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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 39/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung der Genehmigungder 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim

1.

Die von der Gemeinde Kolitzheim am 25.07.2023 festgestellte Flächennutzungsplanänderung vom 11.01.2022 i. d. F. vom 25.07.2023 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom 25.08.2023, Nr. 40-610/2/2-150, genehmigt.

2.

Jedermann kann gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch – BauGB – die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, ab sofort im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 1. Stock, Zimmer-Nr. 14, während der allgemeinen Dienst-stunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auch auf der Webseite der Gemeinde (www.kolitzheim.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) eingesehen werden.

3.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

4.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Kolitzheim, 18.09.2023
Gemeinde Kolitzheim
Herbert, 1. Bürgermeister