Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 49/2024
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

Die Gemeinde Kolitzheim weist auf das generell bestehende Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Feuerwerksbatterien, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) in der unmittelbaren Nähe, i.d.R. weniger als 100 Meter, von Kirchen, Kinder- und Altersheimen (auch Pflegeheimen) sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Gärtnereien, historische Gebäude) gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) hin.

Das Abbrennverbot gilt auch an Silvester und Neujahr, da dass Sicherheits- und Unfallrisiko zu hoch ist. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen an Personen unter 18 Jahren ebenfalls gesetzlich verboten ist und die Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür verantwortlich sind.