Rückbau der ehemaligen Hauptschule in Unterspiesheim
Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Weiternutzung des Bestandsgebäudes mit Sanierung und Teilneubau für die neue Grundschule mit offener Ganztagsschule
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Stefan Paptistella und Herrn Bastian Gärber vom Architekturbüro Paptistella, Hirschaid.
Nach seinen einleitenden Worten erteilt er zunächst Herrn Paptistella das Wort, der mitteilt, dass er und Herr Gärber die Präsentation gemeinsam vorstellen werden.
Die Gemeinde hat über die Sommerferien hinweg nach Kosteneinsparungen beim Schulhausneubau gesucht und verschiedene Lösungsansätze überrechnen lassen, u. a. die Einbeziehung der ehemaligen Hauptschule in das neue Schulkonzept.
An Hand von Luftbildaufnahmen zeigt Herr Paptistella zunächst um welchen betrachteten Bereich der ehemaligen Hauptschule es sich genau handelt. Die Turnhalle mit den Verbindungsgängen wurde außer Acht gelassen, da bereits feststeht, dass diese abgebrochen werden. Nach vorhandenen Bestandsplänen wurden zunächst die Raumflächen mit 1.700 m² ermittelt. Eine vorhandene Teilunterkellerung wurde ebenfalls berücksichtigt.
Das Gebäude wurde vor Ort betrachtet und entsprechende Bilder hierzu gemacht.
Herr Gärber erläutert den erforderlichen Sanierungsbedarf an Hand dieser Bilder:
| - | Sanierungsbedarf Fassade (Fassadenfläche umfasst 1.300 m²) |
| Die Bestandsfassade muss von Statiker näher untersucht werden. Es ergeben sich Hinweise auf Korrosion der Befestigung am Rohbau. |
| Als Maßnahme hierzu wären der Rückbau und die Entsorgung der Betonteile erforderlich oder eine statische Nachverdübelung am Rohbau ist vorzunehmen. |
| - | Sanierungsbedarf Betondecken (Betondeckenfläche umfasst 1.200 m²) |
| In den Betondecken ist die Stahlbewehrung an diversen Stellen freiliegend und steht sichtbar hervor. Bewehrungskorrosion ist deutlich zu erkennen. |
| Als Maßnahme wären statische Eingriffe und Maßnahmen zur Betonertüchtigung erforderlich wie z.B. Spritzbewurf, wodurch sich jedoch das Eigengewicht erhöht. |
| Die Betonüberdeckung von Bewehrungsstählen ist nicht ausreichend, somit kann kein ausreichender Nachweis für eine Feuerwiderstandsdauer erbracht werden. |
| Aufwändige Maßnahmen zur Brandschottung an Rippendecken wären erforderlich. Dies wäre prinzipiell möglich, ist jedoch sehr kostspielig. |
| An den Kassettendecken im Erschließungsflur wurden auffällige Befallspuren von vermutlich Schimmelpilzen festgestellt. Eine Beprobung wäre erforderlich um Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchzuführen, diese jedoch ebenfalls sehr aufwändig wären. |
| - | Sanierungsbedarf Wasserschäden |
| Im Keller wurde deutlicher Wassereintritt vorgefunden. Die Mauerwerkswände sind bis ca. 50 cm stark durchfeuchtet. Der Putz bricht ab, es liegen Salzausblühungen vor. |
| Es wären Maßnahmen zur Trockenlegung und Sanierung erforderlich. Die Kelleraußenwände sind ggf. neu abzudichten; unterbaute Bereiche sind jedoch nicht zugänglich (Teilunterkellerung). Die Ursache für den Wassereintritt wäre zu untersuchen. |
| Auch im Obergeschoss und im Verwaltungsbereich wurde Wassereintritt festgestellt. Es liegen mutmaßlich undichte Stellen am Dach vor. Laut Gemeinde besteht ein Wassereintritt erst seit den Maßnahmen zur Umsiedlung der Fledermäuse. Ebenfalls wurde am Mauerwerk im Erdgeschoss (Verwaltungsbereich) Salz-Ausblühungen, die auf aufsteigende Feuchtigkeit hinweisen, festgestellt. |
| Es sind Maßnahmen zur Trockenlegung und Sanierung erforderlich. Die Ursache muss geklärt werden. Die Dachflächen sind ggf. neu abzudichten; die Abdeckbleche der Dächer wären zu erneuern. |
| - | Energetischer Sanierungsbedarf |
| Der niedrige Fußbodenaufbau im Bestand (2 cm) kann nur schwer zum heutigen Standard (12 cm) erhöht werden. Eine Erhöhung des Fußbodenaufbaus aufgrund energetischer Sanierung hätte Auswirkung auf die Lichte Raumhöhe (min. 3,00 m in Klassenzimmern ist einzuhalten), die Türhöhen (lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2,05 m betragen), Anschlusshöhen von Treppen (Steigungsverhältnis wird geändert; unterschiedliche Steigungen innerhalb eines Treppenlaufs nach DIN nicht zulässig) und Brüstungshöhen Fenster (Brüstungshöhen müssen geprüft werden; im OG mindestens 100 cm Brüstungshöhe erforderlich). |
| Denkbar wäre ein neuer Fußbodenaufbau mit einer Vakuumdämmung. Diese ist zwar sehr dünn, aber auch sehr teuer. |
| - | Sanierungsbedarf Brandschaden |
| Durch einen früheren Brandschaden in einem Raum könnten noch daraus resultierende Schadstoffe vorhanden sein. Dies wäre vor einer Sanierung zu untersuchen. |
| Als Maßnahme hierzu wäre der Putz an den Wänden abzuschlagen. Der Fußbodenaufbau muss ausgetauscht werden. |
| - | Sanierungsbedarf Schadstoffe |
| Gemäß Schadstoffgutachten ist das Fugenmaterial der Gebäudetrennfugen im Bestand PCB (Polychlorierte Biphenyle) und EOX (Extrahierbare organische Halogenverbindungen) belastet. |
| - | Sanierungsbedarf Barrierefreiheit |
| Der Klassentrakt ist im Bestand nicht ebenerdig erschlossen, sondern über insgesamt drei Treppenhäuser (Halbgeschoss). Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 werden nicht erfüllt. |
| Als Maßnahmen müssten entweder mehrere Aufzüge im Bestand nachgerüstet werden oder durch eine neue Form der Erschließung, z.B. den Erschließungsbau abreißen und neuen Flur ohne Höhenversatz herstellen, ergänzt werden. Für die Erschließung des Obergeschosses ist ein Aufzug nachzurüsten |
| Der Eingang der Bestandsschule liegt etwas höher als das vorhandene Gelände. Die erforderliche Bewegungsfläche vor den Eingangstüren kann vermutlich nicht nachgewiesen werden. |
| Die Anforderungen nach DIN 18040-1 werden nicht erfüllt. |
| Als Maßnahme wäre eine Rampe in Freianlagen herzustellen oder ein Treppenlift wäre nachzurüsten; die Türen wären ggf. nach innen zu versetzen. |
| Die Türen erfüllen nicht die Anforderungen nach DIN 18040-1. Lichte Durchgangshöhe soll gemäß DIN min. 2,05 m betragen. |
| Die Rohbauöffnungen müssten daher vergrößert werden. |
Durch Bestandfotos zeigt Herr Paptistella den erforderlichen Sanierungsbedarf am und im Gebäude.
Herr Paptistella teilt mit, dass die Pausenhalle und der Flurbereich des Klassentraktes nicht verwendbar sind und daher ein Abbruch dieser Teilstücke zu empfehlen ist.
Der zu sanierende Bereich, den man als Rohbau sanieren könnte, zeigt er auf einem entsprechenden Lageplan.
Als nächstes hat das Architekturbüro den Wert des Rohbaubestandes ermittelt, wenn dieser neu hergerichtet werden müsste. Die vorhandene Rohbausubstanz (ohne Turnhalle, Verbindungsgänge, Pausenhalle und Flurbereich Klassentrakt) entspricht einem ungefähren Neubauwert von 1.025.000,-- €. Setzt man die Kosten für die Abbrucharbeiten (Pausenhalle und eingeschossiger Flurbereich Klassentrakt), die Kosten für die Entkernung mit dem Ausbau der Schadstoffe im Klassentrakt und der Verwaltung, den Sanierungsbedarf der Betondecke (ohne Pausenhalle) und den Sanierungsbedarf der barrierefreien Erschließung
dagegen, hat der Rohbaubestand einen Restwert von ca. 298.000,-- €.
Die Kosten für den Bodenaufbau mit einer Vakuumdämmung von ca. 253.000,-- €, sowie die weiteren bisher unbekannten Kosten für die Sanierung der Fassade, Austausch und Vergrößerung der Türen, die Sanierung der Wasserschäden und die Untersuchung und Sanierung des Brandschadens sind nicht berücksichtigt.
Somit kommt das Architekturbüro zur Empfehlung, das aus wirtschaftlicher Betrachtung eine Sanierung des Bestandes keinen Sinn macht.
Vollständigkeitshalber möchte das Büro aber auch mitteilen, dass durch den Erhalt des Rohbaus rund 370 Tonnen CO2 eingespart werden könnten.
Abschließend erläutert Herr Paptistella noch die Unwägbarkeiten und Restrisiken. Bei der Sanierung bzw. Teilsanierung wird nur der Neubau nach dem Kostenkennwert und der Rest nach tatsächlichen Sanierungskosten gefördert. Gleichzeitig überprüft die Regierung ebenfalls die Wirtschaftlichkeit. Die Regierung kann dann auch einen Neubau als langfristig wirtschaftlichere Lösung betrachten.
Die Ursachen für die Wasserschäden sind unklar, somit ist auch fraglich ob der Keller noch nutzbar ist und die Sanierungsmaßnahmen von Dauer wären. Notwendige Bestandsuntersuchungen hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes wären durchzuführen. Der Anschluss am Gebäudebestand mit dem neuen Baukörper ist sehr aufwendig, da ein Anbau wegen nicht ausreichender Flächen im Bestand erforderlich wird.
Ob die Lastannahmen der Dächer (Photovoltaik, Gründach) ausreichend sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch fraglich.
Auch durch die Abwägung der weiteren vorhandenen Risiken kann das Architekturbüro eine Sanierung des Bestandes nicht empfehlen.
Zunächst bedankt sich der Vorsitzende für die Ausführungen bei den Herren Paptistella und Gärber und kommt zum Resultat, dass der Bestand der ehemaligen Hauptschule in Unterspiesheim nicht verwendet werden kann. Eine Ausschreibung zum Abbruch wurde -wie bekannt- bereits durchgeführt; die angebotene Firma hatte der Gemeinde einen Zeitaufschub zur Entscheidung nach dieser Machbarkeitsstudie gewährt.
Der Abriss ist bei Nichtnutzung des Bestandes notwendig, da sich sonst die Fledermäuse im Winter wieder dort ihr Quartier suchen.
Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob nach Möglichkeit die Sportanlagen gesichert und noch genutzt werden können, teilt der Vorsitzende mit, dass dies mit der Abbruchfirma abgestimmt werden muss. Der Vorsitzende weist aber auch auf viele Schäden in den Tartanbahnen hin und auf die damit verbundene Verletzungsgefahr der Kinder.
Entscheidung über Abbrucharbeiten
Der Gemeinderat beschließt den Abbruch und Rückbau der ehemaligen Hauptschule in Unterspiesheim.
Haushalt 2025
Bedarfsplanung mit Priorisierung von Maßnahmen im Investitionsprogramm und Finanzplan
Der Vorsitzende erläutert zunächst die aktuelle Situation und den Sachverhalt zur Entscheidung des Haushalts 2024, ohne Schulhausneubau.
Er informiert nochmals über den Schuldenstand, den Rücklagenstand und zur maximalen Aufnahme von Krediten (ohne Schulhausneubau):
| Schuldenstand | 01.01.2024 3,5 Mio. € = 583,-- €/Einwohner (pro Kopf-Verschuldung) |
| 01.01.2025 9,25 Mio. € = 1.541,-- €/Einwohner (pro Kopf-Verschuldung) |
| 01.01.2028 12,5 Mio. € = 2.083,-- €/Einwohner (pro Kopf-Verschuldung) |
| Rücklagenstand | 01.01.2024 10,5 Mio.€ |
| 01.01.2025 9,5 Mio. € |
| 01.01.2028 6,0 Mio. € (eingeplant für Darlehenstilgung – Auflage des Landratsamtes -und für künftige Investitionen) |
Die maximale Kreditaufnahme liegt bei ca. 10 Mio. €.
Der Grund hierfür ist der Schuldendienst. Die freie Finanzspanne liegt bei ca. 1 Mio. € p.a.
Die Finanzierungskosten bei einem Kredit von 10 Mio. € liegen bei 750.000,-- € p.a. (Zins und Tilgung).
Kredite mit weiteren Krediten zu finanzieren ist nicht möglich.
Wenn der Schulhausneubau in Gesamtkosten bei 15 (bis 20) Mio. € liegt und die Gemeinde von einem Zuschuss in Höhe von 6 Mio. € ausgeht, ist der Finanzierungsbedarf > 9 Mio. €.
Dieser Betrag ist nicht in der oben aufgeführten Aufstellung enthalten!
Der Vorsitzende erteilt der Kämmerin Frau Jutta Martinelli das Wort, die die investiven Maßnahmen für die Haushalte 2025 – 2029 im Einzelnen zusammengestellt hat und dem Gremium genauestens in Gesamtkosten und mit jährlicher Aufteilung, getrennt in „freiwilligen Aufgaben der Gemeinde“ und in „Pflichtaufgaben der Gemeinde“ erläutert.
Die Gesamtsumme ergibt rund 14 Mio. € (ohne Schule). Dabei fehlen noch viele nicht bezifferbare Maßnahmen.
Werden die Ausgaben der Gemeinde von 9 Mio. € (15 Mio. € abzüglich Zuschuss 6 Mio. €) für die Schule hinzugerechnet beträgt die Gesamtsumme rund 23 Mio. €.
Der Gesamtaufwand im Haushalt liegt bei 14 Mio. € (ohne Schule) auf die Finanzplanungsjahre verteilt. Die Kreditaufnahmen hierfür ebenfalls auf diese Jahre verteilt, liegen bei 10 Mio. €. Mit der Schule (Annahme: 15 Mio. €) liegen die Investitionen der Gemeinde bei 23 Mio. €; die Kreditaufnahme wäre nochmals zusätzlich 9 Mio. €.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass für die Brücke über die B 286 und die Ortsdurchfahrt Unterspiesheim noch keine zeitliche Abfolge mitgeteilt wurde. Der Staat geht aber davon aus, dass die Arbeiten an der B 286 in diesem Abschnitt in 2026 oder 2027 beginnen.
Auf die Anfrage aus dem Gremium wie hoch eine pro Kopf-Verschuldung möglich ist und welche Konsequenzen daraus entstehen, wenn noch mehr Kredite aufgenommen werden, teilt der Vorsitzende mit, dass bei einer Höchstkreditaufnahme von ca. 10 Mio. € die pro Kopf-Verschuldung bei ca. 2.000,-- €/Einwohner liegt. Die Konsequenz bei noch höheren Krediten ist, dass „keine Luft mehr zum Atmen bleibt“. Die Zinsbelastung wäre enorm. Wir würden eine ganze Generation die nächsten 20 Jahre damit belasten.
Auf die Anfrage aus dem Gremium ob die freiwilligen Leistungen der Gemeinde zur Diskussion stehen, verweist der Vorsitzende auf den nächsten Tagesordnungspunkt.
Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen und Verbesserung der Einnahmesituation
Zur Einnahmeverbesserung der Gemeinde erläutert der Vorsitzende folgendes:
| 1. | Kosteneinsparungen sind möglich, entweder durch Streichung von Maßnahmen im Investitionsprogramm oder/und durch Streichung von freiwilligen Leistungen der Gemeinde. Das betrifft in erster Linie die Altort- und Familienförderung (250.000,-- € p.a), die Vereinsbezuschussung (ca. 20.000,-- € p.a.) und die Zuschüsse an Kirchenbaumaßnahmen. |
| 2. | Einnahmeverbesserungen sind wie folgt möglich: |
| - Verkauf von Gemeindeliegenschaften |
| - Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer |
| - Grundsteuereinnahmen hat die Gemeinde ca. 600.000,-- € p.a. |
| - Gewerbesteuereinnahmen hat die Gemeinde ca. 2 Mio. € p.a. abzüglich der Gewerbesteuerumlage von 20 v.H. |
Zur Streichung von Maßnahmen wurden bisher noch keine Vorschläge aus dem Gremium gemacht. Der Vorsitzende teilt mit, dass z.B. die Brücke über den Seehausbach in Herlheim zwar verschoben werden kann, jedoch das Statikproblem nach wie vor bleibt. Auch das Feuerwehrhaus Lindach und das Dorfgemeinschaftshaus Herlheim könnten noch ein paar Jahre verschoben werden.
Zu den Einnahmeverbesserungen nennt er die Erhöhung von Grundsteuer und Gewerbesteuer.
Zum Verkauf von Gemeindeliegenschaften könnte er sich die alte Schule (hinter der ev. Kirche) in Zeilitzheim und das Gemeindehaus in Gernach vorstellen, damit auch die Unterhaltskosten wegfallen.
Mit diesen Maßnahmen und auch mit dem Verkauf von z.B. den gemeindlichen Weinbergen in Stammheim generieren wir aber keine 10 Mio. €, die für den Schulhausneubau benötigt werden würden.
Der Vorsitzende äußert sich deutlich, dass er einem neuen Gemeinderatsgremium keinen Schuldenberg von 20 Mio. € hinterlassen möchte.
Für einen 20 Mio. € Kredit müssten jährlich 1,5 Mio. € an Zins und Tilgung aufgebracht werden.
Nach den Erläuterungen des Vorsitzenden werden aus dem Gemeinderat Wortmeldungen geäußert, wie:
| - | Streichungen von Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm könnten vorgenommen werden. |
| - | Ackergrundstücke könnten teilweise verkauft werden. |
| - | Eine Einnahmeverbesserung durch Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer muss sich mit konkreten Zahlen darstellen. |
| - | Der nächste Gemeinderat hätte bei einer so hohen Verschuldung keinen Handlungsspielraum mehr. Neue zukunftsweisende Maßnahmen könnte er nicht umsetzen. |
| - | Auch die Bevölkerung würde unter einer hohen Verschuldung leiden. |
| - | Die gesamte Großgemeinde mit ihrer Bevölkerung kann die nächsten Jahre keine anderen größeren Maßnahmen umsetzen. |
| - | Wenn die Grundsteuer erhöht wird, wird dann die Bevölkerung dies unterstützen? |
| - | Es wird schwierig sein, der Bevölkerung -gerade in 2025 mit der Grundsteuerreform- eine Erhöhung zu vermitteln. |
| - | Bei weiteren Kreditaufnahmen verlangt das Landratsamt, dass alle freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde bisher gewährt hat, gestrichen werden. |
| - | Priorität 1 hat die Ganztagsschule. |
| - | Die großen Ackergrundstücke benötigt die Gemeinde für Tauschgeschäfte. An kleinen Ackergrundstücken hat kein Landwirt Interesse. |
| - | Kein Verkauf von Ackergrundstücken. |
Abschließend teilt der Vorsitzende mit, dass die Rechtsaufsicht am Landratsamt eine Kreditaufnahme von 20 Mio. € überhaupt nicht genehmigt.
Neubau der Grundschule Kolitzheim mit offener Ganztagsschule Vorstellung der Planungsvarianten und -alternativen Umplanungen bisheriger Vorentwürfe zur Kostenreduzierung
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende Herrn Paptistella vom gleichnamigen Architekturbüro das Wort, der seine Präsentation vorstellt.
Zunächst zeigt er nochmals den bisherigen Entwurf des Neubaus, mit dem das pädagogische Konzept und Raumfunktionsbuch im Grundriss optimal umgesetzt wurde.
Die Kostenschätzungen/Kostenberechnung waren bisher folgende:
Stand August 2023 ca. 19,4 Mio. € brutto
Stand Mai 2024, nach Gewerken ca. 22,5 Mio. € brutto
Stand nach GR-Sitzung 14.05.2024,
Umsetzung von Einsparungen ca. 19 Mio. € brutto.
Der Vorsitzende ergänzt die Aufzählung des Architekturbüros mit dem Stand der explodierenden Kostenschätzung Anfang Mai 2024 von fast 26 Mio. €.
Die Kosteneinsparungen in Höhe von 3,5 Mio. € im Mai 2024 ergaben sich zum großen Teil aus dem Wärmeverbundsystem in der Fassadenbekleidung, Änderung der Dächer, Wegfall der Klimaanlage, Reduzierung der Freiflächengestaltung.
Über diese Einsparungen hat der Gemeinderat jedoch noch nicht abschließend diskutiert.
Natürlich kann die Reduzierung auf ein kompaktes Minimum durch z.B. Abstriche in der Raumbelichtung oder an der Garderobenfläche erfolgen. Jedoch ist dann zu hinterfragen, ob das pädagogische Konzept noch umsetzbar ist.
An Hand eines Beispiels der Kindertagesstätte Rattelsdorf zeigt Herr Paptistella die Umsetzung eines kompakten Bildungsbaus.
Auch die Grundschule Kolitzheim könnte kompakter gebaut werden, in dem man unter anderem die nicht geförderten Flächen minimiert. Die Belichtung kann eingeschränkt werden, das Niveau wird niedriger gehalten, die Ausstattung wird heruntergesetzt. In einer Mindestvariante wäre das pädagogische Konzept umsetzbar, jedoch eingeschränkter als das erarbeitete Konzept vom Büro LernLandschaft. Die Haustechnik kann weiter reduziert werden.
Die Kosten hierzu ermittelt das Architekturbüro aus Durchschnittswerten aus Auswertungen von Schulbauten in ganz Deutschland (Kostenschätzung nach BKI-Kostenkennwerten) und kommt hierzu zu folgenden Kosten:
| - | bei gleichem Standard wie bisher nur kompakter ca. 19,7 Mio. € |
| - | bei weiterer Reduzierung der Haustechnik ca. 17,8 Mio. €. |
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Paptistella mit, dass der mittlere Standard aller Schulgebäude in Deutschland ca. 15,8 Mio. € kostet.
Neubau in Bauabschnitten und Modulbauweise
Der Vorsitzende erteilt Frau Nicole Schranz das Wort, die zu den Alternativen „Neubau in Bauabschnitten“ und zur „Modulbauweise“ informiert.
Zur Modulbauweise teilt sie zunächst mit, dass ein Generalunternehmer hierfür erforderlich ist. Zu den Vorteilen einer Modulbauweise nennt sie:
- die Kostensicherheit
- die Terminsicherheit
- lediglich ein Vertrags- und Ansprechpartner
- kürzere Bauzeiten (durch hohen Vorfertigungsgrad) und
- flexible und erweiterungsfähige Bauweise.
| Zu den Nachteilen nennt Frau Schranz: | |
| - | Vorerst ist ein Antrag bei der Regierung mit einer Begründung für eine Gesamtvergabe entsprechend des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 97 Abs 4 erforderlich. D.h., eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung muss durchgeführt werden (Dauer ca. 4 Monate, ca. 24.000 € brutto). |
| - | Das Risiko dabei ist, dass der Antrag für eine Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer auch abgelehnt werden kann. |
| - | Keine losweise Vergabe; Funktionale Leistungsbeschreibung, durch die Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer werden wenig bis keine regionale Anbieter Berücksichtigung finden; ein Teilnahmewettbewerb und ein Auswahlverfahren sind erforderlich (Dauer ca. 1 Jahr, die Verfahrenskosten sind noch nicht bekannt). |
Der Lösungsansatz „Neubau in Bauabschnitten“, zunächst einen 2-zügigen Schulbau zu realisieren und eines der bestehenden Schulhäuser für Spitzenauslastungen weiter zu nutzen, wird seitens der Schulleitung und auch der Regierung kritisch betrachtet, da ein dezentraler Schulbau nicht dem pädagogischen Konzept entspricht. Weiter müsste ein bisheriges Schulgebäude parallel baulich ertüchtigt werden. Dies widerspricht der ursprünglichen Entscheidung eines zentralen Neubaus. Eine Umsetzung eines stimmigen förderfähigen Gesamtkonzeptes ist deshalb schwer realisierbar.
Weitere Überlegungen seitens der Gemeinde waren, als ersten Abschnitt eine zentrale Offene Ganztagsschule (OGTS) in Unterspiesheim zu bauen, um die Fördermittel hierfür noch einplanen zu können (GaFöG pro neu geschaffenen Platz 4.500 €) und den Anforderungen des zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft tretenden Ganztagsgesetzes nachzukommen. Ein vierter Standort entspricht nicht dem pädagogischen Konzept der Integration von Schule und Ganztag. Ein zweiter Bauabschnitt mit den Schulräumlichkeiten müsste also umgehend erfolgen.
Aus haushaltstechnischer Sicht ist bei einer bauabschnittsweisen Planung kein Einsparpotential zu errechnen, da bei einem 2. und/oder 3. Bauabschnitt die Baukosten weiter gestiegen sind, doppelte Planungskosten anfallen und Förderanträge und Finanzierungen in mehreren Abschnitten schwierig abzuwickeln sind.
Daher ist aus Sicht der Gemeinde eine bauabschnittsweise Bauweise aufgrund der genannten Gründe nicht weiter planerisch zu prüfen.
Auf Anfrage aus dem Gremium bestätigt Herr Paptistella die Annahme, dass im Laufe der Zeit für Betrieb und Unterhalt des Schulgebäudes Mehrausgaben entstehen, sollte der Standard noch weiter runtergesetzt werden. Ein mittlerer Standard ist der Durchschnittswert.
Der Vorsitzende erläutert nochmals deutlich, dass mindestens 9 Mio. € generiert werden müssen, um die Schule umsetzen zu können.
Entscheidung über das weitere Vorgehen im Projekt Neubau der Grundschule
Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat vor über eine Variante 2 für die Schule nachzudenken. Neue Lösungsansätze sind zusammen mit der Regierung und der Schulleitung zu überlegen.
Priorität 1 hat weiterhin der Offene Ganztag.
Der Vorsitzende hat im Mai 2024 einen vorläufigen Planungsstopp angeordnet.
Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat vor, den endgültigen Planungsstopp zu beschließen und eine neue Variante zu erarbeiten.
Aus dem Gremium wird ein Antrag nach der Geschäftsordnung gestellt, hierzu keine Entscheidung zu treffen. Die Absetzung wird beantragt. Es sind -nach Meinung des Gemeinderates- mehrere Informationen notwendig, wie:
- Was kostet der Anbau eines OGTS Gebäudes an ein altes Schulhaus?
- Was kostet die Sanierung des alten Schulhauses?
- Wo werden die Kinder während der Bauphase untergebracht?
- Wie hoch sind die Planungskosten?
- Wie lange gibt es Fördermittel und wie hoch sind diese?
Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Fragen alle in einer Besprechung zu einer neuen Variante 2 aufkommen und beantwortet werden müssen.
Frau Schranz teilt mit, dass der vorläufige Planungsstopp nur ein halbes Jahr gehalten werden kann.
Auf die Feststellung aus dem Gemeinderat, dass dann bis 17. November 2024 für eine Entscheidung zum endgültigen Planungsstopp noch Zeit bleibt, informiert Frau Schranz, dass auch ein endgültiger Planungsstopp wieder durch Beschluss des Gemeinderates aufgehoben werden kann.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass der Antrag auf Absetzung der Entscheidung nur eine zeitliche Aufschiebung bedeutet. Der Gemeinderat sollte die Entscheidung nicht hinauszögern. Es muss weitergehen. Bis zum November gibt es keine neuen Erkenntnisse mehr.
Der Vorsitzende teilt mit, dass zunächst über den Antrag nach der Geschäftsordnung abzustimmen ist.
Der Gemeinderat beschließt die Entscheidung über den endgültigen Planungsstopp nicht zu treffen. Zuerst soll über eine Variante 2 beraten werden.
Das Abstimmungsergebnis von 10:10 bedeutet die Ablehnung des Antrages.
Anschließend formuliert der Vorsitzende nochmals seinen Beschlussvorschlag:
Der vorläufige Planungsstopp wird umgewandelt in einen endgültigen Planungsstopp und eine Variante 2 wird erarbeitet.
Das Abstimmungsergebnis von 10:10 bedeutet ebenfalls die Ablehnung des Antrages.
Der Vorsitzende stellt fest, dass kein Ergebnis zum weiteren Vorgehen vorliegt und bedankt sich bei den Herren Paptistella und Gärber für ihre gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen und verabschiedet beide.