| • | Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund beim Steueramt der Gemeinde Kolitzheim anzumelden. Das Formular zur Hundemeldung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) |
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| > Rathaus & Bürger > Bürgerservice > Formulare & Onlineservices > Formulare > Hundemeldung.pdf |
| • | Ihr Hund ist steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist und länger als drei Monate in Ihrem Haushalt gehalten wird. |
| • | Die Steuer beträgt für den ersten Hund 50,00 €, für jeden weiteren Hund 75,00 €. |
| • | Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde werden von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. |
| • | Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. |
| • | Die Steuer wird für das Kalenderjahr zum 15. Juli jeden Jahres fällig. |
| • | Steuerbescheide werden nur bei Veränderungen erstellt. |
| • | Sollte Ihr Tier verenden, legen Sie uns bitte einen Nachweis des Tierarztes bzw. der Tierkörperverwertungsanstalt vor. |
| • | Wenn Sie Ihren Hund verschenken oder verkaufen, werden die Daten des neuen Eigentümers benötigt. |
| • | Wenn Sie bereits in einer anderen Gemeinde für das laufende Jahr Steuern bezahlt haben, bekommen Sie diese bei uns gegen Nachweis angerechnet. |
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de)
> Rathaus & Bürger > Bürgerservice > Ortsrecht à Hundesteuersatzung
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Götz aus dem Steueramt, Rathausstr. 1, 97509 Kolitzheim, Tel. 09385/9710-23, E-Mail steueramt@kolitzheim.de zur Verfügung.