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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 50/2023
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzungdes Gemeinderatesvom 05.12.2023

Neubau der Grundschule

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Tina Meyer und Herrn Bastian Gärber vom Architekturbüro Paptistella. Eine Übersicht zu den Dachvarianten wurde dem Gemeinderat mit der Einladung zu dieser Sitzung zugesandt. Der Vorsitzende teilt mit, dass bereits viele Gespräche mit den Fachplanern „Heizung, Lüftung, Sanitär“, Elektrotechnik, Brandschutz und Statiker geführt wurden. Die Gesprächsergebnisse hat das Büro Paptistella in die Planungen übernommen. Er erteilt Herrn Gärber das Wort, der den aktuellen Planungsstand dem Gremium an Hand einer Power Point Präsentation vorstellt.

Festlegung der Bauweise und Dachformen

Die Fachplanungen „Bodengutachter“, „Bauphysik“, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ (SiGeKo) und Vermesser stehen noch aus. Mit den Fachplanern „Statik“, „Heizung, Lüftung, Sanitär“ und „Elektro“ steht das Büro Paptistella aktuell in der Abstimmung. Um weiter fortfahren zu können steht die Entscheidung der Dachform und der Bauweise an. Zunächst zeigt Herr Gärber einen aktuellen Grundriss des Erdgeschosses und des Obergeschosses, da sich kleine Anpassungen ergeben haben. Um sich auf eine Bauweise festlegen zu können hat der Statiker eine Bewertungsmatrix für die Deckenkonstruktion als Massivholzdecke, Holz-Beton-Verbunddecke und Stahlbetondecke erstellt. Das Ergebnis und somit die Empfehlung des Statikers ist ein Massivbau mit Stahlbetonstützen und Stahlbetondecken. Zu den Dachvarianten zeigt Herr Gärber eine Übersicht mit den 4 Dachvarianten als Flachdach begrünt, Pultdach, Satteldach und Faltdach. Der zentrale Verbindungsbereich soll in jeder Variante als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Hierzu zeigt er ebenfalls noch passende Bilder von bereits erstellten Bauten.

Der Fachplaner „Elektro“ hat folgende Stellungnahme hierzu mitgeteilt:

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind auf allen vier Dachvarianten möglich. Die Größenordnungen der PV-Anlage wird für eine sinnvolle Eigennutzung immer zu hoch sein. Da die Lüftungsgeräte auf den Dachflächen platziert werden sollen, teilt der Fachplaner „Heizung, Lüftung, Sanitär“ mit, dass die Kosten für eine Lüftungsanlage, die in einer Dachzentrale aufgestellt wird ca. 30.000,-- € günstiger ist als Lüftungsgeräte auf einem Flachdach. Außerdem hat eine Anlage in einer Dachzentrale die höhere Lebensdauer. Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob ein Kellerausbau eine Option ist, teilt Herr Gärber mit, dass für einen Keller mit hohen Kosten zu rechnen ist. Die Abdichtungsthematik gegen Grundwasser ist nicht zu unterschätzen, außerdem ist ein Bodendenkmal zu berücksichtigen. Anschließend erläutert Herr Gärber den Kostenvergleich der 4 Dachvarianten (ohne Verbindungsflachdach, da dies bei allen 4 Varianten entsteht):

Flachdach begrünt

ca. 975.000 €

Pultdach Metall

ca. 1.000.000 €

Satteldach Metall

ca. 1.040.000 €

und

Faltdach Metall

ca. 1.180.000 €.

Bei den Varianten Pult-, Sattel- und Flachdach sind Einsparungen i. H. v.

ca. 30.000,-- €

bei den Lüftungsanlagen zu berücksichtigen.

Herr Gärber beantwortet nach seinen Ausführungen noch Fragen im Gremium. Ob ein klassischer Massivbau auch in einer Ziegelbauweise ausgeführt werden kann, ist mit dem Statiker abzusprechen. Er empfiehlt einen Stahlbetonmassivbau. Es wird auf die Verwendung von dickeren Mauersteinen für ein stärkeres Mauerwerk (45er) hingewiesen, ohne Styropordämmung, um dem Specht entgegenzuwirken. Nach Möglichkeit soll die Dachkonstruktion so geplant werden, dass eine Beschattung im Süden möglich ist. Allgemein wird festgestellt, dass das Pultdach das günstigste Dach ist und für Photovoltaik gut geeignet ist. Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass ein begrüntes Flachdach wegen einer Regenrückhaltung auch in Betracht gezogen werden sollte. Zur Frage der Zugänglichkeit der Dachräume teilt Herr Gärber mit, dass dies noch abgestimmt wird. Die Zugangsanforderungen für Wartungsarbeiten sind zu berücksichtigen. Nach weiteren Diskussionsbeiträgen aus dem Gremium schlägt ein Gemeinderatsmitglied die Abstimmung zur Ausführung der Dachformen als Pultdächer, zunächst ohne Festlegung der Himmelsrichtung vor. Der Gemeinderat beschließt die Dachformen als Pultdächer, zunächst ohne Festlegung der Himmelsrichtung auszuführen. Für die Bauweise beschließt der Gemeinderat die Massivbauweise in Stahlbeton (Tragwerk und Decke). Ob Ziegelmauerwerk berücksichtigt werden kann ist noch zu klären; die offene Frage der Dämmung ebenfalls. Nach Möglichkeit soll eine integrierte Wärmedämmung erfolgen. Auf eine äußere Styropordämmung wird verzichtet. Abschließend verabschiedet der Vorsitzende Frau Tina Meyer und Herrn Gärber und bedankt sich beim letztgenannten für seine Ausführungen und Beantwortung von Fragen.

Feuerwehrgerätehaus Stammheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn 1. Kommandanten Christian Hogen und erteilt ihm, nach seinen ersten einleitenden Informationen zu stattgefundenen Gesprächen, das Wort.

Umbaumaßnahmen

Der LKW und die Küche des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) werden in naher Zukunft nach Schweinfurt verlegt. Hierdurch wird die Halle 1 frei und kann für das Feuerwehrboot mit Trailer genutzt werden. Beim testweisen Umstellen hat sich jedoch herausgestellt, dass der gegebene Platz nicht ausreichend ist, da das Boot mit dem Trailer länger ist als der bisher geparkte Rettungstransportwagen (RTW) des BRK. Hierdurch wären die Laufwege vor den Umkleidespinden nicht ausreichend. Daraufhin wurde nach weiteren Lösungsansätzen gesucht und versucht die Planung zu optimieren. An Hand des Beamers zeigt Herr Hogen den von ihm erstellten Optimierungsplan und erläutert diesen ausführlichst: Die Umkleidespinde können hinter den Fahrzeugen an den Hallenwänden platziert und verteilt werden. Die erforderlichen Laufwege von 1,20 m Breite sind gegeben. Ein Wanddurchbruch im hinteren Bereich der Halle 1 in die Halle 2 dient zukünftig als Alarmlaufweg. Ein Kreuzungsverkehr von Personen kann somit fast vermieden werden. Die Jugendspinde sollen in Halle 1 neben das Boot gestellt werden, da im Alarmfall die Jugendlichen nicht anrücken. Das Schwerlastregal kann an der Hallenwand hinter dem Boot platziert werden. Die Absauganlage in Halle 2 bleibt am bisherigen Standort; die der Halle 3 wird etwas versetzt. Der bisherige Schlauchturm kann als Lagerraum verwendet werden. Durch die Lösungsansätze besteht die Möglichkeit die Feuerwehrfahrzeuge innerhalb der Halle zu besetzen. Hierdurch wird ein Zeitvorteil für nachrückende Einsatzkräfte gewonnen; sie können kreuzungsfrei in das Feuerwehrhaus gelangen. Außerdem sind die Feuerwehrkameraden nicht mehr Wind und Wetter ausgesetzt. Die beiden in die Jahre gekommenen Boote sollen durch ein einzelnes neues Boot ersetzt werden. Für ein Rettungsboot 2 gibt es keinen staatlichen Zuschuss und kostet zwischen 100.000,-- und 125.000,-- €. Ein einsatzfähiges Mehrzweckboot, das einen besseren Einsatz für die Feuerwehr bietet, kommt auf 180.000,-- €. Die Gemeinde erhält hierzu einen Zuschuss von 90.000,-- €. Somit käme das Mehrzweckboot für die Gemeinde günstiger als das Rettungsboot 2.

Herr Hogen weist das Gremium darauf hin, dass dieser Optimierungsplan lediglich eine Übergangslösung darstellt. Es konnten nicht alle Mängel gemäß der vorliegenden Mängelliste beseitigt werden. Außerdem ist der Plan noch nicht mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Da langfristig ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich wird, informiert Herr Hogen die Gremiumsmitglieder zu zwei privaten Grundstücken in Stammheim, die für einen Neubau einen geeigneten Standort darstellen würden. Er bittet um entsprechend mögliche Grundstücksanschaffungen. Auch in Richtung Öttershausen befindet sich ein privates Grundstück, das jedoch nicht optimal liegt. Auf die Anfrage aus dem Gremium informiert Herr Hogen noch zu den Unterschieden zwischen Mehrzweckboot und Rettungsboot 2. Auch entsprechende Bilder kann Herr Hogen hierzu zeigen. Der Vorsitzende ergänzt, dass das Mehrzweckboot aus Mitteln des Katastrophenschutzes finanziert werden kann. Auch der Landkreis Schweinfurt hat einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- € in Aussicht gestellt. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Feuerwehr einen guten Vorschlag für die räumlichen Umbaumaßnahmen erarbeitet hat. Mit der Regierung von Unterfranken sind nun die Eckpunkte hierzu und auch zur Bootbeschaffung abzusprechen. Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden. Nachdem keine weiteren Fragen mehr im Gremium sind, verabschiedet der Vorsitzende Herrn 1. Kommandanten Christian Hogen und bedankt sich für seine gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen.

4. Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Gebührensatzung

Nach seinen einleitenden Worten erteilt der Vorsitzende Frau Kämmerin Jutta Martinelli das Wort, die zunächst mitteilt, dass sich das Friedhofswesen um eine kostendeckende Einrichtung handelt und die Friedhofsgebühren zuletzt 2015 kalkuliert wurden. Damals wurde eine Friedhofspflegegebühr neu eingeführt. Zur Friedhofsgebührensatzung (§ 2, § 3; § 4) erläutert Frau Martinelli, dass im Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu den Bestattungseinrichtungen festgestellt wurde, dass ein zunehmender Zuschussbedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln vorliegt. Es wird empfohlen, einen angemessenen Kostendeckungsgrad anzustreben. Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze neu kalkuliert und werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die Kalkulation der Grabgebühren mit Festlegung verschiedener prozentualer Deckungsansätzen wurde den Gremiumsmitgliedern nach der Einladung zur heutigen Sitzung digital übersandt. An Hand des Beamers erläutert Frau Martinelli diese Kalkulation. Für die Benutzung der Leichenhäuser war in der Friedhofsgebührensatzung bisher eine pauschale Gebühr, unabhängig von der Nutzungsdauer, festgelegt. Der BayVGH hat in seinem Urteil vom 22.09.2011 entschieden, dass diese Leistung nicht durch eine pauschale Gebühr erfasst werden kann, da die Leichenhäuser in unterschiedlich zeitlichen Umfang genutzt werden. Die Benutzungsgebühr für die Leichenhäuser wurde deshalb tageweise ermittelt. Aus dem Gremium wird hierzu vorgeschlagen die Benutzungsgebühr der Leichenhäuser für den ersten Tag höher anzusetzen und für die weiteren Tage zu reduzieren. Der BKPV weist außerdem darauf hin, dass die Bestattungsarbeiten regelmäßig dem Wettbewerb zu unterstellen sind. Die hoheitlichen Tätigkeiten, wie die Herstellung und das Schließen der Gräber, die Aufbahrung, das Verbringen des Sarges bzw. der Urne vom Leichenhaus zum Grab wurden deshalb neu ausgeschrieben. Von den sieben angeschriebenen Bestattungsunternehmen haben vier Unternehmen ein Angebot abgegeben. Aus diesen Angeboten wurde der jeweils günstigste Posten ermittelt und den Bestattern mit den neuen Verträgen unterbreitet. Diese Verträge wurden von den Bestattungsunternehmen Meder, Schweinfurt, Helbig, Frankenwinheim und Hornung, Obervolkach unterzeichnet. Die Bestattungsdienstleistungen obliegen somit vertraglich diesen genannten Bestattungsunternehmen. Diese neuen Gebühren wurden in den Satzungsentwurf aufgenommen. Zur Friedhofs- und Bestattungssatzung teilt Frau Martinelli mit, dass die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments die Auffassung vertritt, dass eine förmliche Genehmigung für im Inland niedergelassene Gewerbetreibende nur durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei. Vor diesem Hintergrund ist die bisher in der Satzung normierte Forderung einer gemeindlichen Genehmigung nicht vertretbar. Der bayerische Gemeindetag hat in seiner Mustersatzung folgende Formulierung für die gewerblichen Tätigkeiten vorgeschlagen:

„§ 8 Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof

  1. Die Gewerbetreibenden und ihre Gehilfen haben den Regelungen der Friedhofssatzung und den Anweisungen der Friedhofsverwaltung Folge zu leisten. Durch gewerbliche Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
  2. Die Friedhofswege dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung (Antrag nach § 7 Abs. 4) mit den für die Ausführung der Arbeiten oder für den Transport von Arbeitsmitteln erforderlichen Fahrzeugen befahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich beträgt Schritttempo. Bei anhaltendem Tau- oder Regenwetter kann die Friedhofsverwaltung das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen.
  3. Die gewerblich Tätigen haften für alle Schäden, die sie oder ihre Gehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Friedhof schuldhaft verursachen.
  4. Die Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten auf dem Friedhof kann durch die Friedhofsverwaltung dauerhaft versagt werden, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist oder wenn trotz schriftlicher Abmahnung mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder Anordnung der Friedhofsverwaltung verstoßen wird. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich.“

Nach den Ausführungen von Frau Martinelli bittet der Vorsitzende um Diskussionsbeiträge bzw. Vorschläge. Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende zunächst mit, dass die Friedhofspflegegebühren unverändert gleich bleiben. Frau Martinelli ergänzt, dass diese nun neu im November und nicht wie bisher im Mai abgerechnet werden. Aus dem Gremium werden verschiedene Deckungshöhen der Friedhofsgebühren vorgeschlagen. Zusätzlich wird vorgeschlagen die Gebühren für die Familiengräber im Verhältnis zu den Urnengräbern niedriger zu gestalten. Dieser Vorschlag wird im Gremium für gut empfunden. Die Kalkulation mit 80%iger Deckung der Kosten wird herangezogen und entsprechend angepasst. Der Gemeinderat beschließt die Gebühren wie folgt festzulegen:

Die Grabplatzgebühren betragen für die Dauer des Benutzungsrechts

für ein Familiengrab

25 Jahre

900,-- €

36,-- € jährl. Verlängerungsgebühr

für ein Reihengrab

25 Jahre

500,-- €

20,-- € jährl. Verlängerungsgebühr

und

für eine Urnengrabstätte

10 Jahre

350,-- €

35,-- € jährl. Verlängerungsgebühr

Die weiteren Grabplatzgebühren werden angepasst. Für die Benutzung der Leichenhäuser wird der Vorschlag aus dem Gremium aufgenommen und festgelegt, dass die Nutzungsgebühr für den ersten Tag bei einer 80%igen Deckung der Kosten 100,-- € und für jeden weiteren angefangenen Tag 50,-- € beträgt. Nach Festlegung der Höhe der verschiedenen Friedhofsgebühren wird die Friedhofsgebührensatzung wie vorgestellt beschlossen. Außerdem wird der § 8 „Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof“ der Friedhofs- und Bestattungssatzung geändert.