Förderprogramme für Kleinstunternehmen im Landkreis Schweinfurt
Von Bäckerei bis Handwerksbetrieb – Viele Kleinstunternehmen kommen für eine Förderung in Frage – Wirtschaftsförderung informiert
Landkreis Schweinfurt. Eine gute Nahversorgung ist wichtig für die Entwicklung ländlicher Regionen und steigert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die Dorferneuerung fördert deshalb Kleinstunternehmen des wiederkehrenden Bedarfs wie Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien oder Handwerksbetriebe, wenn sie zur Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung beitragen und mit einer Investition diese aufrechterhalten oder verbessern möchten. Die Dorferneuerung trägt so dazu bei, die ländlichen Gemeinden zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten.
Wer kommt für die Förderung in Frage?
Für die Förderung kommen sogenannte Kleinstunternehmen in Frage, also kleine Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeiter/-innen, die einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro erzielen. Die Förderung können sowohl bestehende als auch neue Unternehmen beantragen.
Bei den Kleinstunternehmen unterscheidet das Förderprogramm zwischen:
| • | Kleinstunternehmer des regelmäßigen Bedarfs: Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden hier Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen. |
| • | Kleinstunternehmer des unregelmäßigen Bedarfs: Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt, Friseur-Salon), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapie) und der Einzelhandel (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). Gefördert werden können bei diesen Unternehmen nur bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen. |
Wichtig: Die geplanten Projekte dürfen nicht vor Bewilligung durch das Amt für ländliche Entwicklung begonnen werden.
Für Gemeinden bzw. Ortsteile, die sich nicht in der Dorferneuerung befinden, gilt:
In Dörfern unter 2.000 Einwohner/-innen kann für Unternehmen des täglichen Bedarfs im Altort nach Einzelfallprüfung auf Antrag der Gemeinde eine einfache Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen angeordnet werden.
Was sind die nächsten Schritte?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für weitere Informationen gerne mit dem Team der Wirtschaftsförderung am Landratsamt in Verbindung setzen: 09721-55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de.
Ansprechpartner für die Antragstellung und die Abwicklung der Dorferneuerung ist das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg.
Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vor zu besprechen.