| 1. | Die Dauer der Verpachtung beträgt 10 Jahre (Pachtzeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2036). Die Grundstücke werden zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. |
| 2. | Pachtberechtigt sind alle volljährigen Gemeindebürger, mit Wohnsitz und landwirtschaftlichem Betrieb in der Gemeinde Kolitzheim, sowie Bürger, die auswärts wohnen, aber ihren landwirtschaftlichen Betriebssitz in der Gemeinde Kolitzheim haben. |
| 3. | Der Gemeinderat behält sich den Zuschlag vor. |
| 4. | Der Pachtzins ist jeweils zum 01.Oktober fällig; erstmals am 01.Oktober 2027. |
| 5. | Bei Betriebsaufgabe erlischt der Pachtvertrag zum Ende des laufenden Pachtjahres. |
| 6. | Soweit die Gemeinde während der Pachtdauer Grundstücke benötigt, ist sie berechtigt, für diese Grundstücke den Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung ist nur für den Schluss eines Pachtjahres zulässig. Sie hat spätestens am 3.Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. |
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| Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Ersatzanspruch, gleich welcher, besteht nicht. |
| 7. | Grundstücke, die als Grünland verpachtet sind, dürfen nicht umgebrochen werden. |
| 8. | Der Pächter duldet die Aufbringung von Klärschlamm aus dem Gemeindebereich auf abgeerntete Flächen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Klärschlamm von außerhalb des Gemeindebereiches darf nicht auf die Pachtflächen aufgebracht werden (Hinweis: Die Regelung gilt nur für Ackerflächen). |
| 9. | Die bisherigen Pächter sind verpflichtet, alle Grenzsteine an den Pachtgrundstücken bis zum Vertragsende freizulegen. Der neue Pächter bestätigt mit Unterschrift das Vorhandensein der Grenzeinrichtungen. Jegliche Kosten einer späteren Grenzwiederherstellung oder Grenzsicherung trägt der Pächter. Einreden jeder Art sind ausgeschlossen. |
| 10. | Alle weiteren Bedingungen sind im Pachtvertrag geregelt. Die Lagepläne der zu verpachtenden Grundstücke können im Rathaus Kolitzheim, Rathausstr. 1, Zimmer Nr. 1.20, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden oder auf www.kolitzheim.de. |
| 11. | Die Verpachtung für Herlheim findet am 11.03.2026 um 19:30 Uhr und für Zeilitzheim am 18.03.2026 um 19:30 Uhr jeweils im Sportheim statt. |
Änderungen vorbehalten!