An Hand des Beamers zeigt der Vorsitzende einen Lageplan mit dem derzeitigen Stand der Grundstückseintragungen im Grundbuch für das Baugebiet „Mainblick Süd“ in Lindach. Die Grundstücke sind noch zerlegt. Die Vorbereitungen zum Verkaufsstart können getroffen werden. Der tatsächliche Verkauf wird jedoch erst vollzogen, wenn die Grundstücke vereinigt und im Grundbuch mit einer Flurnummer eingetragen sind. Insgesamt umfasst das Baugebiet 12 Bauplätze, davon sind 2 private Grundstücke und 10 im Eigentum der Gemeinde.
Üblicherweise wurden bei den letzten Bauplatz-Vermarktungen im Gremium ausgelost welche Bauplätze in die Vermarktung gehen. Davor wurde festgelegt, wie viele Bauplätze angeboten werden sollen. Dies waren bisher ca. 1/3 der gemeindlichen Bauplätze.
Der Vorsitzende schlägt dem Gremium vor 4 Bauplätze zum Kauf anzubieten. Herr 3.
Bürgermeister Gerd Endres schlägt zusätzlich vor, jeweils 2 Bauplätze im westlichen Teil und 2 Bauplätze im östlichen Teil des Baugebietes auszulosen.
Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag des Vorsitzenden einverstanden und beschließt 4 Bauplätze zum Verkauf auszuschreiben.
Weiterhin ist der Gemeinderat mit dem Vorschlag des 3. Bürgermeisters einverstanden und beschließt 2 Bauplätze im westlichen Teil und 2 Bauplätze im östlichen Teil des Baugebietes zum Verkauf auszuschreiben.
Die Bauplatzgrundstücke der östlichen Seite des Baugebietes werden von Frau 2. Bürgermeisterin Katharina Graf gelost.
Die Lose ergaben folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 716/2 Am Kreuzpfad 1
Fl.Nr. 708/2 Am Kreuzpfad 11
Die Bauplatzgrundstücke der westlichen Seite des Baugebietes werden von Herrn Gemeinderat Mike Endres gelost.
Die Lose ergaben folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 713/1 Am Kreuzpfad 6
Fl.Nr. 716/1 Am Kreuzpfad 2
Die Bekanntmachung kann somit im Amtsblatt und auf der Homepage erfolgen.
Der Vorsitzende erteilt Frau Annette Beuerlein das Wort, die dem Gremium an Hand des Beamers die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 erläutert. Die Kriterien wurden zum Verkauf des 2. Verkaufsabschnittes in Unterspiesheim vom Gemeinderat nachgebessert.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 zum Bauplatzerwerb anzuwenden.
In der Sitzung des Gemeinderates am 05.07.2022 wurden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wurde gefolgt.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen und Beschlüsse ergaben sich nur Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Hinweise und der Begründung des Bebauungsplanes sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen.
Diese wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolitzheim wurde gleichzeitig im Parallelverfahren geändert (21. Änderung). Die mit Beschluss vom 05.07.2022 festgestellte Änderung wurde dem Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 14.07.2022 zur Genehmigung vorgelegt.
Diese wurde mit Bescheid vom 14.10.2022, Az.: 40-610/2/2-150 erteilt.
Die Bekanntmachung der Genehmigung und somit die Wirksamkeit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Amtsblatt Nr. 44 am 04.11.2022. Somit kann nun auch der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und anschließend bekannt gemacht werden.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan schließlich in Kraft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim beschließt den Bebauungsplan „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim in der Fassung vom 05.07.2022 als Satzung.