Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 5/2025
Amtliche Nachrichten
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Vorheriger Artikel: Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum überarbeiteten Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspl
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Die Gemeindekasse Kolitzheim gibt bekannt: Folgende gemeindliche Abgaben sind am 11.03.2025 zur Zahlung fällig:
Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen.
Bei Überweisungen bitten wir zu beachten, dass die fälligen Beträge unter Angabe der Finanzadresse (FAD) fristgerecht auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.
Wenn ein SEPA-Mandat erteilt werden soll, bitten wir folgende Kontaktdaten zu verwenden:
Frau Kaupert, 09385/971021, kasse@kolitzheim.de bzw.
Die Änderung einer Bankverbindung kann über die vorstehenden Kontaktdaten sowie über die Homepage der Gemeinde Kolitzheim erfolgen
(Gemeinde Kolitzheim > Informationen > Kontakt > Änderung Bankverbindung).