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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 5/2024
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2024

vom 23.01.2024

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Revierförster Felix Reichelt vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt, sowie Herrn Nicolas Höfer vom gemeindlichen Bauhof.

An Hand eines Lageplans zeigt der Vorsitzende zunächst den Waldbestand in den einzelnen Gemeindeteilen. In der Gemeinde Kolitzheim liegen große Waldflächen, die zumeist Waldkörperschaften gehören. Die größte gemeindliche Waldfläche ist die „Humpel“ und befindet sich in Herlheim.

Nach seinen einleitenden Worten erteilt der Vorsitzende Herrn Förster Felix Reichelt das Wort.

Bericht des Revierförsters

Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person erläutert Herr Revierförster Felix Reichelt an Hand einer Power Point Präsentation die aktuellen Herausforderungen in den Wäldern.

Diese sind die vielfältigen Waldschäden an z.B. Eiche, Esche, Kiefer und Hainbuche. Die Holzernte von absterbenden Bäumen wird immer gefährlicher, da sich viel Totholz in den Baumkronen befindet. Die Waldschutzsituation in Eichenbeständen hat höchste Priorität, da die komplexe Schädigung den Gemeindewald stark betrifft. Die Schädigungen entstehen durch ein Zusammenspiel aus Trockenheit, Hitze, schweren Böden und Insektenbefall. Der „Zweipunkt Eichenprachtkäfer“ schädigt als neu hinzugekommener Schädling die Eiche zunehmend. Die geschädigten Bäume müssen entnommen werden. Auch die Holzrückung der Kronen kann nur durch Entnahme bis Ende März erfolgen. Zur Risikostreuung des Klimawandels, der bereits weiter fortgeschritten ist als „uns lieb ist“, besteht die Notwendigkeit von Naturverjüngung mit möglichst vielen Baumarten. Um vor Wildverbiss zu schützen müssen Zäune gebaut werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Herbstpflanzungen inzwischen sinnvoller sind. Die Pflanzen (Ballenpflanzen) wachsen in den Herbstmonaten besser an.

Weiterhin gibt Herr Reichelt Informationen zur PEFC-Zertifizierung (PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“).

Die Gemeinde ist seit 2021 nach PEFC zertifiziert; die jährlichen Kontrollen werden nach einem Zufallsprinzip ausgewählt. Der Gemeindewald wurde am 28.11.2023 durch eine Mitarbeiterin von PEFC in Augenschein genommen und kontrolliert. Ergebnis ist, dass alle Anforderungen an die Waldbewirtschaftung nach PEFC im Gemeindewald eingehalten wurden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung wurde bestätigt.

Zum Rückblick 2023 nennt er

-

die Holzernte von 75 Festmetern Eiche, davon 25 Festmeter Wertholz

-

die Jungbestandspflege in der Eichenkultur

-

die Ausweisung von Biotopbäumen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms.

Zur Jahresbetriebsplanung 2024 informiert Herr Reichelt, dass die Schadentwicklung bei allen Hauptbaumarten wie Eiche, Buche und Kiefer weiterhin verstärkt auftreten wird. Die Waldschutzsituation in den Eichenbeständen bleibt aufgrund zunehmender Schädigung mit Beteiligung des Eichenprachtkäfers angespannt. Nach Schadereignissen besteht immer eine Verjüngungsnotwendigkeit, sowie die notwendige Realisierung von Pflegemaßnahmen auf größeren Flächen.

Die Planungen für 2024 sind wie folgt:

Holzernte

Die Priorisierung liegt auf den geschädigten Eichen, da Schäden im Jahr 2024 erneut zu erwarten sind. Die waldschutzwirksame Entnahme von Schadeichen ist unbedingt notwendig. Die Schadholzmengen können jedoch erst im Laufe des Jahres abgeschätzt werden Entsprechende Durchforstungen sollen in Waldbeständen von ca. 9 Hektar Flächengröße zur Förderung der klimastabilen Bäume durchgeführt werden; hierfür entstehen Kosten von ca. 5.000 €. Die Durchführung wird durch einen Forstunternehmer erfolgen.

Pflegemaßnahmen

Zur Förderung von Edellaubholz und Eiche müssen notwendige Pflegemaßnahmen gezielt erfolgen. Die Jungbestände sollen auf ca. 3 Hektar und die Kultur (Ausgrasen) auf ca. 2 Hektar durch Unternehmerleistungen gepflegt werden; hierfür entstehen Kosten von ca. 4.000 €; eine finanzielle Förderung von ca. 1.800 € ist möglich.

Wald-Verjüngung

Wald-Verjüngungen im Zaun sind auf größeren Schadflächen dringend notwendig; kleinflächige Verjüngungen erfolgen mit der Anbringung von Einzelschutzmaßnahmen. Der Fokus liegt auf der Naturverjüngung. Zum Waldschutz sind aktuell 2 neue Zaunflächen auf insgesamt 1,5 Hektar geplant; hierfür entstehen Kosten von ca. 7.000 €.

Ergänzungspflanzungen von 1.000 Setzlingen zur Naturverjüngung sollen im Herbst erfolgen; hierfür entstehen Kosten von ca. 4.000 €.

Wegeinstandsetzung

Auf Teilbereichen am Waldort „Humpel“ sollen notwendige Wegeinstandsetzungen, um eine bessere Befahrbarkeit durch LKW’s zu erhalten, durchgeführt werden. Die Kosten von ca. 2.500 € beinhalten die Entwässerungsgräben, die Herstellung der Dachprofile mit Grader und die Neuaufschotterung.

Eine detaillierte Bilanzplanung in Einnahmen und Ausgaben (pauschale Ansätze) für 2024 ergibt ein negatives Saldo von ca. 5.000 €. Somit muss aufgrund der Investitionen in Zaunbau (Waldschutz) und Arbeitssicherheit von einem negativen Betriebsergebnis des Gemeindewaldes für das Jahr 2024 ausgegangen werden.

Nach seinen gemachten Ausführungen beantwortet Herr Reichelt Fragen im Gremium.

Der Jungbestand von Mischbaumarten wie z.B. im Gemeindewald in Gernach ist bereits vor Ort erkennbar.

Für die Nachpflanzung von Birken sieht Herr Reichelt wenige Erfolgsaussichten. Die Birke ist eine Lichtbaumart die auch bewässert werden muss. Wenn die Gemeinde dies versuchen möchte, schlägt er als Standort die „Humpel“ vor, da dort die Wasserversorgung noch am besten ist.

Zum Thema Nachzucht von Christbäumen teilt Herr Reichelt mit, dass die Christbaumarten keine Funktion für den Wald und keinen Pflegeeffekt im Wald haben. Christbaumkulturen sollten kompakt außerhalb des Waldes entstehen. Hierzu ist eine Erstaufforstungsgenehmigung erforderlich.

Nach einem kurzen Feedback und Lob aus dem Gemeinderat zum Waldtag mit Kindern aus den Grundschulklassen in Stammheim und Zeilitzheim bedankt sich Herr Förster Reichelt für die Aufmerksamkeit und beendet seinen Bericht.

Feststellung der Jahresbetriebsplanung 2024

Der Gemeinderat beschließt die Jahresbetriebsplanung 2024, wie von Herrn Förster Reichelt vorgestellt.

Finanzierung der Gepäckstücke für das Projekt "DenkOrt Deportationen"

In der Sitzung des Gemeinderates am 07.11.2023 (Protokoll lfd. Nr. 150) hat der Gemeinderat beschlossen einen Förderantrag im Rahmen des Regionalbudgets bei der ILE Mainschleife Plus für die Finanzierung der Gepäckstücke zu stellen.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass das Regionalbudget in diesem Jahr doppelt überzeichnet war und der Förderantrag der Gemeinde Kolitzheim leider nicht berücksichtigt wurde.

Es bestehen nun drei Möglichkeiten zur Finanzierung der Gepäckstücke in Höhe von 5.742 € brutto:

1. Erneute Antragstellung im Rahmen des Regionalbudgets 2025.

2. Veröffentlichung eines Spendenaufrufs in der Bevölkerung.

3. Finanzierung durch Eigenmittel der Gemeinde.

Zur Meinungsfindung bittet der Vorsitzende die Gremiumsmitglieder um Wortmeldungen.

Es wird zunächst mitgeteilt, dass die Erfolgsaussichten bei Förderanträgen, die von Vereinen

gestellt werden, höher sind. Aus diesem Grunde sollte in 2024 der Antrag z.B. vom historischen Arbeitskreis Zeilitzheim gestellt werden.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass der Arbeitskreis den von der ILE geforderten Eigenanteil nicht aufbringen kann.

Mehrere Gremiumsmitglieder sind der Meinung, dass ein Spendenaufruf in der Bevölkerung gestartet werden sollte.

Es gab auch Wortmeldungen von Gremiumsmitgliedern, die die Thematik kritischer sahen.

Genauso wurde die Meinung vertreten, dass die Gemeinde das Projekt nun angehen sollte.

Da sich die Mehrheit des Gemeinderates zu einem Spendenaufruf äußerte, wurde der Vorschlag aus dem Gremium mitgeteilt, eine Spenden-Mindesthöhe festzulegen, damit die Verwaltung sogleich reagieren kann und einen Auftrag erteilen könnte.

Hierzu wurde aus dem Gremium eine Spenden-Mindesthöhe von 20% der Kosten vorgeschlagen. 20% war der Eigenanteil den die ILE Mainschleife Plus nicht gefördert hätte bei Übernahme durch das Regionalbudget.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass bei der Argumentation die Spenden-Mindesthöhe 40% sein müsste, da auch die Mehrwertsteuer im Regionalbudget keine Berücksichtigung findet.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass für die Restauration von Denkmälern eine Regelung im Gemeinderat getroffen wurde. Die Übernahme von 1/3 der Kosten ist durch örtliche Beteiligung aufzubringen. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gemeinde und der Bezirk ebenfalls jeweils 1/3 der Kosten getragen haben.

Zusammenfassend stellt der Vorsitzende fest, dass somit drei Vorschläge zur Höhe der Spenden-Mindesthöhe vorliegen:

1. 40 % der Kosten

2. 1/3 der Kosten

3. 20% der Kosten

Die Abstimmung erfolgt in der Reihenfolge, welche die weitestgehende Auswirkung für die Gemeinde bedeutet.

Zur Abstimmung kommt zunächst, damit die Finanzierung der Gepäckstücke gesichert ist, wenn ein Spendenaufkommen von mindestens 20 % aus der Bevölkerung gegeben ist.

Dies wird im Gremium abgelehnt.

Der Gemeinderat beschließt anschließend über ein Mindestspendenaufkommen aus der Bevölkerung von 1/3 der Kosten, damit die Finanzierung der Gepäckstücke gesichert ist.

Weitere Abstimmungen sind durch die Annahme im Gremium nicht erforderlich.

Bekanntgabe des vorläufigen Rechnungsergebnisses des Haushaltsjahres 2023

Der Vorsitzende informiert das Gremium über die vorläufigen Jahresdaten:

Haushaltsansatz

vorläufiges Ergebnis

Verwaltungshaushalt

13,3 Mio. €

12,6 Mio. €

Vermögenshaushalt

12,7 Mio. €

7,2 Mio. €

Überschuss VW-Haushalt

925.000 €

1,5 Mio. €

Es handelt sich um das vorläufige Jahresrechnungsergebnis, da noch interne Abschlussbuchungen durchgeführt werden. Gegenüber der endgültigen Jahresrechnung sind im Ergebnis keine Änderungen zu erwarten.

Wesentliche Investitionen sind:

UA 0600.9400:

€ 1.018.000

Rathausanbau u. Feuerwehrausbau Ko.

UA 1329.9407:

€ 120.000

Feuerwehrhaus Unterspiesheim

UA 2110.9400:

€ 130.000

Neubau Grundschule

UA 2118.9400:

€ 155.000

Erweiterung OGTS

UA 4649.9880:

€ 751.000

KiGa Unterspiesheim

UA 5836.9500:

€ 290.000

Dorfplatz Stammheim

UA 6307.9500:

€ 208.000

Unterspiesheim „Hirtenweg“

UA 6709.9501:

€ 291.700

Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED

UA 7008.9501:

€ 119.000

Abwasserbeseitigung Zeilitzheim

UA 7719.9352:

€ 241.000

Bauhof Arbeitsgeräte und Maschinen

UA 8180.9880:

€ 2.007.000

Glasfaserausbau (Zuwend. 1.791.000)

Zum Schuldenstand der Gemeinde teilt er folgende Beträge mit:

am 01.01.2023

€ 750.000

am 31.12.2023

€ 3.500.000

geleistete Zinsen

€ 49.022

geleistete Tilgung

€ 250.000

Der Rücklagenstand betrug am 01.01.2023 € 11.000.000 und am 31.12.2023 € 10.500.000.

Zinsen hat die Gemeinde in Höhe von € 99.165 erhalten.

Der Gemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.