In letzter Zeit sind wieder verstärkt Anrufe und Beschwerden verärgerter Mitbürger bei der Gemeinde Kolitzheim über die Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Pferden („Pferdeäpfel“) auf Geh- und Radwegen eingegangen.
Wir verweisen zum wiederholten Male darauf hin, dass dies ein großes Ärgernis ist und kein gutes Bild für die öffentlichen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, aber auch für die Pferdebesitzer selbst abgibt.
Im Übrigen hat die Gemeinde Kolitzheim eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 27.01.2021), dazu zählen u. a. auch die Geh- und Radwege, erlassen. Danach kann nach § 13 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Buchst. b) dieser Verordnung die Verunreinigung durch Tiere als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Dazu müssten wir allerdings konkret Angaben zu den Verursachern haben.
Wir appellieren dringend an alle Pferdebesitzer, ihre Tiere so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht belästigt wird bzw. dass die Hinterlassenschaften umgehend ordnungsgemäß beseitigt werden und damit eine saubere und hygienische Umwelt garantiert wird.