Das Landratsamt Schweinfurt ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung während der Nachtstunden in der Ortsdurchfahrt Kolitzheim an. In beide Fahrtrichtungen ist jeweils nach den Ortstafeln und nach jeder einmündenden Straße die Beschilderung „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ mit Zusatzzeichen „Lärmschutz“ und „22 – 6 h“ zu stellen.
Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung dient zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 9 StVO i. V. m. der StV.
Grundlage der Entscheidung ist die schalltechnische Untersuchung des StBA SW.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt.