Am 16.08.2023 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B - 3. Rate
Gewerbesteuer-Vorauszahlung - 3. Rate
Abschlagszahlung für Wasser- und Kanalgebühren
(Bitte beachten Sie, dass Sie darüber keinen eigenen Bescheid erhalten. Die Festsetzung dieser Abgaben ist bereits mit dem Abrechnungsbescheid vom 10.02.2023 erfolgt.)
Zahlungspflichtige, welche der Gemeinde Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.