23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Herlheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Vanessa Müller vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Sulzbach-Rosenberg und Herrn Christian Schäble von der Firma EnergieKontor AG; Augsburg.
Der Vorsitzende erteilt Frau Müller das Wort, die die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge vorstellt.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 17.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 09.04.2024 zur Kenntnis genommen und in der darauffolgenden Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2024 wurden dem Gemeinderat alle eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungs- und Beschlussvorschläge) des Planungsbüros Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg sowie die entsprechend angepassten, vollständigen Planunterlagen im Entwurf samt Anlagen digital zur Verfügung gestellt.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.05. bis einschließlich 21.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 13.05.2024 über den Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2024 gebeten.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 1. Änderung in der Fassung vom 23.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 13.05. bis einschließlich 21.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 13.05.2024 über den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.04.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2024 gebeten.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
23. Flächennutzungsplanänderung
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung der 23. Flächennutzungsplanänderung sind bereits in der Fassung vom 24.09.2024 eingearbeitet.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung "Sondergebiet Photovoltaik“ in der Fassung vom 24.09.2024. |
| 2. | Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung "Sondergebiet Photovoltaik“ mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Herlheim vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ in der Fassung vom 24.09.2024. |
| 2. | Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Gemarkung Herlheim
Der Vorsitzende erteilt Frau Müller das Wort, die die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge vorstellt.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 09.04.2024 zur Kenntnis genommen und in der darauffolgenden Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2024 wurden dem Gemeinderat alle eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungs- und Beschlussvorschläge) des Planungsbüros Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg sowie die entsprechend angepassten, vollständigen Planunterlagen im Entwurf samt Anlagen digital zur Verfügung gestellt.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.05. bis einschließlich 21.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 13.05.2024 über den Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2024 gebeten.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim"
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 13.05. bis einschließlich 21.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 13.05.2024 über den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.04.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 21.06.2024 gebeten.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
25. Flächennutzungsplanänderung
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung der 25. Flächennutzungsplanänderung sind bereits in der Fassung vom 24.09.2024 eingearbeitet.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Fassung vom 24.09.2024. |
| 2. | Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Solarkraftwerk Herlheim"
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Gemarkung Herlheim vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt.
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“ in der Fassung vom 24.09.2024. |
| 2. | Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“ mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |