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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 46/2022
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Am Schweinfurter Tor II“ mit integriertem Grünordnungsplan im Gemeindeteil Zeilitzheim der Gemeinde Kolitzheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat mit Beschluss vom 08.11.2022 den Bebauungsplan „Am Schweinfurter Tor II“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 05.07.2022 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Kolitzheim (Rathaus, Rathausstraße 1, übliche Öffnungszeiten montags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr, zusätzlich montags 13 Uhr bis 17 Uhr und donnerstags 13 Uhr bis 18 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Kolitzheim geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Kolitzheim, den 09.11.2022
Herbert
1. Bürgermeister