Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Armin Götz, gibt einen kurzen Bericht über die am 20.03.2023 stattgefundene örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022.
Die wenigen Abweichungen gegenüber den Haushaltsansätzen waren erforderlich und sind nachvollziehbar. Der Kassenverwaltung wird eine geordnete Buchführung bescheinigt. Es wird die Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung beantragt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Einwände werden nicht erhoben.
Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2022 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 138.049,44 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.106,60 € festgestellt.
Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Tobias Blesch stellt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 zur Abstimmung.
Die Entlastung der Jahresrechnung 2022 wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 4 GO erteilt.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in der Zeit vom 17.06.2022 bis 10.08.2022 die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021 durchgeführt. Wegen des umfangreichen Prüfungsstoffs wurde die Prüfung auf Teilbereiche und Stichproben beschränkt.
Dem Zweckverband wurde für die Berichtsjahre eine geordnete Kassenlage bescheinigt.
Das Landratsamt Schweinfurt hat die Feststellungen aus dem letzten Prüfungsbericht vom 29.11.2017 als erledigt betrachtet.
Der Prüfungsbericht vom 17.01.2023 wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung zur Kenntnis gegeben.
Im Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 bis 2021 wurde, wie unter TOP 2 bekanntgegeben, festgestellt, dass die Verteilung der Investitionsumlage nicht dem satzungsgemäßen Umlageschlüssel entsprach. Die Verteilung erfolgte ausschließlich über die Einwohnerwerte. Nach § 22 Abs 1 Buchst. a) der Verbandssatzung ist jedoch festgelegt, dass der Umlageschlüssel für Investitionen im Verhältnis der Einwohner und Einwohnergleichwerte berechnet wird. Aus Vereinfachungsgründen könnte bei einer etwa gleichmäßigen gewerblichen Schadstofffracht aus den jeweiligen Mitgliedsgemeinden eine Änderung des § 22 der Verbandssatzung wie nachstehend erfolgen.
§ 22
Deckung des Finanzbedarfs
(1) Der durch sonstige Einnahmen und Darlehen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung, Erweiterung und Erneuerung der Verbandsanlagen wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlageschlüssel sind:
a) für die Verbandskläranlage:
Das Verhältnis der Einwohner der Verbandsmitglieder für den Verbandsbereich; als Einwohner gilt eine Person jeden Alters. Maßgebend sind die vom Bayer. Statistischen Landesamt jeweils zum 30.06. des Vorjahres ermittelten Einwohnerzahlen für das folgende Rechnungsjahr, wobei der Verband hinsichtlich der Orte Hirschfeld, Lindach, Stammheim und Wipfeld die anteiligen Einwohnerzahlen ermittelt; die Gemeinden Kolitzheim, Röthlein und Wipfeld leisten dazu Amtshilfe.
b) für die Verbandskanäle (§ 4 Abs.2):
Folgende Prozente:
Kolitzheim (für Lindach und Stammheim) 33 %
Röthlein (für Hirschfeld) 22 %
Wipfeld 45 %
§ 4 Abs. 5 bleibt unberührt.
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Stammheim-Gruppe beschließt die Änderung des § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung - Deckung des Finanzbedarfs.
Die Änderungssatzung Nr. 8 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Anlage läuft im Großen und Ganzen gut, es gab keine größeren Reparaturen. Die Capraripumpen im Betriebsgebäude wurden generalüberholt.
2023 steht die Klärschlammausbringung an. Wenn alle Flächen freigegeben werden, wird der gesamte Klärschlamm, ca. 500 t, ausgebracht.
Der Klärschlamm trocknet nicht so gut wie früher, wird eher geleeartig, dass liegt wahrscheinlich am Phosphatfällmittel. Das Phosphatfällmittel enthält Salzsäure, die aufgrund des Ukrainekrieges sehr teuer geworden ist. Aluminiumchlorid war überhaupt nicht zu bekommen, stattdessen wird Aluminiumsulfat verwendet. Davon werden aber größere Mengen benötigt, weil es schlechter wirkt.
Die Ausbringung des Klärschlamms wird immer aufwändiger, weil im Sommer in den roten Gebieten (Nitratbelastung) die Ausbringung nicht erlaubt ist. Solange die Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen erlaubt ist, sollte dies auch durchgeführt werden, weil es kostengünstiger ist. Eine Alternative zur landwirtschaftlichen Verwertung ist die Verbrennung.
Dazu müsste der Klärschlamm nach Hofheim gebracht und auf 99 % Trockensubstanz getrocknet werden. Anschließend würde er nach Schweinfurt in die Verbrennung gefahren werden. Die Trocknungsanlage ist gerade im Bau, das Gemeinschaftskraftwerk in Schweinfurt (GKS) wird eine Ofenlinie umrüsten.
Herr Bürgermeister Peter Gehring fragt, ob man die Pumpen nach Energieanfall der Photovoltaikanlage steuern könnte, also während des Tages häufiger und nachts weniger oder gar nicht?
Die Pumpen werden über den Wasseranfall geregelt, außerdem würde sich bei längeren Pumppausen der Schlamm bereits im Stauraumkanal absetzen. Die Photovoltaikanlage bringt derzeit ca. 10.000 kwh, die vollständig aufgebraucht werden. Der Stromverbrauch der Kläranlage liegt derzeit bei ca. 120.000 kwh.
In Wipfeld im „Tiefgebiet“ Richtung Sportheim müssten die Pumpen ausgetauscht werden.
Außerdem wird eine Dosierpumpe zur Einbringung von Mitteln benötigt. Die Kosten hierfür betragen etwa 1.500,00 €.
Herr Bürgermeister Peter Gehring fragt, wie es mit der Kläranlage nach 2025 weitergeht?
Die Kläranlage sollte weiter betrieben werden können, eventuell wird die Verlängerung der Betriebserlaubnis mit Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt verbunden.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den beiden Klärwärtern für deren zuverlässigen Einsatz.