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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 44/2022
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim

1.

Die von der Gemeinde Kolitzheim am 05.07.2022 festgestellte Flächennutzungsplanänderung vom 07.05.2021 i. d. F. vom 05.07.2022 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom 14.10.2022, Nr. 40-610/2/2-150, genehmigt.

2.

Jedermann kann gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch - BauGB - die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, ab sofort im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 1. Stock, Zimmer-Nr. 14, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

3.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

4.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

a.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

b.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Kolitzheim, 28.10.2022
Gemeinde Kolitzheim
Herbert, 1.Bürgermeister