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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 46/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.11.2023

vom 07.11.2023

Tätigkeitsbericht der Beauftragten zur Informationssicherheit und zum Datenschutz

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Johannes Kampfl, Berater für Informationssicherheit von der Fa. actaco GmbH, Landau a. d. Isar. Da sich der Datenschutz und die Informationssicherheit in der Thematik teilweise überschneiden, kann Herr Kampfl auch entsprechende Informationen zum Datenschutz geben.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Kampfl das Wort, der an Hand einer Power Point Präsentation seinen Tätigkeitsbericht erläutert.

Begonnen wurde die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und der Fa. actaco am 12.01.2022 mit einem Kick-Off Termin und der Terminvereinbarung zur Ersterfassung. Die vorhandenen Unterlagen wurden gesichtet und geprüft. Die Ersterfassung erfolgte am 22.02. und 23.02.2022 mit der Vorstellung des Projektplans, der Besprechung von Dokumenten und Dienstleistern und mit der Begehung der Räumlichkeiten und Führen von Gesprächen mit den Mitarbeitern. Im Laufe des März 2022 wurde somit die Dokumentation fertiggestellt und Handlungsempfehlungen verfasst. Die erste Schulung der Mitarbeiter fand am 28.09.2022, die zweite heute Nachmittag statt. Somit konnten auch am 28.09.2022 die Ergebnisse präsentiert werden und in den laufenden Betrieb übergegangen werden.

Der grundlegende Prozessablauf beinhaltet den Zyklus „erfassen, analysieren, dokumentieren und verbessern“. Die fortlaufende Betreuung beinhaltet:

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die regelmäßigen Jahresaudits und Statusgespräche

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die jährliche Mitarbeitersensibilisierung

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die Betreuung im Falle von Datenschutzverletzungen

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die Unterstützung bei Anfragen und Prüfungsverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörde

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die Kommunikation mit Dienstleistern (Auftragsverarbeitung)

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die Unterstützung bei Betroffenenanfragen

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die Beantwortung von Mitarbeiteranfragen zum Datenschutz.

Der laufende Prozess der Informationssicherheit beinhaltet den Zyklus „planen, umsetzen, überprüfen und handeln“. Die betrachteten Bereiche in der Gemeinde Kolitzheim sind:

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das Verwaltungsgebäude (Rathaus) inkl. Serverraum

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der Bauhof

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die Bibliothek

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der Kindergarten Zeilitzheim

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der Kindergarten Stammheim

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die Grundschule

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die Offene Ganztagsschule

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die Feuerwehr Stammheim (beispielgebend für die Feuerwehren der Gemeinde)

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die Kläranlage Zeilitzheim.

An Hand von Grafiken zeigt Herr Kampfl eine Maßnahmenübersicht mit Umsetzungsstatus nach der Bestandsaufnahme, sowie eine aktuelle Maßnahmenübersicht mit Umsetzungsstatus.

Abschließend teilt Herr Kampfl mit, dass die Gemeinde Kolitzheim den Datenschutz und die Informationssicherheit sehr ernst nimmt und sehr gut aufgestellt ist.

Nachdem keine Fragen im Gremium sind verabschiedet der Vorsitzende Herrn Kampfl und bedankt sich für seine Ausführungen.

Vorstellung der Vorentwurfsplanung zum Neubau der Brücke über den Seehausbach in Herlheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Markus Schraub vom Ing.-Büro fmp, Schweinfurt und erteilt ihm das Wort.

Herr Schraub führt zunächst aus, dass im Jahr 2020 ein Statiker eines Büros für Baustatik die Brücke bereits begutachtet hat. Daraufhin wurde eine Gewichtsbeschränkung beschildert. An Hand von damals gemachten Bildern zeigt Herr Schraub den Gremiumsmitgliedern zunächst den Istzustand der Brücke, oberhalb und insbesondere die Brückenuntersicht. Ersichtlich sind erhebliche Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung, Bewehrungskorrosion und erkennbare Ausspülungen mit bereits fehlenden Fundament- bzw. Bruchsteinen.

Im Vorfeld der Vorentwurfsplanung wurden bereits weitere Behörden eingebunden und abgefragt und um ihre Betrachtung gebeten.

Im Bachbett darf lediglich im Zeitraum vom 15. Juni – 30. September gearbeitet werden.

Erfahrungsgemäß wird auf begründeten Antrag die Fríst verlängert.

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt hat als Auflage mitgeteilt, dass das Denkmal der „Nepomuk“ nach seiner Restaurierung wieder an die gleiche Stelle der Brücke gesetzt werden muss. Er gehört zur Brücke.

Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass in der Gemeinde Heidenfeld der „Nepomuk“ auch neben der Brücke steht.

Zum Brückenbauwerk teilt Herr Schraub mit, dass aus Kostengründen ein Durchlassprofil aus Stahlbeton statt einer Brückenkonstruktion gewählt wurde.

Der rechteckige Stahlbetondurchlass würde aus 3 Teilen bestehen, die zusammengesetzt, gespannt und abgedichtet werden würden. Hierdurch könnte Bauzeit eingespart werden. Die Bestätigung des Statikers hierzu steht jedoch noch aus.

Das Denkmal der „Nepomuk“ würde in einen kleinen „Platz zum Verweilen“ mit einer Natursteinmauer eingebunden werden. Rechts und links des Denkmals entstehen Grünflächen mit Stauden- und Gehölzpflanzungen. Auf einem Betonpflaster kann eine Sitzbank und ein Papierkorb aufgestellt werden. Ebenso soll ein kleines Beet mit Pflanzen

entstehen. Der Platz soll mit einem 1-zeiligen Granitpflaster eingefasst werden.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke soll aufgeschottert werden. Die Fahrbahn wird 4,50 m breit und soll als Schwarzdecke asphaltiert werden.

Während der Bauphase ist es erforderlich den Bach umzuleiten. Die aus Alitzheim kommende Abwasserdruckleitung muss freigelegt werden und mittels einer Betonumhüllung geschützt werden.

Die reine Bauzeit am Brückenkörper (ohne die notwendigen Vorarbeiten) schätzt Herr Schraub auf 3 – 4 Monate.

Der bestehende Baumbestand bzw. die bestehenden Sträucher müssen jetzt im Winter entfernt werden. Dies ist ebenfalls eine Auflage des Landratsamtes Schweinfurt.

Entsprechende Ersatzpflanzungen nach Fertigstellung sind eingeplant.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen die bestehenden Fundamente, wie auf den gezeigten Bildern der Brückenuntersicht zu nutzen. Diese sind schon sehr alt und setzen sich nicht mehr.

Diesen Vorschlag wird Herr Schraub dem Statiker mitteilen und abklären ob die Fundamente noch verwendbar sind. Er vermutet aber, dass für den Brückenaufbau auf den alten Fundamenten keine Firma die Gewährleistung übernehmen wird.

Zur Kostenschätzung teilt Herr Schraub mit, dass diese im Jahre 2020 für den reinen Brückenkörper 220.000,-- € netto betrug. Seine neuste Kostenschätzung liegt für die Baumaßnahme bei 340.000,-- € brutto inkl. Ingenieurkosten.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Schraub mit, dass die Natursteinmauer ca. 70 cm hoch wird und ein Aufsatzgeländer von 40 cm vorgesehen ist. Somit ist eine Absturzsicherung mit einer Höhe von 1,10 m gegeben.

Nachdem keine weiteren Fragen im Gremium sind verabschiedet der Vorsitzende Herrn Schraub und bedankt sich für seine gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen.

Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Zeilitzheim auf Lärmschutz im Feuerwehrhaus Zeilitzheim für das Regionalbudget

Herr Gemeinderat und Feuerwehrkommandant Jonas Redweik hat einen Antrag im Namen der Freiwilligen Feuerwehr Zeilitzheim auf Lärmschutz in der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses Zeilitzheim gestellt. Der Vorsitzende erteilt Herrn Redweik das Wort um seinen Antrag zu erläutern.

In der Fahrzeughalle des Zeilitzheimer Feuerwehrhauses soll der Schallschutz deutlich verbessert werden, da dort auf Grund der kahlen Wände und Decken eine enorme Nachhallzeit von ca. 3 Sekunden vorhanden ist. Die Fahrzeughalle wird neben den Übungen der Feuerwehr auch von anderen Vereinen und Institutionen genutzt. So finden dort auch Veranstaltungen des gemeindlichen Kindergartens, die Kinderbibelwoche, Gottesdienste, der örtliche Kinderfasching, sowie schulische Veranstaltungen statt. Das Feuerwehrhaus selbst stellt in Zeilitzheim ein Dorfgemeinschaftshaus dar.

Die Maßnahme soll über das Regionalbudget der ILE Mainschleife plus gefördert werden.

Die Flächen wurden nach den Vorgaben des Herstellers der Schallschutzplatten ausgemessen und ein entsprechendes Angebot eingeholt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Regionalbudget bei Bewilligung 80% der Nettokosten, 3.729,-- € übernimmt. Er schlägt vor, dass die Differenz zum Brutto-Rechnungsbetrag in Höhe von ca. 2.000,-- € sich die Feuerwehr Zeilitzheim und die Gemeinde Kolitzheim teilen.

Außerdem übernehmen die Feuerwehrkameraden die Montage in Eigenleistung.

Der Antrag für das Regionalbudget ist von der Feuerwehr Zeilitzheim und der Gemeinde Kolitzheim gemeinsam zu stellen.

Im Gremium entsteht eine längere Diskussion über die Nutzung der Feuerwehrhalle durch Vereine. Aus dem Gremium wird nach geraumer Zeit der Antrag zur Geschäftsordnung auf „Ende der Debatte“ gestellt.

Der Gemeinderat beschließt einen gemeinsamen Antrag mit der Feuerwehr Zeilitzheim auf Lärmschutz in der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses Zeilitzheim für das Regionalbudget einzureichen. Bei Bewilligung der Mittel aus dem Regionalbudget teilen sich die Restkosten

jeweils zur Hälfte die Feuerwehr Zeilitzheim und die Gemeinde Kolitzheim. Die Montage und die Arbeitsleistungen übernimmt die Feuerwehr Zeilitzheim.

Umstellung des Bebauungsplanverfahrens "Seeweg II" in Gernach vom beschleunigten Verfahren in ein Regelverfahren

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da dieser gegen die Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Durchführung strategischer Umweltprüfungen (sog. SUP-Richtlinie) verstößt.

Der fehlende Umweltbericht bei der Überplanung einer bislang dem Außenbereich zuzurechnenden Fläche könnte somit als beachtlicher Verfahrensfehler beanstandet werden, daher sollte bei noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren die Umstellung von beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das Regelverfahren in Erwägung gezogen werden.

Das Urteil betrifft über den konkreten Fall hinaus deutschlandweit grundsätzlich alle im Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellten und ggfs. beschlossenen Bebauungspläne.

Diese seien nunmehr sämtlich rechtswidrig. Der Mangel könne im laufenden Verfahren und auch noch nach dessen Abschluss binnen einer Frist von einem Jahr ab öffentlicher Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Aufgrund des Urteils des BVerwG dürfte jeder in einem nach § 13b BauGB geführten Verfahren beschlossene Bebauungsplan für unwirksam zu befinden sein. Für den Bebauungsplan „Mainblick Süd“ in Lindach sind jedoch keine weiteren Veranlassungen zu treffen. Weitere Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren existieren in der Gemeinde nicht.

Es wird empfohlen, für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Seeweg II“ in Gernach nunmehr einen Umweltbericht einschließlich der Anwendung der Eingriffsregelung (damit wird auch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen relevant) erstellen zu lassen und das Verfahren im Regelverfahren fortzuführen.

Der Gemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren zum qualifizierten Bebauungsplan „Seeweg II“ in Gernach vom beschleunigten Verfahren auf ein Regelverfahren umzustellen.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, vom Planungsbüro ein ergänzendes Angebot für den Umweltbericht als Nachtrag zum ursprünglich erteilten Auftrag einzuholen.