Die Grundstückseigentümer werden darum gebeten, den entlang ihres Grundstücks über die eigenen Grundstücksgrenzen hinausreichenden Baum- und Strauchbewuchs abzuschneiden und ordnungsgemäß (z.B. eigener Kompost, Bio-Tonne, Häckselplatz Unterspiesheim bzw. Kompostanlage Gerolzhofen) zu entsorgen.
Alle öffentlichen Verkehrswege einschließlich der Gehsteige müssen in voller Breite, ohne jegliche Behinderung, benutzt werden können. Im Wege eines zügigen Breitbandausbaus in unseren Gemeindeteilen stellen solche Überhänge aktuell eine zudem erhebliche Behinderung der Bauarbeiten der vor Ort tätigen Firmen dar.
Ferner müssen auch Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Hinweisschilder auf Hydranten und Wasserschieber o. ä. ständig sichtbar sein. Im Falle eines Unfalles können ggfs. Schadensersatzforderungen auf den Grundstückseigentümer zukommen, wenn durch Baum- bzw. Strauchüberhang ein Mitverschulden vorliegt.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass an Straßenkreuzungen und -einmündungen sogenannte Sichtdreiecke ebenso von sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten sind. Für die Baugebiete bestehen in den Bebauungsplänen verbindliche Festsetzungen über die zulässige Art und Höhe der Bepflanzung innerhalb der Privatgrundstücke.