Vorhabenträgerwechsel bei den Solarparks in Gernach und Herlheim
Die Firma Energiekontor AG beantragt mit E-Mail vom 10.12.2024 den Wechsel des Vorhabenträgers auf die Betreibergesellschaften und hundertprozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG mit sofortiger Wirkung.
Für das Vorhaben in Gernach auf:
Energiepark SP Kolitzheim-Gernach GmbH & Co. KG
Stresemannstraße 46
27570 Bremerhaven
Für die beiden Vorhaben in Herlheim auf:
Energiepark SP Kolitzheim-Herlheim GmbH & Co. KG
Stresemannstraße 46
27570 Bremerhaven
Die Handelsregisterauszüge liegen jeweils vor und wurden dem Gemeinderat digital vorab zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat stimmt den Vorhabenträgerwechsel bei den Solarparks in Gernach und Herlheim zu.
24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ in der Gemarkung Gernach
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Vorentwürfe zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.04.2024 wurden in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist zu beiden Verfahren keine Stellungnahme eingegangen.
Seitens der Träger öffentlicher Belange sind zur Flächennutzungsplanänderung insgesamt 17 Stellungnahmen und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18 Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung sind bereits eingearbeitet.
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Sondergebiet Photovoltaik Gernach" in der Fassung vom 11.02.2025.
2. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim“ mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Herlheim
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Entwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.09.2024 wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist zu beiden Verfahren keine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Über die Entwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.09.2024 wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 14.10.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 18.11.2024 gebeten. Es wurde in Einzelfällen Fristverlängerungen gewährt.
Zur 23. Flächennutzungsplanänderung sind insgesamt 11 Stellungnahmen und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind 16 Stellungnahmen eingegangen.
Der erneute Entwurfstand wird dem Gremium erläutert.
Eine erneute Auslegung des Entwurfs wird aus hiesiger Sicht dadurch begründet, dass der Vorhabensträger nach Ende der Auslegungsfrist und eingegangener Stellungnahmen weitere Änderungen vornehmen möchte, welche die Grundzüge der Planung betrifft.
a) Der Vorhabensträger hat die Möglichkeit ergänzt, eine optisch-elektronische Einrichtung zur Überwachung anzubringen, um das Eigentum nach Bedarf schützen zu können.
Die Einrichtungen sollen eine maximale Höhe von 6,00 m haben und sollen sich unter Wahrung schutzbedürftiger Interessen ausschließlich auf dem Gebiet des Solarparks beschränken.
b) Das Modullayout wurde nochmals angepasst und wird auch im neuen, aktualisierten Blendgutachten der Firma IFB Eigenschenk GmbH aus Deggendorf vom 08.01.2025 sowie im Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 11.02.2025 berücksichtigt.
Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse zur 23. Flächennutzungsplanänderung und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim“ mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung sind bereits in der Fassung vom 11.02.2025 eingearbeitet.
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten erneuten Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung „Sondergebiet Photovoltaik“ sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet
Photovoltaik“ in der Fassung vom 11.02.2025.
2. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die erneute öffentliche (förmliche) Auslegung durchzuführen.
25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim“ in der Gemarkung Herlheim
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die Entwürfe zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.09.2024 wurden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung ist zu beiden Verfahren keine Stellungnahme eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Über die Entwürfe zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.09.2024 wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit E-Mail vom 14.10.2024 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 18.11.2024 gebeten. Es wurde in Einzelfällen Fristverlängerungen gewährt.
Zur 25. Flächennutzungsplanänderung sind insgesamt 14 Stellungnahmen und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind 15 Stellungnahmen eingegangen.
Der erneute Entwurfstand wird dem Gremium erläutert.
Eine erneute Auslegung des Entwurfs wird aus hiesiger Sicht dadurch begründet, dass der Vorhabensträger nach Ende der Auslegungsfrist und eingegangener Stellungnahmen weitere Änderungen vornehmen möchte, welche die Grundzüge der Planung betrifft.
a) Der Vorhabensträger hat die Möglichkeit ergänzt, eine optisch-elektronische Einrichtung zur Überwachung anzubringen, um das Eigentum nach Bedarf schützen zu können.
Die Einrichtungen sollen eine maximale Höhe von 6,00 m haben und sollen sich unter Wahrung schutzbedürftiger Interessen ausschließlich auf dem Gebiet des Solarparks beschränken.
b) Das Modullayout wurde nochmals angepasst und wird auch im neuen, aktualisierten Blendgutachten der Firma IFB Eigenschenk GmbH aus Deggendorf vom 08.01.2025 sowie im Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 11.02.2025 berücksichtigt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung sind bereits eingearbeitet.
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den vom Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten erneuten Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Fassung vom 11.02.2025.
2. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt, die öffentliche (förmliche) Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.