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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 7/2023
Amtliche Nachrichten
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Schöffenwahl 2023Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 02.04.2023 unter Verwendung des Bewerbungsbogens schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Rathaus Kolitzheim, Rathausstraße 1, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 14 (Geschäftsleitung).

Den Bewerbungsbogen können Sie auf der Homepage www.kolitzheim.de herunterladen. Hier finden Sie auch stets aktuelle Informationen rund um die Schöffenwahl 2023.

Es werden folgende Angaben verpflichtend benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf und ggfs. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 09385 9710-22, E-Mail: marcel.ritz@kolitzheim.de)

Kolitzheim, 23.01.2023
Herbert, 1. Bürgermeister