Photovoltaik-Anlage
Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Verbandsversammlung hat am 08.05.2023 (Protokoll lfd. Nr. 5) beschlossen, die Errichtung einer PV-Anlage auf den 4 Tonnendächern der Betriebsgebäude sowie eine Freifeld-PV-Anlage, soweit sie auf dem Kläranlagengrundstück Fl.Nr. 1323, Gemarkung Zeilitzheim selbst möglich ist, auszuschreiben. Das LV für die Dachanlagen wurde dankenswerterweise von einem Verbandsrat erstellt. Die Prüfung einer Freifeldanlage auf dem Grundstück selbst hat ergeben, dass im Süd-Osten, über dem Rückhaltebecken, keine Möglichkeit besteht und die Errichtung im Süd-Westen nur unter erschwerten Bedingungen möglich, aber nicht sinnvoll wäre. Die Klärwärter geben zu bedenken, dass in diesem Bereich viele Strom- und Steuerkabel sowie die Druckleitung verlegt sind. Außerdem müssten die Bäume entfernt, der Zaun versetzt und das Gelände begradigt werden, was einen unverhältnismäßigen Aufwand zu einer 36 kWp großen Anlage bedeuten würde.
Anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wird gezeigt, dass die Kläranlage einen Jahresverbrauch von ca. 220.000 kWh (entspricht aktuell ca. 78.000 € Netto-Stromkosten) und somit einen täglich, relativ gleichmäßigen Verbrauch von 600 kWh hat.
Hauptstromverbraucher sind die Lüftung und die Pumpen. Die Berechnung hat ergeben, dass eine Anlage mit einer Leistung von 150 kWp und einem dann benötigen Wechselrichter bis zu 99,99 kVA am sinnvollsten ist. Aufgrund dessen werden insbesondere die Erträge, der Eigenverbrauch und die verbleibende Einspeisemenge, der Netzbezug, die Autarkiequote, der Eigenverbrauchsanteil, die Kosten, die jährliche Ersparnis mit und ohne Einspeisung sowie die Amortisationszeiten für folgende Anlagen-Varianten vorgestellt:
| - | 150 kWp Freifeld (Fl.Nr. 1323/1) |
| - | 60 kWp Dach + 90 kWp Freifeld (Fl.Nr. 1323/1) |
| - | 60 kWp Dach + 40 kWp Freifeld (auf Grundstück Fl.Nr. 1323 selbst) |
Die Varianten werden jeweils mit und ohne einem 150 kWp-Speicher vorgestellt.
Entscheidung über Umfang der Ausschreibung
Der Vorsitzende schlägt eine reine Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1323/1, Gemarkung Zeilitzheim vor, weil die erschwerten Bedingungen bei Tonnendächern eine PV-Anlage zu errichten bereits bei der damaligen Entscheidung zum Bau der Kläranlage bekannt waren und man sich bewusst für diese Dachform entschieden hat, da für eine PV-Anlage die Option favorisiert wurde, auf dem Nachbargrundstück der Gemeinde Kolitzheim eine entsprechende Freiflächenanlage zu errichten.
Die Kostenberechnung für eine reine Freiflächenanlage mit ca. 150.000 € netto ist um ca. 25.000 – 40.000 € netto günstiger als eine Kombination zwischen Dach- und Freiflächenanlage, je nachdem wie hoch die Kosten für die aufwändigere Aufständerung auf den Tonnendächern angeboten wird.
Bei der Diskussion im Gremium wird den Vorteilen einer reinen Freiflächenanlage, wie z. B. dem geringeren Aufwand für Anschluss und Einspeisung, der Optik, den niedrigeren Kosten eine Vorbildfunktion der Gemeinden und die damit verbundene, vertretbare längere Amortisationszeit von 1 - 2 Jahren bei einer jährlichen Ersparnis von 25.000 – 30.000 € netto entgegengehalten.
Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Kosten für eine Pacht der Fläche zur Errichtung der Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1323/1, Gemarkung Zeilitzheim in den Kosten nicht enthalten ist, jedoch bei einer benötigen Fläche von 1.000 – 1.500 m² nur mit einem geringen Anteil zu Buche schlägt.
Auf Anfrage aus dem Gremium wird erklärt, dass der Stromverbrauch durch die Belüftung, die auch kontinuierlich in der Nacht läuft, zwischen 22 h und 6 h nicht nennenswert sinkt.
Anhand eines Lageplans wird die Anordnung einer möglichen Freifeld-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1323/1, Gemarkung Zeilitzheim mit einer Größe mit 90 kWp und 150 kWp erläutert. Durch die Anordnung im Süd-Westen des Grundstücks wird ein Schattenwurf durch das Schlammlager verhindert und die Option einer späteren Erweiterung des Schlammlagers aufrechterhalten.
Nach Diskussion über den Speicher wird festgestellt, dass dieser zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der hohen Kosten und der Art der Nutzung, durch ständig volles Be- und vollständiges Entladen in diesem Bereich nicht sinnvoll ist, nachdem die Lebensdauer dadurch erheblich verkürzt wird. Ein Nachrüsten ist jederzeit möglich. Die notwendigen Vorrichtungen sollten vorgesehen werden.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Autarkiequote mit Speicher vermutlich noch etwas höher als in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angegeben ist, sein wird, der Einsatz aber dennoch aktuell nicht optimal ist.
Aus dem Gremium wird empfohlen, bei einer Kombinationslösung aus Dach- und Freifeldanlage separat auszuschreiben, sodass auch örtliche Firmen, die nur Dachanlagen anbieten können, die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes haben.
Die Verbandsversammlung beschließt, eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 150 kWp, entsprechend der vorgestellten Variante 60 - 70 kWp Dach + 80 - 90 kWp Freifeld auf dem Grundstück Fl.Nr. 1323/1, Gemarkung Zeilitzheim ohne Speicher zum Preis von ca. 174.000 € netto auszuschreiben. Die Dachanlagen und die Freifeldanlage sollen in 2 separaten Ausschreibungen erfolgen.
Informationen zum Biofilter am Pumpwerk Herlheim und Informationen zum laufenden Kläranlagenbetrieb
Der Vorsitzende zeigt anhand von zahlreichen Bildern die Aufstellung, Anschlüsse und Funktion des Biofilters und übergibt das Wort an die Klärwärter Jürgen Rettner und Stefan Hellert.
Der Biofilter wurde am 27.07.2023 geliefert und steht direkt auf den Außenwänden des Regenrückhaltebeckens. Hierfür wurden ca. 10 m³ Schotter abgeräumt. Die errichteten Zu- und Abluft-, Wasser- und Stromleitungen werden beschrieben. Die Luftmengen aus den Schächten können differenziert reguliert werden. Der Aufbau mit den 3 Phasen (Lava, Aktivkohle und Kokosfaser) sowie die Berieselungsanlage zur Befeuchtung der Kokosfaser wird aufgezeigt. Nachdem sich der gewünschte Film nun gebildet hat, hat der Biofilter seine Funktion auch aufgenommen. Auf Anfrage wird erklärt, dass die Biomasse alle 5 Jahre und die Lavamasse und Aktivkohle alle 10 Jahre ausgetauscht werden muss. Dies ist problemlos über 2 Öffnungen möglich. Die Gummimatten sind nun wieder angebracht mit Ausnahme des Bereichs der Absaug-Öffnungen. Die Lautstärke der Gebläse kann nicht reduziert werden, ist aber auch nur direkt neben dem Biofilter und nicht für die benachbarten Anwesen relevant.
In den letzten 3 Monaten, seit Einsatz des Biofilters, wurden keine Gerüche mehr festgestellt.
Laut Klärwärter hat sich das System bisher bewährt, jedoch muss man den nächsten Sommer abwarten, weil es seit der Installation auch keine Spitzen mehr mit sehr hohen Abwassertemperaturen von über 22°, wie im Sommer 2022, gab. Der Betrieb des Biofilters ist sehr wartungsarm.
Stefan Hellert teilt mit, dass seit heute wieder der CPU im Schlammlagergebäude defekt ist.
Das Problem der aggressiven Luft durch die Schlammpresse und dem damit verbundenen Angriff auf alle Kupferleitungen konnte auch mit der vom Kläranlagenplaner Herrn Barthel empfohlenen Belüftung nicht beseitigt werden. Aus Sicht der Klärwärter müsste die gesamte Installation außerhalb des Gebäudes in einem separaten Raum erfolgen. Eine Verlegung der Installation würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Im Außenbereich, wie die Wechselrichter der PV-Anlage, kann diese nicht angebracht werden. Es wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob eine kontrollierte Raumbelüftung, ähnlich wie bei Wohngebäuden, möglich ist. Die Klärwärter werden sich mit einer Fachfirma aus Schweinfurt diesbezüglich in Verbindung setzen.
Die Klärschlammausbringung hat trotz der Beachtung des Düngemittel-, Abfallrechts sowie der begrenzten Ausbringungszeit aufgrund der roten bzw. grünen Gebiete durch das trockene Frühjahr wieder problemlos funktioniert. Die Eingabe in Polaris wird aufgrund der unterschiedlichen Schwerpunkte der verschiedenen Landratsämter Schweinfurt, Haßfurt und Kitzingen immer schwieriger, aber ist lösbar.
Herr Rettner informiert, dass die Phosphatwerte mit 0,5 – 0,8 sehr gut sind und das Messprogramm, über das die CSB-Werte kontrolliert werden, weiterhin läuft. Die Werte der Anlage müssen vierteljährlich an das Landratsamt Schweinfurt gemeldet werden, um die Abwasserabgabe zu reduzieren.
Die Klärwärter erklären, dass dieses Jahr 2x Ameisensäure zur Verhinderung von Verkrustungen an den Belüfterplatten zugeführt wurde. Im Mai 2024 soll geprüft werden, ob durch die kürzere Dauer und die Ameisensäure die Verkrustungen reduziert werden konnten.
Die Belüfterplatten müssen mithilfe eines Schwerlastkranes herausgehoben werden, weil sie jeweils 1 to Leergewicht (mit Schlamm bis zu 2,5 to) haben und 5 m senkrecht in die Höhe und insgesamt ca. 8 m gehoben werden müssen. Hierfür sind 1 bis 2 Tage vorgesehen.
Durch die Anlage laufen jährlich ca. 600.000 m³ Abwasser. Die Egger-Pumpen laufen sehr gut. Alle Druckleitungen werden mindestens 2x im Jahr gemolcht, um Verschmutzungen zu entfernen.