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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 5/2025
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“

Fläche für CEF-Maßnahmen (Flur-Nr. 346, Gemarkung Gernach)

über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, für die Erweiterung des Gebietes westlich der Kreisstraße SW 11 nach Gernach auf landwirtschaftlichen Flächen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ in der Gemarkung Gernach aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel zu ändern.

Anlass dafür ist der Antrag der EnergieKontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2022 mit dem Ziel der Errichtung einer Freifeld-Photovoltaikanlage im Geltungsbereich in der Gemarkung Gernach. Die Fläche der geänderten Vorhabenfläche beträgt ca. 7,5 ha. Das Plangebiet ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wurde vom Gemeinderat am 28.02.2023 beschlossen.

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 09.04.2024 zur Kenntnis genommen und in der darauffolgenden Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.05. bis 21.06.2024 durchzuführen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gernach umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 646 (TF), 650, 651 und 652, Gemarkung Gernach.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden: landwirtschaftliche Flächen und der Kreisstraße SW 11

Im Osten: landwirtschaftliche Flächen

Im Süden: landwirtschaftliche Flächen

Im Westen: landwirtschaftliche Flächen

Zusätzlich sind der Bauleitplanung als externe Ausgleichsflächen für artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) folgende Flurstücke zugeordnet:

Flur-Nr. 346, Gemarkung Gernach, mit einer Teilfläche von 1,5 ha (siehe nachfolgenden Lageplan)

Der Planentwurf mit Stand vom 11.02.2025 ist vom Gemeinderat am 11.02.2025 gebilligt worden.

Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB werden die Unterlagen zum Plan-Entwurf sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

24.02.2025 – 26.03.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Rathaus und Bürger“, „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und können über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) eingesehen werden.

Zeitgleich liegen die Unterlagen zum Plan-Entwurf während der allgemeinen Dienststunden (Mo 08.00 – 14.00 Uhr, Di-Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, Obergeschoss, Zimmer Nr. R 1.14, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanung@neidl.de, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kolitzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

A. Umweltrelevante Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B. Umweltrelevante Stellungnahmen

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

-

Regierung von Unterfranken, 26.06.2024

-

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, 27.06.2024

-

Landratsamt Schweinfurt - SG 40.2 Technik, 17.06.2024

-

Landratsamt Schweinfurt - SG 40.1 Bauamt, 20.06.2024

-

Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz, 21.06.2024

-

Landratsamt Schweinfurt - SG 42.2 Untere Naturschutzbehörde, 30.07.2024

-

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, 04.06.2024

-

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt - Bereich Forsten, 21.06.2024

-

Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern, Bezirksgeschäftsstelle Unterfranken, 17.05.2024

-

Bayerischer Bauernverband, 21.06.2024

-

Jagdgenossenschaft Gernach, 16.06.2024

C. Fachgutachten

Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:

• Artenschutzfachliches Gutachten (Büro Bachmann), Stand 11/2024

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Für den Flächennutzungsplan

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Kolitzheim, den 21.02.2025
GEMEINDE KOLITZHEIM
Horst Herbert
Erster Bürgermeister