Jugendversammlung in der Gemeinde Kolitzheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Bettina Stampf vom Kreisjugendamt des Landratsamtes Schweinfurt, die zur heutigen Sitzung des Gemeinderates eingeladen wurde und erteilt ihr das Wort.
Zunächst stellt sich Frau Stampf persönlich vor und erläutert an Hand einer Power Point Präsentation das Vorgehen zu einer geplanten gemeindlichen Jugendversammlung.
Zunächst muss das Alter der Jugendlichen, die eingeladen werden sollen, festgelegt werden.
Dies kann ab dem 12. oder 14. Lebensjahr bis zum 18. oder 20. Lebensjahr sein. Bei einer Jugendbeteiligung sind die offenen Beteiligungsformen erfahrungsgemäß zu bevorzugen, d.h. es steht allen eingeladenen Teenies und Jugendlichen offen hinzugehen und daran teilzunehmen, ohne Themenvorgabe.
| Den allgemeinen Rahmen für eine Jugendversammlung steckt Frau Stampf wie folgt ab: | |
| - | Die Einladung erfolgt über persönliche Einladungsschreiben, Plakate, Handzettel, Homepage, Facebook und anderen Medien. |
| - | Die Verteilung erfolgt über Schulen, Freizeitstätten, Jugendtreff, Vereine und über Multiplikatoren durch persönliche Ansprachen – viel Werbung machen. |
| - | Setting – Veranstaltungsort so wählen, dass sich die Jugendliche wohl fühlen |
| - | Verpflegung obligatorisch |
| - | Wünsche, Sorgen, Forderungen werden zur Sprache gebracht – hierzu sind unterschiedliche Methoden möglich |
| - | Moderation durch Mitarbeiter der Kommunalen Jugendarbeit ist möglich |
| - | Kärtchenabfragen mit Priorisierung |
| - | Mit Bürgermeister und Jugendbeauftragten (höchstens 2 – 3 Personen) findet der Austausch statt. Es wird empfohlen, die Veranstaltung ohne Dominanz von Erwachsenen durchzuführen. |
Als mögliche Themen sind grundsätzlich alle Themen des Lebensumfeldes möglich. Es besteht eine breite Erfassung von Interessen, durch allgemeine Abfragen oder Austausch an einem Abend. Hier kann Alles kommen – offen und spontan, wie z.B. Freizeitorte und Freizeitstätten, Mobilitätsfragestellungen, Sicherheitsbedürfnis, Umgang der Gemeinde mit dem Thema Klima, Angebote für Jugendliche auf Gemeindeebene, Dorfentwicklung etc.
| „MERKpunkte“ sind besonders wichtig, wie: | |
| - | Die Ergebnisse sind festzuhalten; es wird mit Kärtchen und Flipchart gearbeitet. |
| - | Eine Verbindlichkeit ist herzustellen – Wer kümmert sich um was? Wer macht wo mit? |
| - | Die Ergebnisse müssen dann durch die Gemeinde weiterbehandelt werden. Verfolgung vorrangig durch Jugendbeauftragten und andere Personen. |
| - | Der Gemeinderat sollte die Ergebnisse ernst nehmen. |
| - | Transparenz schaffen; über die Kommunikation von Zwischen-Ergebnissen; immer wieder den Sachstand über entsprechende Medien rückkoppeln. |
| - | Motivation am Laufen halten – dies wäre gerade bei Projekten wichtig. |
Frau Stampf teilt mit, dass sie gerne für eine Moderation einer Jugendversammlung zur Verfügung steht und auch im Vorfeld behilflich sein kann.
Den Ablauf einer Einheit mit einer Moderation durch die Kommunale Jugendarbeit stellt sie sich wie folgt vor:
| - | Begrüßung durch den Bürgermeister |
| - | Kurzer Einstieg ins Thema, Beteiligung als warming up, angelehnt an die Austauschmethode. |
| - | Konsensmethode mit Kärtchen sammeln lassen („Meine Gemeinde – Das ist mir wichtig“). |
| - | Kärtchen zu Überpunkten gruppieren, damit Themenfelder entstehen. Die Gemeinde sieht dadurch, welche Themenbereiche Jugendliche interessieren. |
| - | Priorisierung durch die Jugendlichen von den gesammelten Punkten. |
| - | Prioritätsliste wird erstellt. |
| - | Verbindlichkeit wird hergestellt, indem einzelne Punkte einem Verantwortlichen aus der Gemeinde zugeordnet werden. Erste Rückmeldedaten werden gemeinsam festgelegt. |
| - | Ergebnisse werden abfotografiert, dadurch geht nichts verloren. |
Ergebnisse sollen zukünftig in der Gemeinde Berücksichtigung finden.
Nach den Ausführungen von Frau Stampf bittet der Vorsitzende die Gemeinderäte um ihre Wortmeldungen und Fragen.
| Auf Anfragen teilt Frau Stampf mit, | |
| - | dass der Bürgermeister und höchstens 2 – 3 weitere Personen aus dem Gemeinderat teilnehmen sollten. |
| - | dass ein Shuttle eingesetzt werden kann, aber dann mit Anmeldung, da sicherlich nur eine gewisse Anzahl der Jugendliche eine Fahrgelegenheit benötigt. |
| - | dass der Beginn der Veranstaltung auf 19 Uhr festgelegt werden sollte. Die Dauer wird ca. 1 bis 1 ½ Stunden betragen. |
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| - dass der Veranstaltungsort nicht zu groß gewählt werden sollte. |
| - | dass eine Verpflegung immer gut bei den Jugendlichen ankommt. |
| - | dass für eine Auftaktveranstaltung eine offene Veranstaltung (kein Projekt) besser ist. |
Da sich herauskristallisiert, dass alle Gremiumsmitglieder Interesse an einer Teilnahme hätten, wird zunächst festgelegt, welche Gremiumsmitglieder mit dem 1. Bürgermeister teilnehmen werden.
Nach Diskussion wird festgelegt, dass alle drei Bürgermeister und Frau Gemeinderätin Johanna Wieland an der Jugendversammlung teilnehmen werden.
Weiterhin wird vom Gremium festgelegt:
Die Jugendversammlung findet am Freitag, den 17. November von 19 Uhr bis ca. 21 Uhr statt. Die Veranstaltung wird -nach Absprache mit den Verantwortlichen- im Sportheim Kolitzheim stattfinden. Nach Möglichkeit soll ein Pizzaservice beauftragt werden.
Sollte das Sportheim Kolitzheim zum genannten Zeitpunkt nicht frei sein, wird aus dem Gremium das Sportheim in Lindach vorgeschlagen.
Die Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren werden eingeladen.
Frau Stampf erläutert kurz die Form der Einladung, die auch den Gemeinderäten zur Verteilung zur Verfügung gestellt werden soll.
Bezüglich eines Shuttles wird im Gremium festgelegt, dass bei Bedarf eine individuelle Fahrgemeinschaft erfolgt. Auf der Einladung soll vermerkt werden, dass sich die Jugendlichen, die eine Fahrgelegenheit benötigen, bei den jeweiligen örtlichen Gemeinderäten melden sollen.
Nachdem keine weiteren Fragen im Gremium sind, verabschiedet der Vorsitzende Frau Bettina Stampf und bedankt sich für ihre gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen.
Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim
Der Vorsitzende informiert zunächst zum derzeitigen Sachstand der Planungen und Überlegungen zum Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim, da sich der Gemeinderat bereits seit ca. 15 Jahren mit dieser Thematik beschäftigt.
Genutzt wurde das Hauptgebäude über die Jahre als Schule, Rathaus und Kindergarten.
Derzeit nutzt die Bücherei die Räumlichkeiten im Erdgeschoss.
Es wurden seit Jahren viele Besprechungen in Arbeitskreisen geführt. Auch über eine Sanierung oder einen Abbruch und Neubau des Gebäudes wurde länger diskutiert und das Landratsamt Schweinfurt sowie das Amt für Ländliche Entwicklung hinzugezogen. Beide gaben ihre Zustimmung für einen Neubau, der als Dorferneuerungsmaßnahme vom Amt für Ländliche Entwicklung mit 50 % gefördert wird. Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 22.01.2019 (Protokoll lfd. Nr. 11) für die Variante 2 der vorgestellten Planungen entschieden und festgelegt, die Planungen hierfür weiter fortzusetzen. Coronabedingt konnte die geplante Bürgerbeteiligung nicht durchgeführt werden. Seitdem ruht das weitere Vorgehen, auch wurde die Entscheidung des zukünftigen Schulstandortes der Grundschule Kolitzheim abgewartet.
An Hand von Fotos und Plänen zeigt der Vorsitzende den aktuellen Bestand.
Die Kostenschätzung lag 2020 bei ca. 500.000,-- € zuzüglich der Baunebenkosten. Das beauftragte Architekturbüro hat die Kostenschätzung überarbeitet und aktualisiert. Diese liegt inzwischen bei ca. 1 Million Euro (Abbruch Bestand rd. 100.000,-- €, Neubau rd. 750.000,-- €, Neugestaltung Außenbereich rd. 180.000,-- €).
Der Vorsitzende erteilt zunächst Frau Gemeinderätin Katharina Graf das Wort, die mitteilt, dass nach vielen Besprechungen zentraler Wunsch der Herlheimer Bevölkerung ein Neubau nach Variante 2 der Planungen in erdgeschossiger Bauweise ist. Das Dorfgemeinschaftshaus ist sehr marode und eine nochmalige Nachfrage vor ca. 6 Wochen hat den Wunsch der Herlheimer nochmals bestätigt. Die überwiegende Mehrheit hat sich für einen Neubau ausgesprochen. Auch soll das Dorfgemeinschaftshaus in der Dorfmitte verbleiben.
Der Vorsitzende ist der Meinung, dass das Schulgebäudegrundstück einfacher zu vermarkten wäre als das Grundstück innerorts.
Aus dem Gremium wird die Sanierung des jetzigen Gebäudes angesprochen. Dies sollte nochmals überdacht und geprüft werden.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass dies bereits fachlich und behördlich geprüft wurde. Die Behörden haben einem Abbruch mit Neubau zugestimmt. Das Amt für Ländliche Entwicklung fordert sowieso im Rahmen der Förderung eine Bürgerbeteiligung.
Der Vorsitzende wiederholt, dass der Gemeinderat 2019 die Variante 2 mit Durchführung der Bürgerbeteiligung bereits festgelegt hat.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat die Bürgerbeteiligung in Herlheim durchzuführen.
Fortschreibung des Regionalplans zum Thema Bodenschätze
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat zur Voranhörung zur Fortschreibung des Regionalplans in Bezug auf das Kapitel Bodenschätze den betroffenen Kommunen die Übersichtskarte mit dargestellten Flächenneu- und Flächenänderungsvorschlägen zugesandt. Diese wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung dem Gemeinderat weitergeleitet.
Ein Vorranggebiet ist zum einen an der Gemarkungsgrenze Stammheim zur Gemeinde Eisenheim. In Firmeninteresse wurde eine Erweiterung zum Abbau von Sand und Kies angemeldet.
Weiterhin wurde nördlich der Kläranlage in Stammheim Firmeninteresse zum Abbau von Sand und Kies angemeldet. Allerdings haben die hiesigen Firmen kein Interesse bekundet.
Die Kommunen können hierzu ihre Stellungnahmen abgeben.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass Sand ein endliches Gut ist und als Ressource nachfolgender Generationen auch noch zur Verfügung stehen muss.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat in der Stellungnahme der Gemeinde Kolitzheim dem geplanten Vorranggebiet an der Gemarkungsgrenze Stammheim zur Gemeinde Eisenheim zuzustimmen, jedoch nicht dem geplanten Vorbehaltsgebiet nördlich der Kläranlage in Stammheim.
Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird den Gemeinden im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung (vgl. Art. 17 Abs. 1 und 2 LWG) ein Erfrischungsgeld gemäß § 9 Abs. 2 LWO i.V. m. Nr. 3 IMS vom 10.05.2023, Az. A1-1363-5-17 in Höhe von 50 € je Wahlvorstandsmitglied erstattet.
Bisher zahlte die Gemeinde Kolitzheim bei der Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 jedem Wahlvorstandsmitglied 40 €, mit Ausnahme bei der letzten Kommunalwahl am 15.03.2020, da erhielten die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder bereits jeweils 50 €.
Der Gemeinderat beschließt den Wahlvorstandsmitgliedern bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von jeweils 50 € zu zahlen.