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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 31/2022
Amtliche Nachrichten
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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Dorferneuerung Sulzheim 3

Gemeinde Sulzheim, Landkreis Schweinfurt

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Sulzheim 3 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter geladen.

Der Wahltermin findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Donnerstag, 15.09.2022, von 17:00 bis 20:00 Uhr,

Ort: Bürgersaal des Rathauses Sulzheim,

Wilhelm-Behr-Str. 10, 97529 Sulzheim.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.

Die Neuwahl des Vorstandes wird in einem Wahltermin durchgeführt, an dem die Wahlberechtigten über einen längeren Zeitraum, in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben können. Gewählt wird schriftlich und geheim. Der Wahltermin dient lediglich der Stimmabgabe und wird unter Beachtung der allgemeinen Coronaschutz- und Hygienemaßnahmen durchgeführt.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 8 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 16 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung aus den einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass je 2 Vorstandsmitglieder und je 2 Stellvertreter ihren Wohnsitz bzw. Eigentum in Alitzheim, Mönch­stockheim, Sulzheim bzw. Vögnitz, haben müssen.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden am Wahltermin von den Teilnehmern oder Bevollmächtigten in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter findet in einem Wahlgang statt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses gezogen wird.

Der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das erste Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das zweite Vorstandsmitglied usw. Die Vertretung ist an die Gruppen gebunden.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wird bei der Wahl durch einen örtlichen Wahlausschuss unterstützt, der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht.

Die Karte zum Verfahrensgebiet, aktuelle Informationen zur Wahl und bereits eingegangene Wahlvorschläge können im Internet auf der Homepage des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken unter "Projekte in Unterfranken", „Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Ladung zur Vorstandswahl oder Neuwahl“) ab dem 15.08.2022 eingesehen werden.

Die o. g. Unterlagen sind zudem in der Zeit vom 31.08.2022 bis 14.09.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen und in der Gemeinde Sulzheim, Wilhelm-Behr-Str. 10, 97529 Sulzheim zur Einsicht ausgelegt und können dort während der jeweiligen Dienststunden eingesehen werden.

Ergänzend erhalten die Wahlberechtigten vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ca. drei Wochen vor dem Wahltermin per Post ausführliche Informationen zur Wahl. Die Wahlinformationen enthalten auch die Liste der Personen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt als Kandidaten zur Wahl bereit erklärt haben.

Außerdem wird hiermit dazu aufgerufen, bis Donnerstag, den 08.09.2022, (noch weitere) Wahlvorschläge schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Zeller Straße 40, 97082 Würzburg; per Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de), mit Angabe des Vor- und Nachnamens und der Wohnadresse des Wahlkandidaten einzureichen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten dazu bereit sein, die Wahl anzunehmen.

Für Rückfragen hinsichtlich der Wahl des Vorstands können Sie sich unter dem Betreff „Vorstandswahl Dorferneuerung Sulzheim 3“ schriftlich entweder per Post an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder per E-Mail an poststelle@ale-ufr.bayern.de wenden.

Würzburg, 21.07.2022
gez. Reiner Väth
Baurat