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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 3/2026
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.01.2026

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Information über die Unterschriftenaktion zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Kolitzheim

Drei Kolitzheimer Bürgerinnen haben Vorschläge zur Verkehrssicherheit in Kolitzheim erarbeitet und Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt. Da die Vorschläge die Staatsstraße St 2271 und die Kreisstraßen in Richtung Lindach und Zeilitzheim betreffen, wurden die Unterlagen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet. Der Gemeinderat wurde hierüber entsprechend informiert.

Eine Nachfrage beim Landratsamt zum Sachstand hat ergeben, dass zunächst Fachbehörden wie das Staatliche Bauamt und die Polizei eingeschaltet wurden. Die entsprechenden Stellungnahmen werden bis Mitte Februar erwartet.

Die Themen sind weitestgehend in der Gemeinde bekannt, wie z.B. Überquerungshilfen, Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten sowie vor Schulen und Kindergärten

Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2025 (Protokoll lfd. Nr. 115.1) dem Gremium mitgeteilt, kann die Polizei zu einer pauschalen Ausweisung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten nicht Stellung nehmen.

Für eine Ausweisung können drei Ansatzpunkte vorliegen: die gefahrene Geschwindigkeit, die Verkehrsfrequenz und die Gefährdung von Verkehrsteilnehmen.

Der Gemeinderat hat die Beschaffung eines neuen Verkehrsmessgerätes bereits beschlossen. Dieses wurde von der Verwaltung bestellt, die Lieferung steht noch aus. Über dieses neue Messgerät sind dann die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrsfrequenz ersichtlich. Das Gerät muss dann aber auch einige Wochen stehen, um Messungen auswerten zu können. Zum dritten Ansatzpunkt „Gefährdung von Verkehrsteilnehmern“ haben wir glücklicherweise so gut wie keine Unfälle in den Wohngebieten zu verzeichnen.

Zur pauschalen Ausweisung von Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten wird von Seiten der Verwaltung kein Bedarf gesehen.

Bei der OGTS Zeilitzheim wurde bereits eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen.

In Herlheim liegen keine Geschwindigkeitsprobleme vor; in Stammheim kann vor der Schule und dem benachbarten Kindergarten nicht schnell gefahren werden; in Kolitzheim ebenfalls nicht. Auch in Unterspiesheim und in Lindach sind keine Geschwindigkeitsprobleme bekannt.

Ebensowenig in Oberspiesheim, obwohl dort die Kreisstraße verläuft.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen in Zeilitzheim, in Richtung Herlheim einen Antrag für Tempo-30 zu stellen, da neben der Schule auch der Kindergarten an der Kreisstraße liegt und zusätzlich ein Sportgelände mit Sportplatz, den viele Kinder nutzen.

Der Vorsitzende stellt in Frage, dass hierzu die Zustimmung vom Landkreis erteilt wird.

Selbst bei der OGTS wurde dies nur wegen der Straßenquerung genehmigt.

Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff teilt ergänzend mit, dass auch die Verlängerung des Tempos-30 in Kolitzheim bis 8 Uhr früh vom Landkreis abgelehnt wurde. Dies wäre den Schulkindern zu Gute gekommen. Der Grund für die Ausweisung von Tempo-30 ist der Immissionsschutz und hierzu endet die Nachtruhe um 6 Uhr.

Auf Anfrage durch den Vorsitzenden erklärt sich das Gremium damit einverstanden zunächst die Geschwindigkeitsmessungen, die mit dem neuen Messgerät durchgeführt werden sollen, abzuwarten.

Entschädigung für ehrenamtlich tätige Personen der Feuerwehr-Bekleidungskammer in Gernach

Die Gemeinde hat die Freiwillige Feuerwehr Gernach federführend mit der Organisation und Führung einer zentralen Bekleidungskammer für alle Ortswehren der Gemeinde beauftragt.

Zu den damit verbundenen Aufgaben zählen insbesondere:

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Verwaltung und Organisation der persönlichen Schutzausrüstung

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Ausgabe, Rücknahme und Umlagerung der Einsatzbekleidung

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Dokumentation von Beständen und Größen

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Koordination von Neubeschaffungen sowie Aussonderungen

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Bestellvorgänge in Absprache mit der Finanzverwaltung

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Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Schutzkleidung für alle Ortswehren.

Diese Tätigkeiten werden derzeit von drei Personen zum regulären Feuerwehrdienst übernommen. Der Umfang und die Verantwortung dieser Aufgaben gehen dabei über den üblichen Feuerwehrdienst hinaus und erfordern einen regelmäßigen, dauerhaften zeitlichen Einsatz.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrdienstleistenden bereitzustellen und deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) kann für besondere, über den üblichen Feuerwehrdienst hinausgehende Aufgaben eine angemessene Entschädigung gewährt werden. Die Führung der zentralen Bekleidungskammer stellt eine solche Aufgabe dar. Die Entschädigung ist daher rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt.

Den für die Führung und Organisation der zentralen Bekleidungskammer ehrenamtlich tätigen Personen wird von Seiten der Verwaltung zur Anerkennung und Honorierung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 € vorgeschlagen. Die Entschädigung nimmt regelmäßig an den allgemeinen Besoldungserhöhungen der bayerischen Beamtinnen und Beamten teil.

Die entstehenden laufenden Kosten sind geringfügig und im Gemeindehaushalt darstellbar.

Sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer ordnungsgemäßen, zentralen Bekleidungsverwaltung für alle Ortswehren.

Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff informiert das Gremium noch darüber, dass dies ein Vorschlag von seiner Seite ist und keine Forderung der Feuerwehrkameraden war. Er ist sich auch darüber bewusst, dass es viele Ehrenamtliche und noch weitere Feuerwehrkameraden gibt, die über den normalen Feuerwehrdienst hinaus mehr leisten. Die zentrale Bekleidungskammer in Gernach ist eine sehr gute Einrichtung.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass die Gemeinde die investiven Zuschüsse an Vereine streichen musste. Die laufenden Vereinsförderungen oder Zuschüsse wie z.B. für die Seniorennachmittage bestehen nach wie vor.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die zentrale Bekleidungskammer sinnvoll ist, da die Gemeinde hierdurch entlastet wird.

Den für die Führung und Organisation der zentralen Bekleidungskammer ehrenamtlich tätigen Personen wird zur Anerkennung und Honorierung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 € gewährt. Die Entschädigung nimmt regelmäßig an den allgemeinen Besoldungserhöhungen der bayerischen Beamtinnen und Beamten teil.