Am 15.11.2023 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
| • | Grundsteuer A und B – 4. Rate |
| • | Gewerbesteuer-Vorauszahlung – 4. Rate |
| • | Abschlagszahlung für Wasser- und Kanalgebühren |
(Bitte beachten Sie, daß Sie darüber keinen eigenen Bescheid erhalten. Die
Festsetzung dieser Abgaben ist bereits mit dem Abrechnungsbescheid vom
10.02.2023 erfolgt.)
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.