Am 15.11.2023 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
| • | Grundsteuer A und B – 4. Rate |
| • | Gewerbesteuer-Vorauszahlung – 4. Rate |
| • | Abschlagszahlung für Wasser- und Kanalgebühren (Bitte beachten Sie, dass Sie darüber keinen eigenen Bescheid erhalten. Die Festsetzung dieser Abgaben ist bereits mit dem Abrechnungsbescheid vom 10.02.2023 erfolgt.) |
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.