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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 4/2026
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung der Widmung von Wegen in der Gemarkung Oberspiesheim

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2026, lfd. Nr. 13 beschlossen, die in der Gemarkung Oberspiesheim gelegenen, nachfolgend aufgeführten Wege, die im Rahmen der Flurbereinigung Oberspiesheim entstanden und der Gemeinde im Zuge der Auflösung der Flurbereinigungsgenossenschaft gemäß § 153 FlurbG überlassen wurden, gemäß Art. 6 Abs. 1, Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentliche Feld- und Waldwege zu widmen.

Mit der Widmung gehen die Wege in die öffentlich-rechtliche Widmung über und werden beschränkt auf den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie den nicht motorisierten Verkehr, soweit sich nicht aus besonderen verkehrsrechtlichen Anordnungen etwas anderes ergibt, freigegeben. Die Wege unterliegen nun der Baulast der Gemeinde, die für Bau, Unterhaltung, Instandhaltung und Verkehrssicherung verantwortlich ist.

Die dazugehörigen Lagepläne sind Bestandteil des Widmungsaktes auf der Homepage unter www.kolitzheim.de bei der Bekanntmachung als Anhang veröffentlicht.

Die Widmung wird gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

GEMEINDE KOLITZHEIM
Kolitzheim, den 13.02.2026
Horst Herbert
Erster Bürgermeister