Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Aufhebung Wahltermin
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Zeilitzheim 3 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten wurden mit Bekanntmachung und Ladung vom 02.09.2024 zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter am Montag, 18.11.2024, von 16:00 – 19:00 Uhr, Ort: Feuerwehrhaus Zeilitzheim, Gänsewasen 10, 97509 Kolitzheim geladen.
Dieser Wahltermin wird aufgehoben und findet daher nicht statt.
Die Wahl wird im Rahmen einer Teilnehmerversammlung erfolgen. Die Ladung hierzu erfolgt zu gegebener Zeit in einer eigenen Bekanntmachung.