In letzter Zeit erreicht die Gemeinde zahlreiche Beschwerden, dass Gärten und Grundstücke im Privateigentum, vor allem innerorts, teilweise als Müllhalden (alte Autoreifen, Möbel usw.) missbraucht werden. Für Anwohner und Besucher unserer Gemeinde ist dies kein schöner Anblick und auch kein Aushängeschild für den jeweiligen Heimatort.
Zudem müssen leider auch Ablagerungen von Küchen- und Gartenabfällen (insbesondere Grasschnitt), Bauschutt und sonstiger Müll an öffentlichen Feldwegen sowie an Gräben, Windschutzpflanzungen und Waldrändern festgestellt werden. Ebenso auf den Wertstoff-Sammelplätzen werden Abfälle, welche hier nicht gesammelt werden (Holz, Kunststoffe, Glasscheiben etc.), illegal entsorgt.
Dies ist umso unverständlicher, da der Landkreis doch alle Möglichkeiten der Abfallentsorgung bietet und auch die Gemeinde sowie sonstige Träger regelmäßig Sammelaktionen (z.B. Altreifen) veranstalten. Die unzulässigen Ablagerungen führen zu sehr kostenaufwendigen Beseitigungsaktionen, die durch öffentliche Mittel (Steuergelder) finanziert werden müssen. Die „Abfall-Sünder“ ersparen sich Ihre Beseitigungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Illegale Ablagerungen auf öffentlichem Grund sind deshalb keine harmlosen „Kavaliersdelikte“ sondern erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, u. U. sogar den einer Straftat. Verstöße gegen das Abfallbeseitigungsgesetz werden von der Gemeinde und dem Landratsamt verfolgt und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Die Gemeinde bittet daher die Eigentümer, die eigenen privaten Gärten und Grundstücke ordentlich und sauber zu halten und ggfs. das Angebot der Sperrmüllabholung oder Sammelaktionen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus werden alle Einwohner um Mithilfe und Mitsorge für die Unterbindung von illegalen Abfallablagerungen und die Erhaltung einer sauberen Flur gebeten.