenschätzung berücksichtigt.

Für die Sanierungskonzeptvorstellung „Binsenflecken“ und „Fliederstraße“ teilt Herr Schraub mit, dass es sich hierbei zum jetzigen Zeitpunkt um Vorschläge und Ideenfindungen handelt.

Außerdem wurde vor Ort noch nichts vermessen. Zunächst zeigt er entsprechende Fotos zu den Gegebenheiten der Straßen. Die Bestandsaufnahme zeigt in der Fliederstraße eine Fahrbahn mit 6 m Breite mit zwei schmalen Gehwegseiten. Herr Schraub hat zum Ausbau zwei Varianten erarbeitet, die er erläutert. Die erste Variante sieht eine Fahrbahnbreite von 4,50 m und einen einseitigen Gehweg von 1,50 m vor. Als zweite Variante schlägt er eine durchgehende Fahrbahn ohne Gehwege, dafür aber rechts und links der Fahrbahn 2-zeilige Pflasterstreifen und einseitig eine 1-zeilige Entwässerungsmulde, vor.

Die Straße Binsenflecken hat eine Fahrbahnbreite von 7 m mit beidseitigen Gehwegen von ca. 1 m Breite. Herr Schraub hat zum Ausbau ebenfalls zwei Varianten erarbeitet, die er erläutert. Die erste Variante sieht gepflasterte Gehwegstreifen vor, um die Fahrbahn optisch zu schmälern. Als zweite Variante schlägt er einseitig am Fahrbahnrand einen 2 m breiten Mehrzweckstreifen vor, der durch Baumscheiben unterbrochen wird. Der Streifen setzt sich durch einen 2-zeiligen Pflasterstreifen und einer 1-zeiligen Entwässerungsmulde von der Fahrbahn ab. Hierdurch hätte die Fahrbahn noch eine ausreichende Breite von ca. 4 m. Es wären ebenfalls keine Gehwege vorgesehen.

Anschließend zeigt Herr Schraub noch weitere Bilder von bereits ausgebauten Straßenbeispielen. Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gremium und Meinungsäußerungen der Gremiumsmitglieder erläutert er weiterhin die Kostenschätzungen zu den jeweils zwei vorgestellten Varianten.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ideenfindungen auch mit den Anliegern besprochen werden sollen.

Die Kostenschätzungen wurden nach m²-Preisen grob ermittelt. Herr Schraub weißt nochmals darauf hin, dass die Vermessungen noch notwendig sind.

Kosten für den Straßenbau der Variante 1

(Pflastergehweg):

Kosten für den Straßenbau der Variante 1

(Asphaltgehweg):

Kosten für den Straßenbau der Variante 2

(kein Gehweg):

Die Gesamtsummen für den Straßenbau, die Kanalisation und die Wasserleitungen belaufen sich auf:

Variante 1 (Pflastergehweg):

1.607.000,00 €

Variante 1 (Asphaltgehweg):

1.595.000,00 €

Variante 2 (kein Gehweg):

1.612.000,00 €

Zum Vergleich der Kanalsanierung zum Kanalneubau belaufen sich die Mehrkosten für einen kompletten Kanalneubau auf 225.000,00 € (Kanalneubau gesamt: 475.000,00 €; Kanalsanierung 250.000,00 €).

Da die Kosten für die reine Kanalsanierung in der Kostenschätzung nicht ersichtlich sind, wird Herr Schraub diese Berechnungen noch nachliefern.

Der Vorsitzende teilt zum zeitlichen Rahmen mit, dass auch Anträge für Zuschüsse gestellt werden sollen, dies jedoch wahrscheinlich erst ab April 2025 möglich sein wird. Derzeit werden hierzu neue Richtlinien durch die Bayerische Staatsregierung erarbeitet.

Nachdem keine weiteren Fragen im Gremium sind, verabschiedet der Vorsitzende Herrn Schraub und bedankt sich für seine gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen.

Entschädigung für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23.02.2025

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten alle Wahlhelfer in den Wahlvorständen ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Vom Bund werden den Kommunen die Erfrischungsgelder als Auslagenersatz im Rahmen der Festbeträge für die pauschale Wahlkostenerstattung nach § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Höhe von 35 € für den Vorsitzenden und je 25 € für die übrigen ehrenamtlichen Mitglieder des Wahlvorstands wieder rückerstattet (§ 10 Abs. 2 BWO).

Die Gemeinde bestimmt selbst, ob und in welcher Höhe bzw. ggfs. in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) ein Erfrischungsgeld gewährt wird. Unabhängig davon kann eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Höhe (neben dem Vorsitzenden) auch für den Schriftführer und für deren jeweilige Stellvertreter vorgesehen oder auf eine Staffelung insgesamt verzichtet und allen Wahlvorstandsmitgliedern den gleichen Betrag gewährt werden.

Der Gemeinderat beschließt, dass für alle Wahlhelfer, unabhängig von der ausgeübten Funktion, bei der Bundestagswahl 2025 am Wahlsonntag eine Entschädigung in Höhe von 35 € an jedes ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglied gezahlt wird.