Beschaffung eines Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr Stammheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stammheim Herrn Andre‘ Leixner und informiert das Gremium zunächst über die Beratung im Gremium in der Sitzung vom 05.12.2023 (Protokoll lfd. Nr. 162.1). Er liest die wesentlichen Punkte des Protokolls dem Gremium vor und aktualisiert
gleichzeitig die damalig genannten Beträge: „Die beiden in die Jahre gekommenen Boote (altes K-Boot und derzeitiges RTB) sollen durch ein einzelnes neues Boot ersetzt werden.
Für ein Rettungsboot 2 gibt es keinen staatlichen Zuschuss und kostet zwischen 100.000,-- und 125.000,-- € (Stand: 2023). Ein einsatzfähiges Mehrzweckboot, das einen besseren Einsatz für die Feuerwehr bietet, kommt auf 200.000,-- bis 220.000,-- € (Stand 2023: 180.000,-- €). Die Gemeinde erhält hierzu einen Zuschuss von 95.000,-- € (Stand 2023: 90.000,-- €) aus Mitteln des Katastrophenschutzes. Der Landkreis Schweinfurt hat einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- € in Aussicht gestellt.“
Durch den Brandamtsrat der Regierung von Unterfranken, Herrn Weber wurde damals auch festgestellt, dass die Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines HLF 10 erst dann möglich ist, wenn das alte K-Boot und das Rettungsboot durch ein neues geeignetes Boot ersetzt werden.
Herr Kreisbrandrat Holger Strunk hat seine Stellungnahme dazu vorgelegt und befürwortet die Anschaffung wie folgt: „Das Mehrzweckboot wird im gesamten Bereich der Bundeswasserstraße Main vom Landkreis Schweinfurt eingesetzt. Für die Bundeswasserstraße „Main“ im Landkreis Schweinfurt gibt es eine Ölsperre, diese wird mit dem Mehrzweckboot der Feuerwehr Stammheim eingebracht. Im Konzept „Öl-Wehr“ auf dem Main, für den Landkreis Schweinfurt, sind die Feuerwehren Schonungen und Stammheim in der Alarmierung eingeplant.“
Der Vorsitzende erteilt Herrn 1. Kommandant Andre‘ Leixner das Wort, der an Hand einer Präsentation das Mehrzweckboot vorstellt und entsprechende Bilder dazu zeigt. Die Leistung eines Mehrzweckbootes beträgt 220 PS. Mit einer Länge von 9,35 m (mit Trailer) und einer Breite von 2,48 m kann es auf dem vorhandenen Stellplatz untergebracht werden. Herr Leixner erläutert noch die Aufgaben eines MZB und zeigt auch Bilder von Einsätzen wie Öl auf Gewässer, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Leixner mit, dass die Lieferzeit incl. Ausschreibungszeit ca. 12 Monate beträgt.
Weiterhin teilt Herr Leixner auf Anfrage mit, dass das vorhandene Rettungsboot veräußert werden kann. Das kleinere Boot würde die Feuerwehr behalten, da es zum Teil auch ein Vereinsboot ist und es z.B. auf einem See leichter einsetzbar ist, da 6 Feuerwehrmänner dieses tragen können. Ein Stellplatz ist vorhanden.
Der Gemeinderat beschließt ein Mehrzweckboot für die Feuerwehr Stammheim zu beschaffen und in die Ausschreibung zu gehen.
Ergänzung des Positionspapiers für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Der Vorsitzende informiert zur Ergänzung des Positionspapiers der Gemeinde Kolitzheim zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2023, lfd. Nr. 11.2), dass er die gesetzliche Regelung nochmals geprüft hat.
Eine Ausnahmevorschrift zu den Richtlinien – wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates diskutiert - ist nicht erforderlich, da es eine gesetzliche Regelung hierzu gibt und diese immer Vorrang hat.
Der Bundesgesetzgeber hat den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) unter bestimmten Voraussetzungen als privilegierte Vorhaben festgesetzt.
Darunter fallen z.B. Vorhaben, die der Abwasserwirtschaft (Kläranlage) oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Ziffer3 BauGB). Diese Regelung wurde am 20.12.2023 in das Baugesetzbuch aufgenommen.
Daher sind die zwei vorliegenden Vorhaben gesetzlich abgedeckt.
Aus dem Gremium wird auf eine Regelung für Photovoltaik in § 35 Ziffer 8 a und b BauGB hingewiesen und vorgelesen. Daher ist das Gemeinderatsmitglied der Auffassung, dass die Ziffer 3 nicht zu treffend ist.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die gesetzlichen Vorgaben mit dem Landratsamt Schweinfurt abgestimmt wurden und es dort ebenfalls so gesehen wird.
Aus dem Gremium wird weiterhin mitgeteilt, dass ein Gemeinderatsbeschluss nicht für notwendig erachtet wird, da die gesetzliche Regelung eintritt.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass – wenn gewünscht - eine Kenntnisnahme durch die Gremiumsmitglieder völlig ausreichend ist. Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag lediglich zur Klarstellung formuliert, da diese Thematik in der letzten Sitzung sehr kontrovers diskutiert wurde. Außerdem wäre es eine Klarstellung für den künftigen Gemeinderat.
Aus dem Gremium wird auch auf die Ziffer 9 des § 35 BauGB hingewiesen (Agri-PV-Anlagen).
Auf abschließende Nachfrage durch den Vorsitzenden hält der Gemeinderat eine Beschlussfassung für nicht erforderlich. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt – wie vorgestellt - zur Kenntnis.