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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 31/2024
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024

Einbeziehung der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 418, 419 und 420 der Gemarkung Gernach in das Flurneuordnungsverfahren Unterspiesheim 5

Der Vorsitzende informiert das Gremium über das Vorhaben des Amtes für Ländliche Entwicklung drei Grundstücke mit den Fl.Nrn. 418, 419 und 420 der Gemarkung Gernach in das Flurneuordnungsverfahren Unterspiesheim 5 einzubeziehen. An Hand eines Lageplanes erläutert der Vorsitzende das Vorhaben, das aus Sicht der Gemeinde für sinnvoll erachtet wird. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 418 befindet sich in Gemeindeeigentum und ist an einen Gernacher Landwirt verpachtet. Die Fl.Nrn. 419 und 420 sind Flurwege.

Wie aus einem Schreiben vom 20.07.2024 ersichtlich begrüßen die Gernacher Landwirte grundsätzlich eine Zusammenlegung und Vergrößerung von Ackerflächen; ihre Bedenken sind aber, dass nach dem Flurneuordnungsverfahren das Grundstück durch eine mögliche Gemarkungsverschiebung nicht mehr über die Gernacher Flur verpachtet wird. Da die Grundstückszuschnitte im Voraus nicht bekannt sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht bekannt wie groß der neugebildete Acker nach der Zusammenlegung der Flächen sein wird und wer dann auch Eigentümer ist.

Als Lösung für diesen Pachtkonflikt schlägt der Vorsitzende vor, nach dem Flurneuordnungsverfahren ein gemarkungsnahes Gemeindegrundstück der Gemarkung Unterspiesheim über die Gernacher Verpachtung zu verpachten.

Der Vorsitzende hat zur heutigen Sitzung Herrn Frank Mauder aus Gernach, Ortsobmann für Gernach des Bayerischen Bauernverbandes eingeladen und erteilt ihm das Wort.

Herr Mauder teilt zunächst mit, dass er im genannten Schreiben der Gernacher Landwirte mitgeteilt hat, dass eine Zusammenlegung und Vergrößerung von Äckern zur besseren Bewirtschaftung natürlich zu begrüßen ist, in diesem speziellen Einzelfall darauf allerdings verzichtet werden muss. Außerdem hat er sich bei der Flurbereinigung erkundigt; der Anstoß diese Grundstücke einzubeziehen kam nicht vom Amt für Ländliche Entwicklung sondern von den Unterspiesheimer Landwirten. Er verweist auch auf das „Gentleman Agreement“, an das sich seit Jahrzehnten -bis auf wenige Ausnahmen- alle Landwirte halten, obwohl laut Pachtbedingungen der Gemeinde jeder Bürger der Gemeinde Kolitzheim im gesamten Gemeindegebiet pachtberechtigt ist.

Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass es doch wünschenswert ist eine einvernehmliche Lösung zwischen den Landwirten untereinander zu finden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Entscheidung über die Einbeziehung der Grundstücke das Amt für Ländliche Entwicklung trifft. Die Gemeinde muss lediglich ihr Einverständnis erteilen.

Aus dem Gremium wird auf die Bonität dieses Grundstückes hingewiesen, worauf der Vorsitzende mitteilt, dass die Gemeinde evtl. dieses Grundstück wieder erhält, es dafür jedoch keine Garantie gibt.

Aus dem Gremium wird um Worterteilung an Herrn Martin Estenfelder, Vorstandsmitglied in der Flurbereinigungsgenossenschaft Unterspiesheim 5, der als Zuhörer anwesend ist, gebeten. Der Vorsitzende erteilt ihm das Wort.

Herr Estenfelder bestätigt, dass der Anstoß zur Grundstückseinbeziehung von den Unterspiesheimer Landwirten ausging, um rechteckige Feldstücke zu erhalten, die vernünftig bewirtschaftet werden können. Bisher müssen dort einige Grundstücke bereits quer bewirtschaftet werden. Die Gemeinde Kolitzheim verliert die Fläche nicht. Es kann auch ein Grundstück nach Gernach verpachtet werden. Es geht den Unterspiesheimer Landwirten um die Begradigung der Flächen.

Auf Anfrage aus dem Gremium, ob dieser Umstand noch weitere Flächen betreffen könnte, teilt Herr Estenfelder mit, dass ihm ein weiterer Fall bekannt ist. Ein Unterspiesheimer Grundstückseigentümer hat gewünscht, dass sein Ackergrundstück in der Gernacher Flur in die Flurbereinigung Unterspiesheim einbezogen werden soll.

Nach weiteren Diskussionsbeiträgen um das Für und Wider aus dem Gremium teilt der Vorsitzende nochmals seinen Lösungsvorschlag mit, da es den Gernacher Landwirten um die mögliche Pacht eines Grundstückes geht.

Nach Diskussion gibt der Gemeinderat sein Einverständnis die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 418, 419 und 420 der Gemarkung Gernach in das Flurneuordnungsverfahren Unterspiesheim 5 einzubeziehen.

Bei einer Verpachtung nach dem Verfahren soll ein gemarkungsnahes Grundstück aus der Unterspiesheimer Flur in der Gernacher Verpachtung einbezogen werden.