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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 30/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlussesgem. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Lindach“ sowie der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, unmaßstäblich verkleinert.

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Lindach“ in der Gemarkung Lindach

B) 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 beschlossen, für das Gebiet südlich des Ortsbereichs im Gemeindeteil Lindach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.

Anlass dafür ist der Antrag der Firma Belectric GmbH mit Sitz in Kolitzheim vom 15.06.2023 mit dem Ziel der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1788, 1789, 1790 und 1791 der Gemarkung Lindach. Die Gesamtgröße beträgt ca. 7,5 ha. Voraussetzung für die Realisierung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Außerdem ist das Plangebiet im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wurde vom Gemeinderat am 27.06.2023 beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Lindach“ sowie der 26. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Lindach umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1788, 1789, 1790 und 1791 der Gemarkung Lindach. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Lindach“ sowie der 26. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

GEMEINDE KOLITZHEIM
Kolitzheim, 25.07.2023
Herbert, 1. Bürgermeister