Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 31/2023
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2023

vom 25.07.2023

Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Kolitzheim und der Solarkraftwerk Herleshof GmbH & Co.KG

Die Solarkraftwerk Herleshof GmbH Co.KG, Kolitzheim beabsichtigt in den Gemeindeteilen Kolitzheim und Zeilitzheim eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, lässt der Vorhabenträger einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herleshof“ erstellen. Die Gemeinde beabsichtigt, das hierfür erforderliche Baurecht durch den Erlass einer Satzung nach § 12 BauGB zu schaffen.

Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger das Vorhaben entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes zu realisieren und alle anfallenden Kosten zu tragen.

Der Vertrag wurde den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung digital über die „Bayern Box“ zugestellt.

Der Vorsitzende erteilt der Geschäftsleiterin Frau Beuerlein das Wort, die den Inhalt des Durchführungsvertrages dem Gemeinderat bekannt gibt. Sie erläutert den Sachverhalt und beantwortet alle Fragen im Gremium.

Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag -wie vorgestellt- zu.

22. Änderung des Flächennutzungsplans

(Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk Herleshof", Gemarkungen Kolitzheim und Zeilitzheim)

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Solarkraftwerk Herleshof“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 11.02.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim Nr. 6 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim am 06.05.2022 für den Entwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 26.04.2022 in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 statt.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 11.05.2022 nach § 4 Abs. 1 BauGB bis einschließlich 17.06.2022 durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.04.2023 fand nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim am 28.04.2023 in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 statt.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 04.05.2023 nach § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 09.06.2023 durchgeführt.

Vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2023 wurden dem Gemeinderat diese angepassten, vollständigen Planunterlagen samt Anlagen zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungsvorschläge) des Büros der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg zu den eingegangenen Stellungnahmen digital zur Verfügung gestellt.

I. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Innerhalb der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

II. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

(§ 4 Abs. 2 BauGB)

Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich Stellen schriftlich geäußert und Hinweise gegeben.

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden die Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge mit der Sitzungsladung bekannt gegeben.

Die vom Büro Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg gefertigte 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Solarkraftwerk Herleshof“ Gemeindeteile Kolitzheim und Zeilitzheim, einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.07.2023 enthält bereits alle beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Sie entspricht den Vorstellungen des Gemeinderates und wird anerkannt.

Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse, die keine erneute Auslegung bedingen, die von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitete 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 25.07.2023 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof", Gemarkungen Kolitzheim und Zeilitzheim

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“, Gemarkungen Kolitzheim und Zeilitzheim beschlossen. Der Beschluss wurde am 11.02.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim Nr. 6 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim am 06.05.2022 für den Entwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 26.04.2022 in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 statt.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 11.05.2022 nach § 4 Abs. 1 BauGB bis einschließlich 17.06.2022 durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.04.2023 fand nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim am 28.04.2023 in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 statt.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 04.05.2023 nach § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 09.06.2023 durchgeführt.

Vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2023 wurden dem Gemeinderat diese angepassten, vollständigen Planunterlagen samt Anlagen zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungsvorschläge) des Büros der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg zu den eingegangenen Stellungnahmen digital zur Verfügung gestellt.

I. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Innerhalb der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

II. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

(§ 4 Abs. 2 BauGB)

Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich Stellen schriftlich geäußert und Hinweise gegeben.

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden die Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge mit der Sitzungsladung bekannt gegeben.

Der vom Büro Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg gefertigte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herleshof“, Gemarkungen Kolitzheim und Zeilitzheim, einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom 25.07.2023 enthält bereits alle beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Er entspricht den Vorstellungen des Gemeinderates und wird anerkannt.

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse, die keine erneute Auslegung bedingen, den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof" in der Fassung vom 25.07.2023 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Bekanntmachung der Genehmigung der zugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung ortsüblich bekannt zu machen und den Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.