Schäden in der Dr.-Valentin-Müller-Straße in Zeilitzheim
Der Vorsitzende erteilt dem technischen Angestellten Herrn Herbig das Wort, der an Hand des Beamers Bilder zu den vorhandenen Straßenschäden in der Dr.-Valentin-Müller-Straße in Zeilitzheim zeigt. Es handeln sich um extreme Absenkungen der Asphalt- und der Pflasterflächen.
Eine grobe Kostenschätzung des Büros fmp, Schweinfurt liegt vor. Die Kosten belaufen sich auf 110.000,-- € brutto. Hierbei wird der Kreisel rundherum neu asphaltiert. Hierzu wird der vorhandene Asphalt und das Fahrbahnpflaster komplett herausgenommen. Die Straße muss neu aufgebaut werden.
Gemäß der letztjährigen TV-Untersuchung und Befahrung des Kanals liegen keine Schäden im Kanal vor.
Ein Leerrohr für Glasfaser wird berücksichtigt.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Herbig mit, dass es möglich ist die Ausschreibung für die Dr.-Valentin-Müller-Straße mit der Ausschreibung für das Neubaugebiet zu verbinden.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen die Straße nicht neu aufzubauen sondern, wenn dies technisch möglich ist, eine Oberflächenabfräsung vorzunehmen.
Herr Herbig teilt hierzu mit, dass er dies mit dem Büro besprechen wird. Falls diese Möglichkeit bestehen sollte, wird uns die Baufirma jedoch keine Garantie bei erneuten Straßenabsenkungen geben.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat für die Behebung der Schäden in der Dr.-Valentin-Müller-Straße weitere mögliche Alternativen zu überdenken. Die Lösung, die Straße nicht neu aufzubauen soll geprüft werden. Die Ausschreibung der Arbeiten soll nach Möglichkeit im Zuge der Baugebietsausschreibung erfolgen.
Bankette in der Straße Grettstadt - Unterspiesheim
Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die Bankette der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Grettstadt und Unterspiesheim in einem sehr schlechten Zustand befindet. Da dort sehr viel Verkehr herrscht müsste diese Straße die Qualität einer Gemeindestraße bzw. sogar einer Kreisstraße haben. Das problematischste Stück von ca. 1,5 km liegt zwischen dem Hallengrundstück mit der Fl.Nr. 1044 und dem Anwesen Möörhof 1, mit der Fl.Nr. 1175/1.
Die Geschwindigkeit wurde bereits auf 30 km/h beschränkt.
Die Straße wurde beim Programm „Kernwegenetz“ der Region Main-Steigerwald berücksichtigt. Hierüber wäre zwar eine 70%ige Förderung möglich, die Straßenbreite würde dann aber auch zwingend 4,50 m betragen. Zusätzlich sind Wegseitengräben erforderlich.
Das Büro fmp, Schweinfurt hat 3 Varianten mit groben Kostenschätzungen zum Straßenausbau vorgelegt. Praktisch kommt jedoch nur die Variante 1 zum Tragen. Die Kosten hierfür belaufen sich brutto auf 1.250.000,-- €. Diese Kosten beinhalten lediglich die ca. 1,5 km lange Strecke.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass die Strecke bis zum Hallengrundstück mit der Fl.Nr. 1044, die Brückenrampen und die Brücke selbst noch nicht berücksichtigt und berechnet sind.
Weiterhin teilt er auf Anfrage mit, dass ein Straßenausbau nur mit den Landwirten zusammen vollzogen werden kann, da noch 1 - 2 Meter Fläche entlang der Straße benötigt werden.
Hierfür wären zunächst Gespräche mit der Flurbereinigung Unterspiesheim und dem Amt für Ländliche Entwicklung erforderlich.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat den Straßenausbau im Rahmen des Kernwegenetzes zu verfolgen.
Zunächst sollen die genauen Fördervoraussetzungen geprüft werden. Weiterhin sollen Gespräche mit der Vorstandschaft der örtlichen Flurbereinigung und dem Amt für Ländliche Entwicklung stattfinden.
Zuschuss für Feuerwehrführerschein
Die Gemeinde Kolitzheim bezuschusst seit Jahren die LKW-Führerscheine der Feuerwehrkameraden im aktiven Feuerwehrdienst. Bisher beliefen sich die Kosten hierfür auf ca. 3.000,-- €. Ein Zuschuss wurde in Höhe von 1.500,-- € gezahlt.
Die Feuerwehr Stammheim beantragt mit E-Mail vom 05.07.2022 den gemeindlichen Zuschuss zu erhöhen, da die LKW-Führerscheine inzwischen ca. 5.000,-- € kosten.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass der damalige Beschluss des Gemeinderates eine Mindestzeit -es waren wohl 5 Jahre- umfasste, in der der Feuerwehrmann als Fahrer der Feuerwehr zur Verfügung stehen muss.
Dies bestätigt der Vorsitzende, die Höhe der Mindestzeit wird geprüft. (Im Nachgang zum Protokoll, laut Beschluss des Gemeinderates 2009 betrug die Mindestzeit 10 Jahre.)
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat den Zuschuss für die LKW-Führerscheine auf die Hälfte der Führerscheinkosten zu erhöhen. Die Mindestzeit, in der der Feuerwehrkamerad und die Feuerwehrkameradin der aktiven Feuerwehr als Fahrer / Fahrerin zur Verfügung stehen muss, soll beibehalten werden.
Antrag auf Bezuschussung von IT-Kosten in Kindergärten
Der Pfarrcaritasverein Kolitzheim beantragt mit E-Mail vom 04.07.2022 einen Zuschuss für notwendige Anschaffungen im Bereich der IT für das Kinderhaus Kolitzheim.
Die Betriebskosten der Kindergärten werden bereits grundsätzlich über die laufende Betriebskostenförderung übernommen. Die laufenden Kosten teilen sich -mit jährlicher Erhöhung- der Freistaat Bayern und die Gemeinden mit jeweils 40 % und die Eltern durch ihre Beiträge mit 20 %.
Außerdem übernimmt die Gemeinde noch die laufenden Heizkosten der Kindergärten in der gesamten Gemeinde Kolitzheim.
Weiterhin hat das Kinderhaus Kolitzheim einen Zuschussantrag auf Baumpflege gestellt. Im Garten des Kinderhauses war ein größerer Baumschaden zu verzeichnen. Zur Beseitigung des Schadens wurde eine Firma vom Kinderhaus beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.300,-- €.
Auch die Baumpflege ist von der Betriebskostenförderung abgedeckt und kann nicht zusätzlich bezuschusst werden.
Im übrigen ist die katholische Kirchenstiftung Eigentümerin des Grundstücks.
Auf eine Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass der gemeindliche Bauhof schon zu früheren Zeiten bei Problemen im Garten des Kinderhauses ausgeholfen hat.
Herr Herbig teilt noch mit, dass der Bauhof jedoch keinen Hubsteiger hat, der zur Beseitigung dieses Baumschadens notwendig war.
Der Gemeinderat beschließt den zwei Zuschussanträgen des Kinderhauses Kolitzheim nicht stattzugeben und für die IT-Beschaffungen und die Baumpflegemaßnahmen keinen zusätzlichen Zuschuss zu gewähren.